Rechtsprechung
| BVerwG, 30.04.2007 - 10 B 15.07 (10 B 69.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Vertretungszwangs in Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten, Verwaltungsgerichtshöfen sowie dem Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
Auszug aus BVerwG, 30.04.2007 - 10 B 15.07
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des in dieser Vorschrift geregelten Vertretungszwangs bestehen keine Bedenken, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert würde (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - NJW 1980, 1706 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1960 - 1 BvL 17/59 - BVerfGE 10, 264 = NJW 1960, 331; vgl. ferner BVerfG , Beschluss vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - NJW 1975, 2340). - BVerwG, 30.01.1980 - 7 B 1.80
Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwangs bei einem Verfahren …
Auszug aus BVerwG, 30.04.2007 - 10 B 15.07
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des in dieser Vorschrift geregelten Vertretungszwangs bestehen keine Bedenken, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert würde (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - NJW 1980, 1706 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1960 - 1 BvL 17/59 - BVerfGE 10, 264 = NJW 1960, 331; vgl. ferner BVerfG , Beschluss vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - NJW 1975, 2340). - BVerfG, 09.07.1975 - 1 BvR 54/75
Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter
Auszug aus BVerwG, 30.04.2007 - 10 B 15.07
Gegen die Verfassungsmäßigkeit des in dieser Vorschrift geregelten Vertretungszwangs bestehen keine Bedenken, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert würde (vgl. Beschluss vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - NJW 1980, 1706 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1960 - 1 BvL 17/59 - BVerfGE 10, 264 = NJW 1960, 331; vgl. ferner BVerfG , Beschluss vom 9. Juli 1975 - 1 BvR 54/75 - NJW 1975, 2340).
- OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18
Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle; …
Rn. 25 Der in § 67 Abs. 4 VwGO geregelte Vertretungszwang verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere auch nicht gegen die Verfassung, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten unzumutbar erschwert würde (vgl. statt vieler: BVerfG, Beschl. v. 3.12.1986 - 1 BvR 872/82 -, BVerfGE 74, 78, 93; BVerwG, Beschl. v. 30.4.2007 - BVerwG 10 B 15.07 u.a. -, juris Rn. 3). - LSG Schleswig-Holstein, 15.05.2007 - L 11 B 30/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit -aufschiebende …
Damit ändert sich die rechtliche Zuordnung von einer Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in einen Bereicherungsanspruch (vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts v. 5.3.2007 - L 10 B 15/07 AS ER -). - OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 13 MN 172/20
Corona; Maske; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolleilantrag; …
Rn. 4 Der in § 67 Abs. 4 VwGO geregelte Vertretungszwang verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere auch nicht gegen die Verfassung, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten unzumutbar erschwert würde (…vgl. statt vieler: BVerfG, Beschl. v. 3.12.1986 - 1 BvR 872/82 -, BVerfGE 74, 78, 93 - juris Rn. 40 (zu § 67 GWB a.F.); BVerwG, Beschl. v. 30.4.2007 - BVerwG 10 B 15.07 u.a. -, juris Rn. 3).
- OVG Niedersachsen, 24.06.2020 - 13 KN 183/20
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Normenkontrolle einer …
Rn. 3 Der in § 67 Abs. 4 VwGO geregelte Vertretungszwang verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere auch nicht gegen die Verfassung, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten unzumutbar erschwert würde (…vgl. statt vieler: BVerfG, Beschl. v. 3.12.1986 - 1 BvR 872/82 -, BVerfGE 74, 78, 93 - juris Rn. 40 (zu § 67 GWB a.F.); BVerwG, Beschl. v. 30.4.2007 - BVerwG 10 B 15.07 u.a. -, juris Rn. 3). - OVG Niedersachsen, 02.04.2026 - 5 ME 36/25
Einhaltung des Vertretungszwangs bei der Beschwerdebegründung (hier: Feststellung …
Dieser Vertretungszwang verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen die Verfassung, weil nicht erkennbar ist, dass dadurch der Weg zu den Gerichten unzumutbar erschwert würde (vgl. statt vieler: BVerfG, Beschluss vom 3.12.1986 - 1 BvR 872/82 -, BVerfGE 74, 78, 93; BVerwG, Beschluss vom 30.4.2007 - BVerwG 10 B 15.07 u. a. -, juris Rn. 3). - VGH Bayern, 26.10.2010 - 7 ZB 10.2294
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungszwang
Rn. 7 Der genannte gesetzliche Vertretungszwang steht mit höherrangigem Recht in Einklang, insbesondere bestehen gegen seine Verfassungsmäßigkeit deshalb keine Bedenken, weil der Weg zu den Gerichten hierdurch nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. z.B. BVerwG vom 30.4.2007 Az. 10 B 15/07 ).
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