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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10, 10 B 8.10, 10 PKH 2.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11115
BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10, 10 B 8.10, 10 PKH 2.10 (https://dejure.org/2010,11115)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2010 - 10 B 8.10, 10 B 8.10, 10 PKH 2.10 (https://dejure.org/2010,11115)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 10 B 8.10, 10 B 8.10, 10 PKH 2.10 (https://dejure.org/2010,11115)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschiebungsschutz; Zielstaat der Abschiebung; konkrete und allgemeine Gefahr; individuelle Gefährdung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 3 AufenthG 2004
    Abschiebungsschutz; Zielstaat der Abschiebung; konkrete und allgemeine Gefahr; individuelle Gefährdung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.e. Verfahrens zur Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.e. Verfahrens zur Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungsschutz; Zielstaat der Abschiebung; konkrete und allgemeine Gefahr; individuelle Gefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10
    Die hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts der allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer markiert die Grenze, ab der seine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich unzumutbar erscheint (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 ).

    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 a.a.O. m.w.N. sowie Beschluss vom 14. November 2007 - BVerwG 10 B 47.07 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 55).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10
    Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben die Verwaltungsgerichte zu respektieren; sie dürfen daher im Einzelfall einem Ausländer, der einer gefährdeten Gruppe angehört, für die kein Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG besteht, nur dann ausnahmsweise Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zusprechen, wenn einfachgesetzlich kein anderes Abschiebungsverbot vorliegt, eine Abschiebung aber Verfassungsrecht verletzen würde (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 12 zu der in den Tatbestandsvoraussetzungen übereinstimmenden Vorgängerregelung in § 53 AuslG).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (…vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 a.a.O. m.w.N. sowie Beschluss vom 14. November 2007 - BVerwG 10 B 47.07 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 55).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10
    Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben die Verwaltungsgerichte zu respektieren; sie dürfen daher im Einzelfall einem Ausländer, der einer gefährdeten Gruppe angehört, für die kein Abschiebestopp nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG besteht, nur dann ausnahmsweise Schutz vor der Durchführung der Abschiebung in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zusprechen, wenn einfachgesetzlich kein anderes Abschiebungsverbot vorliegt, eine Abschiebung aber Verfassungsrecht verletzen würde (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 12 zu der in den Tatbestandsvoraussetzungen übereinstimmenden Vorgängerregelung in § 53 AuslG).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2010 - 10 B 8.10
    Individuelle Gefährdungen, die sich aus einer allgemeinen Gefahr i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ergeben, können auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl insgesamt nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77 ).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, dass individuelle Gefährdungen, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG 2004 ergeben, auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG 2004 berücksichtigt werden können, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl insgesamt nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. zu der für eine Rückkehr in die D. R. Kongo gebildete Volksgruppe der aus Europa stammenden Kinder: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 10 B 8.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 40 Rn. 5).

    Auf der anderen Seite ist in der Rechtsprechung geklärt, dass individuelle Gefährdungen, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG (§ 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG 2004) ergeben, auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden können, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl insgesamt nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 10 B 8.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 40 Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11

    Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 …

    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat insoweit folgt, geklärt, dass die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vormals nach § 51 Abs. 1 AuslG) nicht hinsichtlich einzelner Staaten teilbar ist, anderes hingegen für die Gewährung subsidiären nationalen Abschiebungsschutzes nach vormals § 53 AuslG gilt, über den isoliert bezogen auf einen einzelnen Abschiebezielstaat entschieden werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.6.2010 - 10 B 8/10 -, juris, Rn. 5;… Urt. v. 12.4.2005 - 1 C 4/04 -, juris, Rn. 12).

    Gefahren, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind nach § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu berücksichtigen (vgl. zum folgenden BVerwG, Beschl. v. 17.6.2010, a. a. O., Rn. 4 und 7, m. w. N.).

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21

    Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, dass individuelle Gefährdungen, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG 2004 ergeben, auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG 2004 berücksichtigt werden können, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl insgesamt nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (vgl. zu der für eine Rückkehr in die D. R. Kongo gebildete Volksgruppe der aus Europa stammenden Kinder: BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 10 B 8.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 40 Rn. 5).

    Auf der anderen Seite ist in der Rechtsprechung geklärt, dass individuelle Gefährdungen, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG (§ 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG 2004) ergeben, auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden können, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber gleichwohl insgesamt nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 10 B 8.10 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 40 Rn. 7).

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