Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.03.2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sicherstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 667/16
Sicherstellung des Bargeldes zum Schutz des noch unbekannten Eigentümers vor …
Rn. 46 So aber Bay. VGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 10 C 09.3011 u.a. -, juris, Rn. 15; VG München, Urteile vom 14. Januar 2015 - M 7 K 13.3043 -, juris, Rn. 38, und vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, juris, Rn. 31. - VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049
Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken
Die Polizei schütze nach Art. 2 Abs. 2 PAG Rechte Privater nur unter der Voraussetzung, dass gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen sei und ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde (vgl. BayVGH, B. v. 17.3.2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris Rn. 15).noch offen lassend: BayVGH, B. v. 17.3.2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris, Rn. 15; BayVGH, B. v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522 - Rn. 17).
- VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 C 18.2522
Herausgabe einer sichergestellten Sache ohne Nachweis der Berechtigung
noch offen lassend: BayVGH, B.v. 17.3.2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris, Rn. 15; BayVGH, B.v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - NVwZ-RR 2014, 522 - Rn. 17).
- VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.4367
Sicherstellung von Bargeld; gegenwärtige Gefahr; nachträglicher Wegfall der …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies aber bereits für den Fall relativiert, dass im Zeitpunkt der Sicherstellung nicht mehr damit gerechnet werden kann, den wahren Berechtigten zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris Rn. 15). - VG München, 14.01.2015 - M 7 K 13.3043
Sicherstellung von elektronischen Geräten; Herausgabeanspruch trotz deliktischer …
Denn die Polizei schützt nach Art. 2 Abs. 2 PAG Rechte Privater nur unter der Voraussetzung, dass gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde (vgl. BayVGH, B. v. 17. März 2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris Rn 15). - VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276
Vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips ist eine analoge Anwendung des Art. …
Ob dies auch dann noch gilt, wenn schon im Zeitpunkt der Sicherstellung nicht mehr damit gerechnet werden kann, den wahren Berechtigten zu ermitteln, erscheint bei einem Eingriff, der private Rechte Dritter sichern will, zumindest zweifelhaft (…vgl. BayVGH, B.v. 6.2.14 - 10 CS 14.47 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 17.3.10 - 10 C 09.3011 - juris Rn.15). - VG Minden, 19.02.2016 - 11 K 2205/14 Rn. 29 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris Rn. 15; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, juris Rn. 31. So wohl auch: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 1 B 102/12 -, juris Rn. 31.
- VG München, 08.04.2015 - M 7 K 14.1902
Herausgabe beschlagnahmter Schmuckstücke
Die Polizei schützt nach Art. 2 Abs. 2 PAG Rechte Privater nur unter der Voraussetzung, dass gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde (vgl. BayVGH, B. v. 17. März 2010 - 10 C 09.3011, 10 C 09.3012 - juris Rn 15).
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