Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 10 B 11149/08.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
FeV § 11; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 14; ; FeV § 14 Abs. 1; ; FeV § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- mpu-intensiv.de
Wegen kleiner Menge Marihuana keine MPU - Der Besitz einer kleinen Menge Marihuana rechtfertigt nicht ohne weiteres die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
- blutalkohol
, S. 98
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Drogenscreening
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einmaliger Cannabisbesitz - kein ärztlichen Gutachten!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Gutachten nach einmaligem Cannabisbesitz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Cannabisbesitz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens wegen des einmalig festgestellten Besitzes von Cannabis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wegen des einmalig festgestellten bloßen Besitzes von Cannabis
Verfahrensgang
- VG Mainz, 02.10.2008 - 7 L 772/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 10 B 11149/08.OVG
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1522
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 10 B 11149/08
Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378) zutreffend festgestellt hat, eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausschließlich auf einmalig festgestellten Cannabisbesitz des Fahrerlaubnisinhabers und dessen Weigerung, an der weiteren Aufklärung zu seinem Cannabiskonsum mitzuwirken, gestützt werden. - VGH Baden-Württemberg, 04.07.2003 - 10 S 2270/02
Gelegentlicher Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 10 B 11149/08
Mit anderen Worten legt nicht allein eine "kleinere" Menge nur gelegentlichen Cannabiseigenkonsums des Fahrerlaubnisinhabers nahe, während eine "größere" Menge dafür spricht, dass der Fahrerlaubnisinhaber regelmäßig Cannabis zu sich nimmt, kann doch der Besitz einer "größeren" Menge Cannabis genausogut darauf zurückzuführen sein, dass das Cannabis nicht allein für den Eigenkonsum des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers bestimmt ist, etwa weil er mit diesem Betäubungsmittel a u c h Handel treibt (wie hier wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 10 S 2270/02 - OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 S 16/03 - anderer Meinung offenbar OVG Nordrhein-Westfalen in dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss vom 15. März 2007 - 16 A 4487/04 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 16 A 4487/04
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 10 B 11149/08
Mit anderen Worten legt nicht allein eine "kleinere" Menge nur gelegentlichen Cannabiseigenkonsums des Fahrerlaubnisinhabers nahe, während eine "größere" Menge dafür spricht, dass der Fahrerlaubnisinhaber regelmäßig Cannabis zu sich nimmt, kann doch der Besitz einer "größeren" Menge Cannabis genausogut darauf zurückzuführen sein, dass das Cannabis nicht allein für den Eigenkonsum des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers bestimmt ist, etwa weil er mit diesem Betäubungsmittel a u c h Handel treibt (wie hier wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 10 S 2270/02 - OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 S 16/03 - anderer Meinung offenbar OVG Nordrhein-Westfalen in dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss vom 15. März 2007 - 16 A 4487/04 -).
- VGH Hessen, 24.11.2010 - 2 B 2190/10
Haschischbesitz und Fahreignung
Rn. 8 Hiernach ist - nach inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (siehe etwa Bay. VGH…, Beschluss vom 22. September 2010 - 11 ZB 10.184 -, juris, Rn. 9; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 12 PA 41/10 -, juris, Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 16114/09 -, juris, Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 10 B 11149/08 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 10 S 2270/02 -, juris, Rn. 5) - für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV erforderlich, dass entweder hinreichend konkrete Anknüpfungspunkte für einen regelmäßigen Cannabiskonsum oder neben der Einnahme von Cannabis weitere Tatsachen vorliegen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel ziehen, wie etwa das fehlende Trennungsvermögen zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen von Kraftfahrzeugen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 16 B 114/09
Unzulässige Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens bei nur gelegentlichem …
OVG, Beschluss vom 3. März 2004 - 2 EO 419/03 -, DAR 2004, 547 = VRS 107 (2004), 77 (einmaliger Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr); OVG Rheinl.-Pfalz, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 10 B 11149/08 -, Blutalkohol 46 (2009), 57 (einmaliger Besitz von 9, 67 g Marihuana im Kfz). - VG München, 24.01.2022 - M 19 S 21.5836
Anordnung eines ärztlichen Gutachten zur Fahreignung bei einmaligem …
Eine Anordnung zur ärztlichen Begutachtung setzt damit entweder voraus, dass hinreichend konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Fahrerlaubnisinhaber gelegentlich Cannabis konsumiert und weitere Umstände - hier vor allem der Beigebrauch von Alkohol oder psychoaktiv wirkenden Stoffen - vorliegen oder dass Anhaltspunkte für eine regelmäßige Einnahme von Cannabis vorliegen (…vgl. u.a. VG Schwerin, B.v. 14.1.2020 - 4 B 1713/19 SN - juris Rn. 48;… BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3/13 - juris Rn. 19 f.;… BayVGH, B.v. 22.9.2010 - 11 ZB 10.184 - juris Rn. 9; OVG Rh-Pf., B.v. 4.12.2008 - 10 B 11149/08 - juris Rn. 5 f.).
- VG Neustadt, 04.02.2016 - 3 L 25/16
Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zwecks Fahreignungsüberprüfung bei Verkauf …
Hiernach kann nicht jeder nachgewiesene Besitz von Betäubungsmitteln zum Anlass genommen werden, eine ärztliche Begutachtung zu verlangen, dies setzt vielmehr tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass bei dem Betroffenen ein Konsum- oder Bevorratungsverhalten gegeben ist, das aus sich heraus andauernde Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges rechtfertigt (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 16 B 114/09 -, juris, Rn. 7 m. w. Nachw.; OVG RP, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 10 B 11149/08 -, juris, Rn. 5). - VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1591
Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis - Nichtvorlage eines ärztlichen …
Die vom Antragsteller hierzu zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, B. v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - juris, v. 30.1.2003 - 1 BvR 866/00 - juris; OVG NW, B. v. 15.5.2009 - 16 B 114/09 - juris, OVG RP, B. v. 4.12.2008 - 10 B 11149/08 - juris) betreffen allerdings den Konsum von Cannabis. - VG Mainz, 27.02.2020 - 3 L 60/20
Ersetzung der Rechtsgrundlage bei Gutachtenanforderungen betreffend …
Für die Annahme solcher Anhaltspunkte reicht der bloße Besitz von in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV genannten Betäubungsmitteln jedoch nicht aus (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 11 CS 11.1161 -, SVR 2011, 432 = juris Rn. 29 f.; OVG RP, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 10 B 11149/08 -, NJW 2009, 1522 = juris Rn. 5; VGH BW…, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 10 S 2270/02 -, DAR 2004, 113 = juris Rn. 9; OVG HH…, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 3 Bs 253/02 -, Blutalkohol 41, 280 = juris Rn. 10;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 14 FeV Rn. 15;… Pause-Münch in: jurisPK-Straßenverkehrsrecht, § 14 FeV (Stand: 25.06.2019) Rn. 61); hinzukommen müssen vielmehr weitere Anhaltspunkte wie etwa ein positiver Drogenvortest oder das Auffinden von Konsumutensilien.
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