Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 5.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Weitere Beschwerde - Auslegung - Richtlinie - Bewilligung - Prozesskostenhilfe
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 9, RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b
Revisionsverfahren, Grundsätzliche Bedeutung, religiöse Verfolgung, Qualifikationsrichtlinie, Afghanistan, Hindu
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 26.08.2008 - A 1 B 521/07
- BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 5.09
- BVerwG, 27.11.2009 - 10 PKH 1.09
- BVerwG, 05.01.2010 - 10 C 16.09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 26.08.2008 - A 1 B 521/07
Afghanistan; dem Antragsteller hinduistischer Glaubenszugehörigkeit droht bei …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 5.09
OVG A 1 B 521/07. - BVerwG, 05.01.2010 - 10 C 16.09
Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 5.09
BVerwG 10 B 5.09, 10 PKH 1.09 (10 C 16.09). - BVerwG, 27.11.2009 - 10 PKH 1.09
Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 10 B 5.09
BVerwG 10 B 5.09, 10 PKH 1.09 (10 C 16.09).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 13 A 446/13
Drohen der landesweiten Verfolgung der Hindus bei einer Rückkehr nach Afghanistan …
Rn. 8 Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24. September 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2013 - 13 A 1303/12
Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage nach einer möglichen religiös …
Rn. 9 Zudem trifft es zwar zu, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen hatte wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24. September 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09 -). - VG München, 29.05.2013 - M 12 K 12.30435
Gerichtsbescheid; Afghanische Staatsangehörige; Hindu; Flüchtlingseigenschaft; …
Rn. 28 Zwar trifft es zu, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2009 in zwei mittlerweile unstreitig erledigten, von Hindus aus Afghanistan geführten Verfahren die Revision zugelassen hatte wegen der als grundsätzlich bedeutsam erachteten Klärung der Auslegung des § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 und 10 Abs. 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2004/83/EG zur Frage der Verfolgung wegen der Religion (Beschlüsse vom 24.9. 2009 - 10 B 2.09, 10 B 5.09).
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