Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.2012 - 10 B 36.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Asylrechtsstreitigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Berufungszulassungsgrund; Revisionszulassungsgrund
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Asylrechtsstreitigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Berufungszulassungsgrund; Revisionszulassungsgrund - Wolters Kluwer
Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender Gefahren wegen persönlicher Verhältnisse und politischer Gegebenheiten im Heimatstaat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender Gefahren wegen persönlicher Verhältnisse und politischer Gegebenheiten im Heimatstaat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 05.12.2011 - 5 K 831/11
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2012 - 8 A 10358/12
- BVerwG, 10.09.2012 - 10 B 36.12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 10.09.2012 - 10 B 36.12
Der Hinweis auf die Zulassung der Berufung wegen der aufgeworfenen Frage vernachlässigt, dass in Asylrechtsstreitigkeiten der Berufungszulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" auch solche Fälle umfasst, in denen sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein aus den verallgemeinerungsfähigen Auswirkungen ergibt, die die in der Berufungsentscheidung zu erwartende Klärung von Tatsachenfragen haben wird (Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24). - BVerwG, 08.09.2011 - 10 B 33.11
Auszug aus BVerwG, 10.09.2012 - 10 B 36.12
Weil das Revisionsgericht von sich aus keine Tatsachen ermitteln darf, es vielmehr - auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen - Fragen des revisiblen Rechts zu klären hat, unterscheidet sich der herangezogene Revisionszulassungsgrund von dem Berufungszulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" (s.a. Beschluss vom 8. September 2011 - BVerwG 10 B 33.11 - juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
Asylverfahren Türkei; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Tatsachenfrage im …
Diese Frage lässt sich nur aufgrund der tatrichterlichen Feststellung und Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse in der Türkei beantworten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.09.2006 - 1 B 113/06 -, juris Rn. 4, Beschl. v. 10.09.2012 - 10 B 36/12 -, juris Rn. 3 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 13 A 464/12
Feststellung eines Abschiebungsverbots bei der Annahme eines innerstaatlichen …
Rn. 15 vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2012 - 10 B 36.12 -, juris, Rn. 3 f.,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 13 A 1117/12
Feststellung eines von individuellen Umständen unabhängigen Abschiebungsverbots …
Rn. 15 vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. September 2012 - 10 B 36.12 -, juris, Rn. 3 f.,.
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