Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.01.2008 - 10 C 07.1383 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwert für Verfahren betr. Löschung polizeilicher Datensätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2008 - 10 C 07.1383
Bleibt dieses ideelle Interesse - wie im vorliegenden Fall - im wesentlichen gleich, dann ändert sich ähnlich wie in den Fällen der sog. wirtschaftlichen Identität verschiedener Streitgegenstände (vgl. dazu BGH vom 25.11.2003 NJW-RR 2004, 638; BSG vom 14.09.2006 MedR 2007, 502) auch der Streitwert nicht. - BSG, 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B
Kostenfestsetzung bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2008 - 10 C 07.1383
Bleibt dieses ideelle Interesse - wie im vorliegenden Fall - im wesentlichen gleich, dann ändert sich ähnlich wie in den Fällen der sog. wirtschaftlichen Identität verschiedener Streitgegenstände (vgl. dazu BGH vom 25.11.2003 NJW-RR 2004, 638; BSG vom 14.09.2006 MedR 2007, 502) auch der Streitwert nicht.
- VGH Bayern, 02.03.2009 - 7 C 08.1731
Streitwertbeschwerde; (kein) Vertretungszwang; Zusammenrechnung der Werte …
Rn. 5 Die Beschwerde wurde vor Inkrafttreten der Neufassung des § 67 VwGO zum 1. Juli 2008 eingelegt und unterliegt somit nicht dem Vertretungszwang (vgl. auch BayVGH vom 10.1.2008 Az. 10 C 07.1383 ; vom 6.6.2008 Az. 21 C 08.864 und vom 10.6.2008 Az. 1 C 08.1114 ).Eine Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG unterbleibt, wenn die Anträge keine selbstständige Bedeutung haben, sondern das gleiche Interesse betreffen und somit von einer ideellen Identität auszugehen ist (vgl. BayVGH vom 10.1.2008 Az. 10 C 07.1383 und vom 14.2.2007 Az. 5 C 07.369 ; NdsOVG vom 17.6.2008 Az. 2 OA 312/08 ; OVG NRW vom 15.11.2007 Az. 19 E 220/07 ).
- VGH Bayern, 18.08.2010 - 10 C 10.720
Beschwerde; Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichts; Einwand unrichtiger …
Rn. 3 Sachliche Einwendungen gegen den vom Verwaltungsgericht im Verfahren M 7 K 07.3199 zutreffend festgesetzten Streitwert in Höhe von 5.000,- Euro (vgl. BayVGH vom 10.1.2008 Az. 10 C 07.1383) sowie die auf dieser Grundlage festgesetzte Verfahrensgebühr hat der Kläger nicht erhoben. - OVG Sachsen, 23.06.2009 - 1 E 67/09
Streitwert; mehrere Anträge; Auffangwert
Eine solche Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG unterbleibt aber, wenn die Anträge keine selbstständige Bedeutung haben, sondern das gleiche Interesse betreffen und somit von einer ideellen Identität auszugehen ist (vgl. in diesem Zusammenhang BayVGH, Beschl. v. 10.1.2008 - 10 C 07.1383 - ; OVG NRW, Beschl. v. 15.11.2007 - 19 E 220/07 -, beide zitiert nach juris). - VGH Bayern, 18.08.2010 - 10 C 10.721
Beschwerde; Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichts; Einwand unrichtiger …
Rn. 3 Sachliche Einwendungen gegen den vom Verwaltungsgericht im Verfahren M 7 K 07.3171 zutreffend festgesetzten Streitwert in Höhe von 5.000,- Euro (vgl. BayVGH vom 10.1.2008 Az. 10 C 07.1383) sowie die auf dieser Grundlage festgesetzte Verfahrensgebühr hat der Kläger nicht erhoben. - VG München, 25.09.2023 - M 5 K 23.3654
Prozesskostenhilfebewilligung nach Klagerücknahme
Eine solche Zusammenrechnung nach § 39 Abs. 1 GKG unterbleibt aber, wenn die Anträge keine selbstständige Bedeutung haben, sondern das gleiche Interesse betreffen und somit von einer ideellen Identität auszugehen ist (vgl. in diesem Zusammenhang BayVGH, B.v. 10.1.2008 - 10 C 07.1383 - juris; OVG NW, B.v. 15.11.2007 - 19 E 220/07 - juris).
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