Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.02.2009 - 10 C 09.255 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wohnanschrift unbekannt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1999 - 11 B 74/99
Einstweiliger Rechtsschutz; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2009 - 10 C 09.255
Rn. 2 Zur Bezeichnung des Klägers gehört nach § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch die ladungsfähige Anschrift (BVerwG vom 13.4.1999 DVBl 1999, 998).
- OVG Sachsen, 03.12.2009 - 3 B 301/08
Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen"; Antragserweiterung im …
Damit steht eine Abschiebung, gegen die sich der Antragsteller mit dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, nicht unmittelbar bevor, so dass für einen solchen Antrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlt bzw. kein Anordnungsgrund geltend gemacht werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 30.6.2009 - 3 B 133/08 -; BayVGH, Beschl. v. 25.2.2009 - 10 C 09.255 - Beschl. v. 29.10.2009 - 10 Cs 09.2231, 10 C 09.2236 - BVerfG, Beschl. v. 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 -, jeweils zitiert nach juris; std. Rspr.). - VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.503
Abschiebungsandrohung; Überwachungsmaßnahmen; Klage unzulässig wegen Fehlens …
Wegen des anhaltenden unbekannten Aufenthalts des Klägers bestehen - ungeachtet der Gründe für sein Untertauchen - auch erhebliche Zweifel an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayVGH, B. v. 15. Februar 2009 - 19 CE 09.213 - Rz 13 u. B. v. 25. Februar 2009 - 10 C 09.255 - Rz 3). - VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.1060
Ausweisung; Klage unzulässig wegen Fehlens einer ladungsfähigen Anschrift; …
Wegen des anhaltenden unbekannten Aufenthalts des Klägers bestehen - ungeachtet der Gründe für sein Untertauchen - auch erhebliche Zweifel an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayVGH, B. v. 15. Februar 2009 - 19 CE 09.213 - Rz 13 u. B. v. 25. Februar 2009 - 10 C 09.255 - Rz 3). - VG München, 15.05.2009 - M 25 S 08.508
Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
Rn. 26 Wegen des anhaltenden unbekannten Aufenthalts des Antragsstellers fehlt es - ungeachtet der Gründe für sein Untertauchen - auch an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayVGH, B. v. 15. Februar 2009 - 19 CE 09.213 - Rz 13 u. B. v. 25. Februar 2009 - 10 C 09.255 - Rz 3).
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