Rechtsprechung
| BVerwG, 16.07.1999 - 10 B 1.99 |
Zitiervorschläge
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VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Bundesverfassungsgericht - Abweichung von der Rechtsprechung - Nicht entscheidungserhebliche Rechtsfrage - Berufungsurteil - Kumulative Mehrfachbegründung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 30.08.1996 - 13 A 84/94
- OVG Niedersachsen, 08.12.1998 - 5 L 6460/96
- BVerwG, 16.07.1999 - 10 B 1.99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BVerwG, 16.07.1999 - 10 B 1.99
Die Beschwerde meint, die Entscheidung des Berufungsgerichts beruhe auf einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 NJW 1999, 1457: Das Berufungsgericht habe den Rechtssatz aufgestellt, daß die steuerfrei gewährte Aufwandsentschädigung für Beamte, die in die neuen Bundesländer abgeordnet worden seien, nicht der Abgeltung von Mehrarbeit, sondern gerade der Abgeltung der mit dem Aufenthalt im Beitrittsgebiet verbundenen besonderen Aufwendungen gedient habe. - BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90
Rückforderung von Blindengeld
Auszug aus BVerwG, 16.07.1999 - 10 B 1.99
Da jede dieser Begründungen das Berufungsurteil (auch) allein trägt, könnte die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder von ihnen ein Zulassungsgrund gegeben wäre (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Mai 1990 BVerwG 5 B 31.90 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 19. Dezember 1997 BVerwG 10 B 5.96 , jeweils m.w.N.). - BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 5.96
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.07.1999 - 10 B 1.99
Da jede dieser Begründungen das Berufungsurteil (auch) allein trägt, könnte die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder von ihnen ein Zulassungsgrund gegeben wäre (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Mai 1990 BVerwG 5 B 31.90 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209; Beschluß vom 19. Dezember 1997 BVerwG 10 B 5.96 , jeweils m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 2 A 1276/10
Abstandsflächenrelevanz gem. § 6 Abs. 10 S. 1 Nr. 2 BauO NRW eines Biergartens
Rn. 18 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. Juli 2010 - 7 A 3199/08 -, BauR 2011, 248 = juris Rn. 90, Beschlüsse vom 20. März 2009 - 7 A 473/08 -, juris Rn. 6, vom 5. August 2008 - 7 A 2854/07 -, juris Rn. 6, vom 23. Juli 2008 - 10 A 2957/07 -, juris Rn. 8, vom 5. Mai 2006 - 10 B 205/06 -, BRS 70 Nr. 133 = juris Rn. 6, und vom 8. November 2001 - 7 B 1192/01 -, S. 9 des amtlichen Umdrucks, Urteil vom 2. März 2001 - 7 A 5020/98 -, BRS 64 Nr. 125 = juris Rn. 24, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 10 B 1.99 -, juris Rn. 32; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Band I, Loseblatt, Stand Januar 2007, § 6 Rn. 279 und 283.
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