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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21479
BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05 (https://dejure.org/2005,21479)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 10 B 62.05 (https://dejure.org/2005,21479)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 (https://dejure.org/2005,21479)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.11.2005 - 10 C 11.05

    Ablehnung eines Sachverständigenbeweises; Anschlussberufung; Anschlussberufung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 11.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …

    Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu …

    Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -).
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