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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2005 - 10 B 1876/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10962
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2005 - 10 B 1876/04 (https://dejure.org/2005,10962)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2005 - 10 B 1876/04 (https://dejure.org/2005,10962)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 10 B 1876/04 (https://dejure.org/2005,10962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der Nachbarrechte durch Nichteinhaltung der erforderlichen Abstandflächen; Anwendbarkeit des Verkehrsflächenprivilegs zu Gunsten des Bauvorhabens; Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung auf Grund der Genehmigung von insgesamt acht Garagen ; Widmung als ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1457
  • BauR 2005, 1814 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2005 - 10 B 1876/04
    Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - IV C 7.74 -, BRS 30 Nr. 140; daran anschließend OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 22 A 2700/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1999 - 7 B 1766/99

    Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung unter Einhaltung der …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2005 - 10 B 1876/04
    Rn. 9 Vgl. für eine nicht im Eigentum der Stadt stehenden private Verkehrsfläche: OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 7 B 1766/99 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1983 - 11 A 1790/81
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2005 - 10 B 1876/04
    Rn. 13 Mampel, Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, Rn 1054ff. m.w.N.; Gädtke/Temme/Heintz, Kommentar zur Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen, 10. Aufl. 2003, § 74 Rn 55 m.w.N. auf die Rechtsprechung; Schulte/Hahn/Boeddinghaus, BauO NRW, § 4 Rn 6ff.; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 1983 - 11 A 1790/81 -, BRS 40 Nr. 70.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2548/08

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Grundstück ohne eine befahrbare …

    Der zusätzlich zu erwartende, minimale private Kraftfahrzeugverkehr sei zu vernachlässigen, wie der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt habe (Beschluss vom 8. Februar 2005 - 10 B 1876/04 -, UPR 2004, 239).

    Dem von der Beigeladenen zitierten Beschluss des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Februar 2005 - 10 B 1876/04 -, a.a.O., lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem das Grundstück des dortigen Antragstellers gerade nicht für Zufahrtszwecke in Anspruch genommen werden musste.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - 2 A 1534/21

    Möglichkeit einer Klage auf Erteilung von Baugenehmigungen im vereinfachten …

    Es reiche, wenn aufgrund der Erschließungssituation sichergestellt sei, dass der Weg als öffentliche Fläche genutzt und einer Bebauung dauerhaft entzogen sei, wie der 10. Senat des erkennenden Gerichts mit Beschluss vom 8. Februar 2005 - 10 B 1876/04 - (BauR 2005, S. 1457 = juris) ausgeführt habe.

    Rn. 88 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 10 B 1876/04 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 12. Februar 2003 - 7 A 4101/01 -, juris Rn. 56.

    Nach dem von der Klägerin herausgestellten Beschluss des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8. Februar 2005 - 10 B 1876/04 - (…juris Rn. 5) mag eine Widmung allerdings in den Fällen entbehrlich sein, wenn die Gemeinde Eigentümerin der Wegeparzelle ist und trotz fehlender Widmung Baugenehmigungen für an dem Weg liegende Grundstückseigentümer erteilt hat, was hier allerdings schon deshalb nicht der Fall ist, weil die Gemeinde nicht zugleich Baugenehmigungsbehörde ist.

  • VG Schleswig, 25.07.2025 - 8 B 15/25

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Nach dem vom Antragsteller in Bezug genommenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls grundsätzlich eine Widmung erforderlich, aber dann entbehrlich, wenn Baugenehmigungen erteilt wurden für Grundstücke, die über die ungewidmete Straße erschlossen werden und im Eigentum der Gemeinde stehen (vgl. OVG Münster, 8. Februar 2005, 10 B 1876/04, juris Rn. 5).

    Nach dem vom Antragsteller in Bezug genommenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls grundsätzlich eine Widmung erforderlich, aber dann entbehrlich, wenn Baugenehmigungen erteilt wurden für Grundstücke, die über die ungewidmete Straße erschlossen werden und im Eigentum der Gemeinde stehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 10 B 1876/04 - juris Rn. 5).

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