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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.08.2008 - 10 B 39.08 (10 PKH 12.08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14531
BVerwG, 07.08.2008 - 10 B 39.08 (10 PKH 12.08) (https://dejure.org/2008,14531)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2008 - 10 B 39.08 (10 PKH 12.08) (https://dejure.org/2008,14531)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2008 - 10 B 39.08 (10 PKH 12.08) (https://dejure.org/2008,14531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; Möglichkeit der Feststellung einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2008 - 10 B 39.08
    Damit wird anerkannt, dass sich ein innerstaatlicher Konflikt nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken muss (so inzwischen auch Urteil des Senats vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Dementsprechend hat der Senat hierzu erkannt, dass zur Feststellung der Gefahrendichte im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bzw. des Art. 15 Buchst. c der Qualifikationsrichtlinie ähnliche Kriterien Bedeutung haben wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. nochmals Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 -).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 7. August 2008 - BVerwG 10 B 39.08 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf das Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 35;… ebenso das britische AIT, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22./23. Juli 2009, Afghanistan CG UKAIT 00044, Rn. 124 ff.).
  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12

    Keine Abschiebungsverbote bei alleinstehenden afghanischen Männern

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 7. August 2008 - BVerwG 10 B 39.08 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf das Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 35;… ebenso das britische AIT, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22./23. Juli 2009, Afghanistan CG UKAIT 00044, Rn. 124 ff.).".
  • VG Stade, 22.12.2010 - 6 A 683/10

    Bestehen eines Abschiebungsverbotes für einen afghanischen Staatsangehörigen aus …

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 7. August 2008 - BVerwG 10 B 39.08 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf das Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 35;… ebenso das britische AIT, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22./23. Juli 2009, Afghanistan CG UKAIT 00044, Rn. 124 ff.).

    Die Kammer kann daher die Frage offen lassen, ab welcher Gefahrenschwelle bzw. Gefahrendichte eine ernsthafte individuelle Bedrohung im Sinne des Art. 15 c der Qualifikationsrichtlinie anzunehmen ist, insbesondere ob hier die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Feststellung einer Gruppenverfolgung entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2008 - 10 B 39/08 -, juris; ablehnend: VG Würzburg, Urteil vom 30. März 2009 - W 6 K 08.30037 -, UA S. 13).

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