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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1992 - 10 B 2.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13392
BVerwG, 01.09.1992 - 10 B 2.92 (https://dejure.org/1992,13392)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1992 - 10 B 2.92 (https://dejure.org/1992,13392)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1992 - 10 B 2.92 (https://dejure.org/1992,13392)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 19.12.1994 - 10 C 1.92

    Umzugskosten - Soldat - Verlobte - Mietentschädigung

    Sie besteht darin, dem Beamten oder anderen Bediensteten allein die Mehraufwendungen zu erstatten, die durch die Versetzung oder Abordnung veranlaßt sind (Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 10 B 2.92 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 1 m. w. N.).

    Dabei findet die Ausgleichspflicht des Dienstherrn durch Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit die Entstehung oder Fortdauer einer Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Bediensteten oder eines Dritten zuzuordnen sind (vgl. zu § 6 BUKG: Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236; Senatsbeschluß vom 1. September 1992 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.12.2016 - 14 B 16.46

    Mietentschädigung für eine wegen der Lage des Wohnungsmarkts vorzeitig …

    Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet durch Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit die Fortdauer einer Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten oder eines Dritten zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, B. v. 1.9.1992 - 10 B 2.92 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 1).

    Das ist typischerweise der Fall, wenn der Beamte die bisherige Wohnung weiter selbst nutzt, ferner, wenn die bisherige Wohnung nach dem Auszug des Beamten nicht leer steht und damit für einen potentiellen Nachmieter tatsächlich nicht frei ist, sondern noch Schönheitsreparaturen unterzogen wird, die nach dem Mietvertrag dem Beamten obliegen und damit in seiner Sphäre ein Hindernis für die Weitervermietung darstellen (vgl. BVerwG, B. v. 1.9.1992 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 14 B 16.2257

    Fiktive Kosten der BahnCard 50 als Berechnungsgrundlage für Reisebeihilfe zwecks …

    Damit hatte der Kläger Mehraufwendungen zu tragen, die nicht allein in seiner, sondern auch in der Sphäre des Dienstherrn begründet waren (vgl. zur Sphärentheorie im Rahmen der Umzugskostenvergütung BVerwG, B.v. 1.9.1992 - 10 B 2.92 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 1;… BayVGH, U.v.8.12.2016 - 14 B 16.46 - juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 08.01.2015 - Au 2 K 14.1478

    Endet das Mietverhältnis für die bisherige Wohnung zum Zeitpunkt der Versetzung, …

    Bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift ist entscheidend auf den Gesetzeszweck abzustellen, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem mit dem Bayerischen Umzugskostengesetz nahezu wortgleichen Bundesumzugskostengesetz auf die Erstattung der dem Beamten durch die Versetzung oder Abordnung entstandenen Mehraufwendungen gerichtet ist (BVerwG, U.v. 24.10.1972 - 6 C 6.72 - BVerwGE 41, 84/85;… U.v. 13.12.1978 - 6 C 13.78 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 1.9.1992 - 10 B 2.92 - juris Rn. 2).

    Es muss nicht eine Benutzung zu Wohnzwecken sein (BVerwG, B.v. 1.9.1992, a.a.O, Rn. 4; OVG SH, U.v. 23.1.1992 - 3 l 155/91 - IÖD 1992, 4/5;… OVG NW, U.v. 18.11.1982, a.a.O.;… U.v. 4.8.2005 - 1 A 2946/03 - juris Rn. 32, 38 und 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2003 - 1 A 75/00

    Mietentschädigung eines Beamten im Auswärtigen Dienst im Zusammenhang mit seiner …

    Rn. 34 - 10 B 2.92 -, Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 1; Urteil vom 12. Dezember 1997 - 10 A 1.95 -, BVerwGE 106, 60.

    Rn. 37 - 10 B 2.92 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 18. November 1982 - 1 A 1957/80 -, ZBR 1983, 239.

  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94

    Umzugskostenvergütung - Erstattung von Maklergebühren - Abschluß des …

    Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit eine Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten bzw. Soldaten oder eines Dritten zuzuordnen sind; ihre Übernahme kann "billigerweise" nicht erwartet werden (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236 m.w.N.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 94.80 - Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 10 B 2.92 -).
  • OVG Sachsen, 22.06.2009 - 2 A 43/08

    Zulassungsantrag; Begründung

    Der Senat weist abschließend darauf hin, dass das Verwaltungsgericht im Einklang mit der vorliegenden, von ihm in seinem Urteil auch in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere Beschl. v. 1.9.1992 - 10 B 2/92 - zitiert nach juris) entschieden hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2005 - 1 A 2946/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines im Ausland stationierten Soldaten auf …

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 01. September 1992 - 10 B 2.92 -, Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 1, und Urteil vom 12. Dezember 1997 - 10 A 1.95 -, BVerwGE 106, 60; ferner etwa Beschluss des Senats vom 11. August 2003 - 1 A 75/00 -, Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/C IV 1 Nr. 64.
  • VG Augsburg, 15.10.2015 - Au 2 K 15.804

    Recht der Bundesbeamten; Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung für die neue …

    Ausgehend von dem Gesetzeszweck, der auf die Erstattung der dem Beamten durch die Versetzung oder Abordnung entstandenen Mehraufwendungen gerichtet ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1972 - 6 C 6.72 - BVerwGE 41, 84/85;… U.v. 13.12.1978 - 6 C 13.78 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 1.9.1992 - 10 B 2.92 - juris Rn. 2), stellt das hier in Rede stehende Halten eines Hundes im Lichte der vorliegend anzustellenden typisierenden Betrachtung grundsätzlich einen Umstand dar, welcher der Sphäre des Beamten und nicht derjenigen des Dienstherrn zuzurechnen ist.
  • VG München, 16.02.2024 - M 17 K 20.2811

    Beamtenrecht: Umzugskostenvergütung bei Zwischenanietung von möbliertem Wohnraum …

    Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet durch Kriterien der Fürsorgepflicht und Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit die Fortdauer einer Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten oder eines Dritten zuzuordnen sind (BVerwG, B. v. 1992 - 10 B 2.92 - Buchholz 261 § 6 BUKG Nr. 1;… BayVGH, U.v. 8.12.2016 - 14 B 16.46 - juris Rn. 17).
  • VG Hannover, 11.03.2014 - 2 A 2044/13

    Auslandsumzugskostenvergütung; Mietentschädigung; Mietzuschuss; Wohnraumsteuer

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 863/11

    Umzugskosten, Mietentschädigung, Eigentum

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