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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,12079
VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319 (https://dejure.org/2024,12079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2024 - 10 B 23.319 (https://dejure.org/2024,12079)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2024 - 10 B 23.319 (https://dejure.org/2024,12079)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.05.2022 - 6 C 9.20

    Das "Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Rn. 37 Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft mit der Wiederholung eines vergleichbaren behördlichen Vorgehens bzw. Wiederholung der erledigten Maßnahme unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen zu rechnen ist (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 12.10.2023 - 2 A 5.22 - juris Rn. 24; U.v. 24.5.2022 - 6 C 9.20 - BVerwGE 175, 346, juris Rn. 12;… B.v. 14.1.2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Dabei hat der Kläger die Umstände darzulegen, aus denen sich sein Feststellungsinteresse ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.1990 - 3 C 49.87 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Ist ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt der betreffenden Maßnahme, so kann ein Feststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BVerwG, U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 14.01.2019 - 3 B 48.18

    Wiederholungsgefahr; Beschuldigter strafrechtlicher Ermittlungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Rn. 37 Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft mit der Wiederholung eines vergleichbaren behördlichen Vorgehens bzw. Wiederholung der erledigten Maßnahme unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen zu rechnen ist (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 12.10.2023 - 2 A 5.22 - juris Rn. 24;… U.v. 24.5.2022 - 6 C 9.20 - BVerwGE 175, 346, juris Rn. 12; B.v. 14.1.2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 22 B 16.611

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Rücknahmefiktion

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Rn. 49 3. Die Aufhebung auch des der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorangegangenen Verfahrens erfolgt aus Gründen der Rechtsklarheit, um festzustellen, dass von dem durchgeführten Verfahren keine Rechtswirkungen mehr ausgehen (BayVGH, U.v. 6.6.2016 - 22 B 16.611 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 5.22

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit über förderliche Dienstpostenvergabe in der …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Rn. 37 Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft mit der Wiederholung eines vergleichbaren behördlichen Vorgehens bzw. Wiederholung der erledigten Maßnahme unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen zu rechnen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 12.10.2023 - 2 A 5.22 - juris Rn. 24;… U.v. 24.5.2022 - 6 C 9.20 - BVerwGE 175, 346, juris Rn. 12;… B.v. 14.1.2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 22 B 16.619

    Streitigkeit aus Vertrag über Sanierung einer Altlast

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Die Zurückverweisung entspricht somit der grundsätzlichen Aufgabenverteilung zwischen den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit des ersten und des zweiten Rechtszuges, wie sie ihren Niederschlag in den §§ 45 ff. und §§ 124 ff. VwGO gefunden hat; diese hat insbesondere dann Bedeutung, wenn wie hier die Sachverhaltsaufklärung noch am Anfang steht und wohl nicht ohne einen gewissen Aufwand möglich ist (BayVGH, U.v. 2.8.2016 - 22 B 16.619 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 12 BV 14.1629

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Wohnnutzung im Sinne des Zweckentfremdungsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Ohne eine Zurückverweisung würde den Beteiligten eine Tatsacheninstanz genommen (BayVGH, B.v. 14.10.2014 - 12 BV 14.1629 - juris Rn. 35;… BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 3 B 20.2638 - Rn. 12, n.v.).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Verfahrensmangel; Anordnung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 10 B 23.319
    Ohne eine Zurückverweisung würde den Beteiligten eine Tatsacheninstanz genommen (…BayVGH, B.v. 14.10.2014 - 12 BV 14.1629 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 11 B 12.2671 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 3 B 20.2638 - Rn. 12, n.v.).
  • VGH Bayern, 17.03.2025 - 10 BV 24.700

    Wiedereinführung einer Binnengrenzkontrolle wegen ernsthafter Bedrohung für die …

    Rn. 18 aa) Ein mit der drohenden Wiederholung eines erledigten Verwaltungsakts begründetes berechtigtes Interesse an der Feststellung von dessen Rechtswidrigkeit setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. z.B. B.v. 23.11.2022 - 6 B 22.22 - Rn. 13 m.w.N.) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. U.v. 10.4.2024 - 10 B 23.319 - juris Rn. 37) die konkrete oder hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird.
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