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| OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 28.10.1977 - 6 A 2.76
Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts - Rechtsmittelfristen - Wiedereinsetzung in …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Dieser Vorteil liegt in der durch die Möglichkeit eines Anschlusses vermittelten Erhöhung des Gebrauchswertes des Grundstücks (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 16. Dezember 1974 6 A 57/63 und vom 24. Oktober 1977 6 A 2/76 - OVG NW KStZ 75, 154, 155; PrOVGE 32, 109, 118).Ungerechtigkeiten im Einzelfall müssen dabei in Kauf genommen werden, weil jeder Beitragsmaßstab immer nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab sein kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 12, 177; Urteil vom 24. Oktober 1977 6 A 2/76 OVG NW ZMR 73, 341; DÖV 76, 358 Nr. 121; KStZ 75, 154, 155).
Er braucht anders als nach § 131 Abs. 3 BBauG Unterschiede in der baulichen Nutzung nur zu berücksichtigen, wenn und soweit sie für das Bebauungsbild einer Gemeinde prägend sind, kann also kleinere Unterschiede im Maß der baulichen Nutzung vernachlässigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Oktober 1977 6 A 2/76 - Hess. VGH Gemeindetag 70, 54; 73, 375, 377; 77, 113, 114; OVG NW DÖV 75, 859; Gemeindetag 76, 152).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1976 - 6 A 48/75
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Seine Anwendung in unbeplanten Gebieten ist aus den im Urteil des 6. Senats vom 8. November 1976 6 A 48/75 DVBl. 77, 388, KStZ 77, 132 angeführten Gründen schwierig und erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand.Es ist zwar richtig, daß staatliche Zuschüsse grundsätzlich vorab vom Bruttoaufwand abgesetzt werden müssen, weil der Aufwand in Höhe eines gewährten Zuschusses anderweit gedeckt und damit insoweit nichts mehr vorhanden ist, was im Verhältnis zwischen Gemeinde und Gesamtheit der Beitragspflichtigen verteilt werden könnte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz DVBl. 77, 388 = KStZ 77, 132).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1978 - GS 1/78
Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen ; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Wegen des Sach- und Streitstandes im einzelnen wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den auf Anrufung durch den Senat ergangenen Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1978 GS 1/78 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen verwiesen.Es genügt in dieser Hinsicht auf den den Beteiligten bekannten Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1978 GS 1/78 hinzuweisen, in dem im einzelnen dargelegt ist, daß die Gemeinden in der Regel nicht verpflichtet sind, bei der Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen eine Eigenbeteiligung am Herstellungsaufwand zu übernehmen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1975 - II A 1105/73
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Der Umfang der Nutzbarkeit eines Grundstücks wird nämlich zunächst durch die Größe seiner Fläche bestimmt (OVG NW DÖV 75, 859, 860).Er braucht anders als nach § 131 Abs. 3 BBauG Unterschiede in der baulichen Nutzung nur zu berücksichtigen, wenn und soweit sie für das Bebauungsbild einer Gemeinde prägend sind, kann also kleinere Unterschiede im Maß der baulichen Nutzung vernachlässigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Oktober 1977 6 A 2/76 - Hess. VGH Gemeindetag 70, 54; 73, 375, 377; 77, 113, 114; OVG NW DÖV 75, 859; Gemeindetag 76, 152).
- BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74
Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Angesichts dessen ist es nicht sachwidrig, wenn eine Verbandsgemeinde zur Berücksichtigung von Unterschieden im Maß der Nutzung anstelle der Geschoßfläche die wesentlich einfacher festzustellende Geschoßanzahl wählt, deren Ermittlung im einzelnen hier in § 4 Abs. 4 der Entwässerungsbeitragssatzung entsprechend der zu § 131 Abs. 3 BBauG ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG Gemeindetag 77, 28 = ZMR 77, 314 = DÖV 77, 678) in nicht zu beanstandender Weise geregelt ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1969 - II A 687/67
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren wegen des Anschlusses eines Grundstücks …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Soweit sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OVG NW DVBl. 70, 294 beruft, verkennt er, daß sich diese Entscheidung mit der sogenannten einmaligen Kanalanschlußgebühr befaßt, die als eine Unterart der Benutzungsgebühr aufgefaßt wurde (vgl. Hess. VGH Gemeindetag 73, 375, 377), für deren Bemessung der Wasserverbrauch durchaus ein geeigneter Maßstab ist. - BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Das trifft auf den hier zu beurteilenden Beitragsmaßstab nicht zu, den der 6. Senat des erkennenden Gerichts in ständiger Rechtsprechung als zulässig angesehen hat (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1971 6 A 16/71 AS 12, 177; Urteil vom 24. Februar 1975 6 A 25/73 - Beschluß vom 22. März 1977 6 B 16/77 sowie Beschluß vom 15. Februar 1978 6 B 8/78 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1971 - 6 A 16/71
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Das trifft auf den hier zu beurteilenden Beitragsmaßstab nicht zu, den der 6. Senat des erkennenden Gerichts in ständiger Rechtsprechung als zulässig angesehen hat (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1971 6 A 16/71 AS 12, 177; Urteil vom 24. Februar 1975 6 A 25/73 - Beschluß vom 22. März 1977 6 B 16/77 sowie Beschluß vom 15. Februar 1978 6 B 8/78 -). - BVerwG, 12.06.1978 - 6 B 8.78
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
Das trifft auf den hier zu beurteilenden Beitragsmaßstab nicht zu, den der 6. Senat des erkennenden Gerichts in ständiger Rechtsprechung als zulässig angesehen hat (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1971 6 A 16/71 AS 12, 177; Urteil vom 24. Februar 1975 6 A 25/73 - Beschluß vom 22. März 1977 6 B 16/77 sowie Beschluß vom 15. Februar 1978 6 B 8/78 -).
- OVG Thüringen, 16.04.2026 - 4 KO 556/21
Zur Wirksamkeit einer Umrechnungsformel bei der Beitragsbemessung
Da das Anschlussbeitragsrecht nicht vom Schadensverursacherprinzip, sondern vom Vorteilsprinzip geprägt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1978 - 10 C 1/78 - VerwRspr 30, 610), ist es für die Beitragsbemessung nach einem einheitlichen, an die bauliche Ausnutzbarkeit anknüpfenden Maßstab unerheblich, ob der zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Einrichtungsträger zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung einen Vollanschluss (ermöglicht die Beseitigung von - nicht vorgeklärtem - Schmutz- und Niederschlagswasser) oder einen Teilanschluss zur Verfügung stellt. - BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts kann die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden, der Maßstab der Grundstückseinheit diene dazu, den Verteilungsmaßstab insgesamt vorteilsgerecht zu gestalten, weil die Verteilung nach der Grundstückseinheit Ungerechtigkeiten abmildere, die durch die Anwendung des Maßstabs der Grundfläche einträten (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 4. Oktober 1971 - 6 A 16/71 - AS 12, 177 [182] und vom 2. Oktober 1978 - 10 C 1/78 - AS 15, 137 [144]). - OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
Da das Anschlussbeitragsrecht nicht vom Schadensverursacherprinzip, sondern vom Vorteilsprinzip geprägt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1978 - 10 C 1/78 - VerwRspr 30, 610), ist es für die Beitragsbemessung nach einem einheitlichen, an die bauliche Ausnutzbarkeit anknüpfenden Maßstab unerheblich, ob der zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Einrichtungsträger zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung einen Vollanschluss (ermöglicht die Beseitigung von - nicht vorgeklärtem - Schmutz- und Niederschlagswasser) oder einen Teilanschluss zur Verfügung stellt. - OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1978 - GS 1/78
Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen ; …
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