Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 2.05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Folgen der Nichteinlegung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 07.12.2004 - 15 KF 411/01
- BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 2.05
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 5.05
Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin zur inländischen Fluchtalternative zu Beginn der 1990er Jahre verwiesen (OVG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2003 - OVG 6 B 7.03 -), der sich der nunmehr nach der Fusion zuständige 10. Senat angeschlossen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3.05 -).Dies gilt uneingeschränkt auch für Kurden aus den traditionellen kurdischen Siedlungsgebieten (vgl. dazu die dem Kläger bekannten und übersandten Senatsurteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 6. Senats des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin: OVG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - OVG 6 B 18.03 - m.w.N.).
Wie das Auswärtige Amt auf gerichtliche Anfrage im Verfahren OVG 10 B 5.05 am 24. Mai 2006 mitgeteilt hat, bietet die "derzeit angespanntere Lage im Südosten der Türkei ... aus Sicht des Auswärtigen Amtes keinen Anlass zu einer grundsätzlichen Neubewertung der asylrelevanten Lage".
Der Senat hat in den bereits genannten Urteilen vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3, 05 -, die zwei vergleichbare Fälle betrafen, unter Auswertung der Erkenntnismittef, insbesondere der in diesen beiden Verfahren eingeholten Auskünfte und Gutachten festgestellt, dass der Umstand, dass die türkischen Stellen Kenntnis von der Verurteilung einer Person wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz im Wege des Strafnachrichtenaustausches erlangt haben, für sich genommen, wenn keine weiteren besonderen Umstände -11 -.
Die Berichterstattern macht sich die Rechtsprechung des Senats zu eigen, der zur Frage des Strafnachrichtenaustausches grundsätzlich ausgeführt hat (OVG 10 B 3.05: UA S. 12-18 und OVG 10 B 5.05: UA S. 15-21):.
wird auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats steht, auf die ebenfalls Bezug genommen wird (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 -, UA S. 22-24).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auch insoweit auf die Urteile des Senats vom 30. Mai 2006 (- OVG 10 B 3.05 und OVG 10 B 5.05 -), insbesondere zur Einschätzung der Sicherheitslage in der Türkei verwiesen, da die Fälle insoweit ersichtlich gleich gelagert sind.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - 10 B 3.05
Strafnachrichtenaustausch (Asylrecht Türkei)
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin zur inländischen Fluchtalternative zu Beginn der 1990er Jahre verwiesen (OVG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2003 - OVG 6 B 7.03 -), der sich der nunmehr nach der Fusion zuständige 10. Senat angeschlossen hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3.05 -).Dies gilt uneingeschränkt auch für Kurden aus den traditionellen kurdischen Siedlungsgebieten (vgl. dazu die dem Kläger bekannten und übersandten Senatsurteile vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 5.05 und OVG 10 B 3.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 6. Senats des früheren Oberverwaltungsgerichts Berlin: OVG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - OVG 6 B 18.03 - m.w.N.).
Die Berichterstattern macht sich die Rechtsprechung des Senats zu eigen, der zur Frage des Strafnachrichtenaustausches grundsätzlich ausgeführt hat (OVG 10 B 3.05: UA S. 12-18 und OVG 10 B 5.05: UA S. 15-21):.
Dazu hat der Senat festgestellt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2006 - OVG 10 B 3.05 -, UA S. 20-22):.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auch insoweit auf die Urteile des Senats vom 30. Mai 2006 (- OVG 10 B 3.05 und OVG 10 B 5.05 -), insbesondere zur Einschätzung der Sicherheitslage in der Türkei verwiesen, da die Fälle insoweit ersichtlich gleich gelagert sind.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 367 und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343f).Einem Asylbewerber, der als Verfolgter aus seinem Heimatland ausgereist ist, kann eine Rückkehr nur zugemutet werden, wenn die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, mit anderen Worten der Betroffene vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 360; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 344ff).
Asylsuchende hingegen, die ihr Heimatland unverfolgt verlassen haben, können sich auf Art. 16 a GG bzw. § 60 Abs. 1 AufenthG nur berufen, wenn ihnen bei Zugrundelegung des gewöhnlichen Prognosemaßstabs mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit auf Grund von Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989-2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 345f).
- OVG Berlin, 25.09.2003 - 6 B 8.03
Türkei, Kurden, Familienangehörige, Vater, KDP, Mitglieder, Hausdurchsuchung, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Vor allem aber ist für die Prognose einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr aufgrund von Auslandsaktivitäten zu beachten, dass das Interesse des türkischen Staats nicht der Masse der Teilnehmer und Mitläufer exilpolitischer Aktivitäten gilt, sondern dem Personenkreis, der als Auslöser solcher Aktivitäten und als Organisator von derartigen Veranstaltungen und als Anstifter und Aufwiegler angesehen wird (OVG Berlin, Urteil vom 25. September 2003 - OVG 6 B 8.03 -, UA S. 16).Die Behauptung angeblicher politischer Verfolgung ist ebenfalls bekannt und grenzt den Betroffenen noch nicht als illoyal aus (OVG Berlin, Urteil vom 25. September 2003 - OVG 6 B 8.03 -, UA S. 19).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 367 und Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343f).Einem Asylbewerber, der als Verfolgter aus seinem Heimatland ausgereist ist, kann eine Rückkehr nur zugemutet werden, wenn die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, mit anderen Worten der Betroffene vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341, 360; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 344ff).
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Die Gefahr eigener politischer Verfolgung des Asylbewerbers kann sich allerdings auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das er mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungswahrscheinlichkeit vergleichbaren Lage befindet (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216, 231ff; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200, 202, 206f).Hierfür ist eine so große Zahl von Einghffshandiungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, dass es sich dabei nicht mehr um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine bloße Vielzahl solcher Übergriffe handelt (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 142f; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Die Ausreise muss sich als eine unter dem Druck politischer Verfolgung stattfindende Flucht darstellen (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, 140).Hierfür ist eine so große Zahl von Einghffshandiungen in asylrechtlich geschützte Rechtsgüter erforderlich, dass es sich dabei nicht mehr um vereinzelt bleibende individuelle Übergriffe oder um eine bloße Vielzahl solcher Übergriffe handelt (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139, 142f; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04
Asylrechtsrelevante Lage in der Türkei
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Rückschlüsse über eine "staatsschutzbezogene" Gefährlichkeit der Tathandlung lassen sich auf der Grundlage des Inhalts der Strafnachricht nicht ziehen (OVG Münster, Urteil vom 19. April 2005 - 8 A 273/04.A -, UA S. 86). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2002 - 8 A 4782/99
Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Das bedeutet zugleich, dass eine niedrig profilierte exilpotitische Betätigung nicht allein deshalb ein die Schwelte der Exponiertheit überschreitendes Gewicht erlangt, weil sie den türkischen Stellen im Wege des Strafnachrichtenaustausches bekannt wird (OVG Münster, Urteil vom 27. Juni 2002 - 8 A 4782/99.A -, UA S. 66ff; Urteil vom 12. Juli 2005 - 8 A 780/04.A -, UA S. 36). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 8 A 780/04
Türkei, Kurden, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 10 B 2.05
Das bedeutet zugleich, dass eine niedrig profilierte exilpotitische Betätigung nicht allein deshalb ein die Schwelte der Exponiertheit überschreitendes Gewicht erlangt, weil sie den türkischen Stellen im Wege des Strafnachrichtenaustausches bekannt wird (OVG Münster, Urteil vom 27. Juni 2002 - 8 A 4782/99.A -, UA S. 66ff; Urteil vom 12. Juli 2005 - 8 A 780/04.A -, UA S. 36). - OVG Berlin, 14.10.2003 - 6 B 7.03
Türkei, Kurden, Dorfschützer, Weigerung, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen, …
- OVG Thüringen, 18.12.2003 - 3 KO 275/01
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Strafnachrichtenaustausch; Asylanspruch; …
- OVG Berlin, 23.10.2003 - 6 B 18.03
Türkei, Kurden, Haft, Misshandlungen, Schikanen im Wehrdienst, …
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
- BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92
Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …
- BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85
Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …
- VG Stuttgart, 23.09.2009 - A 10 K 4396/07
Türkei: Widerruf der Asylanerkennung; keine mittelbare Gruppenverfolgung von …
Kurdische Volkszugehörige hatten und haben allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit in der Türkei keine politische Verfolgung zu befürchten (so herrschende obergerichtliche Rechtsprechung: vgl. OVG Sachsen, U.v. 2.6.2009-A 3 B 600/03-; OVG Bremen; U.v. 5.3.2008 - 2 A 298/04.A-; OVG Hamburg, B.v. 16.4.2007-4 Bf241/00.A-; OVG Nds., B.v. 29.1.2007-11 LA 384/06-; OVG Berlin- Brandenburg, U.V. 16.11.2006- 10 B 2/05-; VGH BW, U.v. 9.2.2006-A 12S 1505/04- und U.v. 25.11.2004-A 12 S 1189/04 - OVG NRW, U.v. 19.4.2005 - 8 A 273/04.A-).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2005 - L 10 B 2/05 LW |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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