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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21512
BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05 (https://dejure.org/2005,21512)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2005 - 10 B 11.05 (https://dejure.org/2005,21512)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2005 - 10 B 11.05 (https://dejure.org/2005,21512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss - Anfechtbarkeit eines seinerseits auf eine Anhörungsrüge ergangenen Beschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 6.05

    Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge - Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05
    Die gegen den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05 ) erhobene Anhörungsrüge ist unzulässig.
  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter; …

    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 60.05, 10 B 31.05, 10 B 11.05, 10 B 6.05 und 10 B 75.04 wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 7h EStG …

    1. gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2006 - X B 39/06 -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 2006 - 1 K 350/05 -, c) den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 2006 - 1 K 350/05 (1 K 24/06) -, d) den Einspruchsbescheid des Finanzamts Lingen (Ems) vom 18. Oktober 2005 - 2824/04 und 1285/05 -, e) die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts Lingen (Ems) 2002 und 2003 2. a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 26. Juni 2006 - 1 A 180/06 -, b) den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 27. April 2006 - 1 A 180/06 -, c) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2006 - BVerwG 10 KSt 5.05 (10 B 60.05 u.a.) -, d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 - BVerwG 10 B 31.05 (10 B 11.05) -, e) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2005 - BVerwG 10 B 11.05 (10 B 6.05) -, f) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 - BVerwG 10 B 6.05 (10 B 75.04) -, g) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2005 - BVerwG 10 B 75.04 -, h) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2004 - 1 ME 301/04 -, i) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2004 - 14 PS 1/04 -,.
  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05

    Unanfechtbarer Beschluss einer Anhörungsrüge; Beiladungsfähigkeit des Finanzamtes

    Die "außerordentliche Beschwerde" der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 - BVerwG 10 B 11.05 - wird verworfen.

    Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05 ), der seinerseits bereits den Rechtsbehelf der Antragsteller gegen einen ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05 ) verworfen hat, mit der sie wiederum ohne Erfolg die Verwerfung ihre außerordentliche Beschwerde gegen erfolglose außerordentliche Rechtsbehelfe zum Oberverwaltungsgericht durch Beschluss des Senats vom1. Februar 2005 (BVerwG 10 B 75.04 ) angegriffen hatten.

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