Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.2007 - 10 B 119.07 (10 PKH 33.07) |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 7 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei Vorliegen eines vergleichbaren Schutzes vor Abschiebung durch eine ausländerrechtliche Erlasslage oder eine Duldung; Anforderungen an die Darlegung mangelnder ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 7; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Erlasslage, Abschiebungsstopp, grundsätzliche Bedeutung, Revisionsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - A 2 S 64/07
- BVerwG, 27.11.2007 - 10 B 119.07 (10 PKH 33.07)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 10 B 119.07
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, …
Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 10 B 119.07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt ein anderweitiger vergleichbarer Schutz vor Abschiebung durch eine ausländerrechtliche Erlasslage oder eine Duldung nur bei der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (früher § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG) in Fällen allgemeiner Gefahren die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach dieser Bestimmung aus (vgl. etwa Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 , Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus BVerwG, 27.11.2007 - 10 B 119.07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt ein anderweitiger vergleichbarer Schutz vor Abschiebung durch eine ausländerrechtliche Erlasslage oder eine Duldung nur bei der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (früher § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG) in Fällen allgemeiner Gefahren die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach dieser Bestimmung aus (vgl. etwa Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 , Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19).
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Von der richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gelangt ist, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 ;… Beschlüsse vom 23. August 2006 - BVerwG 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19, Rn. 4 und vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 119.07 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 …
Rn. 64 Eine solche extreme Gefahr bestünde für den Kläger als Teil der Gesamtbevölkerung bei einer Rückkehr in seine Heimatregion innerhalb des palästinensischen Autonomiegebiets, d.h. in den Gazastreifen, aus den folgenden Gründen nicht, so dass offen bleiben kann, ob der Aufenthalt des Klägers auf Grund fehlender Abschiebemöglichkeiten (vgl. Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 15. Oktober 2009 an das VG Hannover) nicht ohnehin zu dulden ist und schon dieser Gesichtspunkt einer erforderlichen Durchbrechung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.11.2007 - 10 B 119/07 -, juris, Rn. 4, m. w. N.). - VG Osnabrück, 16.06.2009 - 5 A 48/09
Abschiebezielstaat; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Afghane; …
Von der richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gelangt ist, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 ;… Beschlüsse vom 23. August 2006 - BVerwG 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19, Rn. 4 und vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 119.07 - juris Rn. 4).".
- BVerwG, 24.04.2008 - 10 B 107.07
Rechtsgrundsätzliche Klärung der Voraussetzungen einer dem Ausländer einen …
Unter welchen Voraussetzungen eine ausländerrechtliche Erlasslage dem Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung im Sinne der Rechtsprechung zur verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vermittelt, ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Beschluss vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 119.07 - juris; Beschluss vom 28. August 2003 - BVerwG 1 B 192.03 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 7 jeweils m.w.N.). - VG Stade, 22.12.2010 - 6 A 683/10
Bestehen eines Abschiebungsverbotes für einen afghanischen Staatsangehörigen aus …
Von der richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gelangt ist, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379 ;… Beschlüsse vom 23. August 2006 - BVerwG 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19, Rn. 4 und vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 119.07 - juris Rn. 4). - VG Karlsruhe, 11.03.2009 - A 4 K 236/08
Abschiebungsverbot für eine der 5 Kläger nach AufenthG § 60 Abs 7 wegen …
Während im Falle des § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG die in § 60 Abs. 7 S. 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Falle allgemeiner Gefahren auf die Aussetzung von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, richtlinienkonform dahin auszulegen, dass sie nicht die Fälle erfasst, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst, c der Richtlinie 2004/83/EG erfüllt sind, bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60 a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG gelangt ist, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (vgl. BVerwGE 114, 379 ; Beschlüsse v. 23.08.2006- - 14- 1 B 60.06-, Buchholz 402.242 § 6 0 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19, Rdnr. 4 u. v. 27.11.2007- 10 B 119.07-). - VG Köln, 04.03.2009 - 21 K 5196/07
Irak:Mangels Verfolgungsdichte keine Gruppenverfolgung der Schiiten und Sunniten
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 1 LB 9/08 Auf die ausländerrechtliche Erlasslage oder Duldung (vgl. Erlass des Innenministers Schl.-H. v. 30.06.2005) kommt es im Rahmen von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht an, weil es hier ausschließlich um individuelle Gefahren geht (BVerwG, Beschl. v. 27.11.2007, 10 B 119.07, juris).
- VG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 1 K 149/11
Israel: Klageabweisung; kein Anspruch auf Asyl, Flüchlingseigenschaft oder …
Eine solche extreme Gefahr bestünde für die Kläger als Teil der Gesamtbevölkerung bei einer Rückkehr in ihre Heimatregion innerhalb des palästinensischen Autonomiegebiets, d. h. in den Gazastreifen, nicht, so dass offen bleiben kann, ob der Aufenthalt der Kläger auf Grund fehlender Abschiebemöglichkeiten (vgl. Auswärtiges Amt an das VG Hannover v. 15.10.2009) nicht ohnehin zu dulden ist und schon dieser Gesichtspunkt einer erforderlichen Durchbrechung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 2007 - 10 B 119/07 -.juris). - VG Regensburg, 07.08.2008 - RN 3 K 08.30097
Irak, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Verfolgung durch Dritte, …
Damit ist eine Erlasslage geschaffen worden, welche dem betroffenen Ausländer in Fällen einer allgemeinen Gefahr derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass dem Kläger nicht zusätzlich Schutz vor Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren wäre (vgl. BayVGH vom 1.7.2004 Az. 23 B 04.30163, BVerwG vom 27.11.2007 Az. 10 B 119/07 zur gleichgelagerten Erlasslage in Baden-Württemberg, BVerwG v. 12.7.2001, Az.; 1 C 2/01, NVwZ 2001, 1420 und Beschl. vom 23.8.2006 - 1 B 60/06 und Hess. VGH vom 26.6.2007 - 8 ZU 452/06.A, AuAS 2007, 202). - VG Arnsberg, 28.01.2010 - 7 K 3191/09
Angola: Keine konkrete extreme Gefahrenlage für den inzwischen erwachsenen …
- VG Karlsruhe, 28.12.2009 - A 4 K 1602/09
Abschiebungsverbot nach AufenthG § 60 Abs 7 wegen diverser Krankheiten, die zwar …
- VG Hannover, 14.10.2008 - 6 A 2360/05
Irak: Abschiebungsschutz wegen unzureichender ärztlicher …
- VG Arnsberg, 01.09.2009 - 7 K 974/09
Angola: Medizinische Versorgung mangelhaft.
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