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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 10 B 842/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8846
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 10 B 842/97 (https://dejure.org/1997,8846)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.06.1997 - 10 B 842/97 (https://dejure.org/1997,8846)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 10 B 842/97 (https://dejure.org/1997,8846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 9 L 520/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 10 B 842/97
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 10 B 842/97
    Das Verwaltungsgericht hat sich auf die Entscheidung des BVerwG vom 20. Januar 1989 - 4 B 116/88 - NVwZ 1989, 666 = BRS 49 Nr. 201, die zu der Entscheidung des Gerichts vom 6. April 1988 - 7 A 2830/87 - ergangen ist, berufen und sich damit deren Ausführungen zu eigen gemacht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.1996 - 10a D 32/94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 10 B 842/97
    Rn. 7 vgl. auch OVG NW, Beschluß vom 28. September 1995 - 10a D 32/94.NE -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 B 966/98

    Laden zur Versorgung des Gebiets; Getränkemarkt; Laden

    Erkennbar baut der Beschluß des Verwaltungsgerichts auf der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 20. März 1997 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 27. März 1997 - 9 L 520/97 - und dem dazu ergangenen Beschluß des Senates vom 10. Juni 1997 - 10 B 842/97 - auf und verarbeitet auf dieser Grundlage im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Verfahrens die durch die Baugenehmigung vom 11. November 1997 gegenüber der Baugenehmigung vom 7. Januar 1997 vorgenommenen Modifikationen.

    Maßgebend waren die Grundlagen in der Entscheidung des Senats vom 10. Juni 1997 a.a.O. Dort stand im Rahmen einer Entscheidung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Verkaufsfläche nicht im Vordergrund, sondern die Eigenart eines Getränkemarktes, die unter Berücksichtigung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 6. April 1988 - 7 A 2830/87 - und der sie bestätigenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1989 - 4 B 116.88 - BRS 49 Nr. 201 - erörtert worden war, und zwar unter Berücksichtigung der verkehrsgünstigen Lage des Grundstücks zwischen zwei viel befahrenen Straßen und der hohen Zahl der Parkvorgänge (200 PKW pro Tag im Verhältnis von nun angenommenen 150 PKW/Tag, BA II, Band 2, Bl. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1999 - 10 B 961/99

    Verwaltungsverfahrensrecht: Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer …

    Rn. 51 vgl. OVG NRW, Beschluß vom 10. Juni 1997,- 10 B 842/97 - m.w.N. aus der Rechtsprechung.
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