Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.02.2008 - 10 C 08.286 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Hundehaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Würzburg, 24.04.2014 - W 5 K 12.659
Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell; …
Rn. 41 Als Rechtsgrundlage für das Hundehaltungsverbot kann auch Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i.V.m. § 117 OWiG bzw. Art. 18 Abs. 2, 3 LStVG herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 01.12.1988 Nr. 21 B 88.01683, B.v. 28.02.2008 Nr. 10 C 08.286). - VG Würzburg, 08.08.2012 - W 5 S 12.660
Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell; …
Rn. 34 Als Rechtsgrundlage für das Hundehaltungsverbot kann auch Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i.V.m. § 117 OWiG bzw. Art. 18 Abs. 2, 3 LStVG herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 01.12.1988 Nr. 21 B 88.01683, B.v. 28.02.2008 Nr. 10 C 08.286). - VGH Bayern, 21.03.2019 - 23 ZB 16.763
Untersagung der Haltung und Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere
Auf die erst im Gerichtsverfahren aufgezeigte Möglichkeit, dem Kläger die weitere Haltung und Betreuung von Tieren durch Auferlegung eines entsprechenden Sachkundenachweises zu erlauben, musste der Beklagte nicht eingehen, da sie nicht erfolgversprechend war (BayVGH, B.v. 28.2.2008 - 10 C 08.286 - juris Rn. 21).
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