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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 6.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17612
BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 6.05 (https://dejure.org/2005,17612)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 10 B 6.05 (https://dejure.org/2005,17612)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 10 B 6.05 (https://dejure.org/2005,17612)
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge - Zulässigkeit einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 01.02.2005 - 10 B 75.04
    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 6.05
    Die gestützt auf § 152 a VwGO erhobene Anhörungsrüge der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Senats vom 1. Februar 2005 - BVerwG 10 B 75.04 - bleibt ohne Erfolg.
  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter; …

    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 60.05, 10 B 31.05, 10 B 11.05, 10 B 6.05 und 10 B 75.04 wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 7h EStG …

    1. gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2006 - X B 39/06 -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 2006 - 1 K 350/05 -, c) den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 2006 - 1 K 350/05 (1 K 24/06) -, d) den Einspruchsbescheid des Finanzamts Lingen (Ems) vom 18. Oktober 2005 - 2824/04 und 1285/05 -, e) die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts Lingen (Ems) 2002 und 2003 2. a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 26. Juni 2006 - 1 A 180/06 -, b) den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 27. April 2006 - 1 A 180/06 -, c) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2006 - BVerwG 10 KSt 5.05 (10 B 60.05 u.a.) -, d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 - BVerwG 10 B 31.05 (10 B 11.05) -, e) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2005 - BVerwG 10 B 11.05 (10 B 6.05) -, f) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 - BVerwG 10 B 6.05 (10 B 75.04) -, g) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2005 - BVerwG 10 B 75.04 -, h) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2004 - 1 ME 301/04 -, i) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2004 - 14 PS 1/04 -,.
  • BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss - Anfechtbarkeit eines …

    Die gegen den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05 ) erhobene Anhörungsrüge ist unzulässig.
  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05

    Unanfechtbarer Beschluss einer Anhörungsrüge; Beiladungsfähigkeit des Finanzamtes

    Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05 ), der seinerseits bereits den Rechtsbehelf der Antragsteller gegen einen ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05 ) verworfen hat, mit der sie wiederum ohne Erfolg die Verwerfung ihre außerordentliche Beschwerde gegen erfolglose außerordentliche Rechtsbehelfe zum Oberverwaltungsgericht durch Beschluss des Senats vom1. Februar 2005 (BVerwG 10 B 75.04 ) angegriffen hatten.
  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05 (10 B 60.05

    Entscheidung des Berichterstatters als Einzelrichter über die Erinnerung gegen …

    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 60.05, 10 B 31.05, 10 B 11.05, 10 B 6.05 und 10 B 75.04 wird zurückgewiesen.

    Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren: BVerwG - 14.07.2005 - AZ: BVerwG 10 B 60.05 BVerwG - 08.06.2005 - AZ: BVerwG 10 B 31.05 BVerwG - AZ: BVerwG 10 B 11.05 BVerwG - 24.02.2005 - AZ: BVerwG 10 B 6.05 BVerwG - 01.02.2005 - AZ: BVerwG 10 B 75.04.

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