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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69946
VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114 (https://dejure.org/2010,69946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2010 - 10 C 09.3114 (https://dejure.org/2010,69946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2010 - 10 C 09.3114 (https://dejure.org/2010,69946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Klage auf Löschung von Eintragungen im polizeilichen Kriminalaktennachweis (KAN); Löschungsanspruch (hier: verneint); verbleibender Restverdacht nach Beendigung eines Strafverfahrens; fortbestehendes Interesse an der Datenspeicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 08.11.2007 - 24 ZB 07.1382
    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. November 2007 (Az. 24 ZB 07.1382) abgelehnt, weil das Erstgericht zu Recht von einem fortbestehenden Interesse des Beklagten an der Speicherung dieser Daten ausgegangen sei.

    Letzteres ist jedoch nicht der Fall, wenn zum Beispiel die Staatsanwaltschaft ein Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt hat; denn durch eine solche Einstellung wird im Hinblick auf die in anderen Strafverfahren zu erwartenden Sanktionen der Tatverdacht nicht ausgeräumt (vgl. BayVGH vom 8.11.2007 Az. 24 ZB 07.1382 RdNr. 14).

  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382

    Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114
    Der Kläger hat demgegenüber nicht substantiiert dargelegt, dass die betreffenden Daten für die polizeiliche Aufgabenerfüllung und Ermittlungszwecke aller Voraussicht nach nicht mehr benötigt werden (vgl. BayVGH vom 21.1.2009 Az. 10 B 07.1382 RdNr. 42 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.09.2008 - 10 C 08.2087

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; Löschungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114
    - 3. und 11. - kann gemäß Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG eine Löschung nur verlangt werden, wenn der zugrundeliegende Tatverdacht vollkommen entfallen ist (vgl. BayVGH vom 2.9.2008 Az. 10 C 08.2087 RdNr. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3091

    Prozesskostenhilfe; Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2010 - 10 C 09.3114
    Rn. 13 3. Hinsichtlich der Rüge der willkürlichen Sachbehandlung insbesondere des Ablehnungsgesuchs des Klägers wird auf die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren 10 C 09.3091 (Beschluss vom 17.8.2010) verwiesen.
  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 10 C 11.1967

    Prozesskostenhilfe; Löschungsanspruch; erkennungsdienstliche Unterlagen; …

    Denn Anhaltspunkte für eine neue Sach- und Beweislage oder sonst geänderte Umstände, die entgegen der bestandskräftigen Ablehnungsentscheidung einen Löschungsanspruch wegen Entfallens des Tatverdachts begründen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2010 - 10 C 09.3114 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach § …

    Die Einstellung erfolgt lediglich im Hinblick auf die in einem anderen Strafverfahren zu erwartenden Sanktionen (BayVGH vom 17.8.2010 Az. 10 C 09.3114 RdNr. 10).
  • VGH Bayern, 18.08.2010 - 10 C 10.721

    Beschwerde; Erinnerung gegen den Kostenansatz des Gerichts; Einwand unrichtiger …

    Dass das Verwaltungsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren M 7 K 07.3171 jedenfalls im Ergebnis zu Recht abgelehnt hat, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17. August 2010 (Az. 10 C 09.3114) entschieden.
  • VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 5 K 10.1460

    Löschung von KAN-Daten; Löschung von IPVG-Daten

    Der Tatverdacht muss dabei restlos entfallen sein (BayVGH vom 17.8.2010 Az.: 10 C 09.3114 RdNr. 10; vom 21.1.2009 Az.: 10 B 07.1382 RdNr. 35; vom 24.7.2008 Az.: 10 C 08.1780 RdNr. 15; vom 8.11.2007 Az.: 24 ZB 07.1382 RdNr. 14).
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