Rechtsprechung
| BVerwG, 05.12.2006 - 10 B 68.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer "Untätigkeitsbeschwerde" an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 29.09.2006 - 6 K 985/06
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2006 - 6 K 985.06
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 9 AR 2.06
- BVerwG, 05.12.2006 - 10 B 68.06
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 09.01.2007 - 10 B 74.06
Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Die Anhörungsrüge bzw. Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 68.06 - ist unbegründet. - LSG Berlin-Brandenburg, 28.08.2008 - L 10 B 217/08 Dementsprechend haben auch der Bundesfinanzhof (…so das BSG in seinem Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S, aaO, unter Nennung zweier Beschlüsse des BFH vom 04. Oktober 2005 - II S 10/05 - sowie vom 24. Mai 2006 - VII S 12/06) und das Bundesverwaltungsgericht (so ebenfalls das BSG in seinem Beschluss vom 21. Mai 2007 - B 1 KR 4/07 S, aaO, unter Benennung eines Beschlusses des BVerwG vom 05. Dezember 2006 - 10 B 68/06) entschieden, dass es ein Rechtsinstitut der "verfassungsrechtlich gebotenen Untätigkeitsbeschwerde" nicht gibt.
- LSG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - L 5 KR 83/09 Eine Untätigkeitsbeschwerde ist im Übrigen grundsätzlich nicht statthaft (vgl. etwa: BFH, Beschluss v. 28.5.2009, - III B 73/09 - ; BSG, Beschluss v. 21.5.2007, - B 1 KR 4/07 S - BVerwG, Beschluss v.5.12.2006, - 10 B 68/06 - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.2009, - L 11 B 45/09 AS -).
- BVerwG, 07.01.2008 - 5 B 210.07 Rn. 3 Eine außerordentliche, bisher im Gesetz nicht vorgesehene, Beschwerde wegen Untätigkeit eines Oberverwaltungsgerichts in einem bei ihm anhängigen Verfahren bzw. wegen zu langer Dauer eines solchen Verfahrens ist bisher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als unzulässig angesehen worden (Beschluss vom 5. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 68.06 - juris).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 09.01.2007 - 10 B 74.06 (10 B 68.06) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.01.2007 - 10 B 74.06 (10 B 68.06)
- BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 295/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.12.2006 - 10 B 68.06
Zulässigkeit einer "Untätigkeitsbeschwerde" an das Bundesverwaltungsgericht …
Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 10 B 74.06
Die Anhörungsrüge bzw. Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 68.06 - ist unbegründet.
- BFH, 26.09.2007 - V S 10/07
Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit …
- das BVerwG (vgl. Entscheidung vom 9. Januar 2007 10 B 74/06 (10 B 68/06), nicht veröffentlicht) von einer Statthaftigkeit der Gegenvorstellung bei nicht vom AnhRügG erfassten Verletzungen von Verfahrensgrundrechten oder Verletzungen des Willkürverbots ausgegangen und haben dementsprechend die jeweilige Gegenvorstellung entweder der Sache nach beschieden oder aber aus anderen Gründen als unzulässig verworfen.
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