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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11660
BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19 (https://dejure.org/2019,11660)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2019 - 10 C 1.19 (https://dejure.org/2019,11660)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 10 C 1.19 (https://dejure.org/2019,11660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FrStllgV § 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. e; PBefG § 1 Abs. 1 und 2, § 57 Abs. 1 Nr. 8; SGB V § 107 Abs. 1

  • rechtsinformationen.bund.de

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflicht für Zubringerfahrdienst einer Rehabilitationseinrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 S 1 Nr 4 Buchst e FrStllgV, § 1 Abs 1 S 2 PBefG, § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 PBefG
    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflicht für Zubringerfahrdienst einer Rehabilitationseinrichtung

  • doev.de PDF

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungspflicht für Zubringerfahrdienst einer Rehabilitationseinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Definition der Betriebskosten der Fahrt als die durch den Beförderungsvorgang verursachten beweglichen Kosten; Zugehörigkeit mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile einer Beförderung zum Gesamtentgelt; Voraussetzungen einer Freistellung von der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt personenbeförderungsrechtliche Genehmigung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt personenbeförderungsrechtliche Genehmigung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung notwendig für Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums?

  • IWW (Kurzinformation)

    Patientenbeförderung | Fahrdienste erfordern eine personenbeförderungsrechtliche Genehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Patienten-Fahrdienst des ambulanten Rehabilitationszentrums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung bei Patiententransport zu ambulanter Reha-Einrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigungspflicht eines Fahrdienstes nach dem Personenbeförderungsgesetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Für ambulantes Reha-Zentrum braucht der Fahrdienst eine Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 165, 282
  • NVwZ-RR 2019, 958
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1972 - I ZR 101/71
    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Mit der Ausnahmeregelung sollten vielmehr in erster Linie Gefälligkeitsfahrten erfasst werden (BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146).

    Gesamtentgelt ist die Summe der unmittelbaren Einnahmen aus der Beförderung sowie der durch diese bewirkten mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile (BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146 ; BR-Drs. 195/1962 S. 2 zu § 1 Nr. 3 FrStllgV).

    Dafür genügt, dass eine Beförderung verbindlich - z.B. aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung - in Aussicht gestellt wird und sich dies positiv auf die Geschäftstätigkeit auswirkt (zu Reisebuchungen BGH, Urteil vom 29. September 1972 - I ZR 101/71 - GRUR 1973, 146).

  • BGH, 12.02.2015 - I ZR 213/13

    Zur Zulässigkeit eines kostenlosen Fahrdiensts einer Augenklinik

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Sogenannte Transferfahrten zwischen der Einrichtung und dem Wohnort der Patienten fallen nicht darunter (BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - I ZR 213/13 - GRUR 2015, 813 Rn. 23 zu Einlieferungs- und Entlassungsfahrten bei einem Krankenhaus; a.A. VGH München…, Urteil vom 2. Mai 2016 - 11 BV 15.18 95 - juris Rn. 41 ff.).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Zwar ist richtig, dass die Einführung teilstationärer Behandlungen und teilstationärer (Tages-)Kliniken die hergebrachte Vorstellung, Krankenhausbehandlungen seien stets vollstationär, verändert hat (vgl. § 107 SGB V; BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R - BSGE 102, 219 Rn. 19;… Wahl, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 107 SGB V Rn. 38).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 7 B 16.93

    Mitnahme von Begleitpersonen beim Haustiertransport in sog. Tiertaxis - …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Geschäftsmäßig ist jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung (BT-Drs. 3/255 S. 24; vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 7 B 16.93 - Buchholz 442.01 § 1 PBefG Nr. 2 S. 1).
  • BVerwG, 08.09.1972 - VII C 6.71

    Genehmigungspflichtiger Berufsverkehr - Auslegung des Begriffs der Wohnung in § …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2019 - 10 C 1.19
    Ähnlich muss die Beförderung zu betrieblichen Zwecken nach § 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. h FrStllgV Bestandteil eines Arbeitsvorgangs und in bestimmte Abläufe integriert sein (BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - 7 C 6.71 - NJW 1973, 72).
  • VG Hamburg, 27.06.2024 - 5 K 3655/21

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass die vom Träger der Tagespflege …

    Der Freistellungstatbestand des § 1 Satz 1 Nr. 4 lit. e FrStllgV setzt eine vollstationäre Behandlung voraus (anknüpfend an BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 29;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.11.2019, OVG 1 B 7.18, juris Rn. 24;… OVG Weimar, Urt. v. 24.11.2015, 2 KO 131/13, juris Rn. 32;… entgegen VGH München, Urt. v. 2.5.2016, 11 BV 15.1895, juris Rn. 38 ff.).

    Entgelt ist somit jede auch nur mittelbare Gegenleistung, die mit einer Beförderung angestrebt wird (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 15;… vgl. BT-Drs. 3/255, S. 24).

    Dabei genügt es für die Annahme eines Entgelts im Sinne von § 1 Abs. 1 PBefG, wenn die Fahrtkosten in den Vergütungssatz einberechnet sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 16).

    Rn. 26 bb) Geschäftsmäßig ist jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung (…BT-Drs. 3/255, S. 24; BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 17;… vgl. Beschl. v. 18.2.1993, 7 B 16.93, juris Rn. 3).

    Rn. 33 Hinsichtlich § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG a.F. definierte das Bundesverwaltungsgericht den Begriff des Entgelts wie folgt: Gesamtentgelt ist die Summe der unmittelbaren Einnahmen aus der Beförderung sowie der durch diese bewirkten mittelbaren wirtschaftlichen Vorteile (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Hiernach sind als Entgelt auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 21).

    Dafür genügt, dass eine Beförderung verbindlich - z.B. aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung - in Aussicht gestellt wird und sich dies positiv auf die Geschäftstätigkeit auswirkt (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 22).

    Auf eine Gewinnerzielung kommt es für die Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes nicht an (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 22).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass zwar die Einführung teilstationärer Behandlungen und teilstationärer (Tages-)Kliniken die hergebrachte Vorstellung, Krankenhausbehandlungen seien stets vollstationär, verändert hat, ob aber deshalb der Freistellungstatbestand zu erweitern ist, der Entscheidung des Verordnungsgebers unterliegt (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 29;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.11.2019, OVG 1 B 7.18, juris Rn. 24; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Lfg.

    Rn. 47 Daneben steht einer Freistellung nach § 1 Satz 1 Nr. 4 lit. e FrStllgV auch entgegen, dass die Beförderung der Tagespflegegäste durch die Klägerin weder aus Gründen der Beschäftigungstherapie noch zu sonstigen Behandlungszwecken im Sinne der Vorschrift erfolgt.Denn sogenannte Transferfahrten zwischen der Einrichtung und dem Wohnort der Patienten fallen nicht darunter (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 30;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.11.2019, OVG 1 B 7.18, juris Rn. 24;… OVG Weimar, Urt. v. 24.11.2015, 2 KO 131/13, juris Rn. 44; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Lfg.

    Dies ist bei einem in den Behandlungsablauf integrierten Fahrdienst der Fall, der Patienten von einem Krankenhaus oder einer Heilanstalt zu einem dritten ausgelagerten Behandlungsort befördert, um den ungestörten Ablauf von Behandlungen an verschiedenen Orten zu gewährleisten (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1.19, juris Rn. 31 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2019 - 1 B 7.18

    Senioren-Tagespflegeeinrichtung; Hol- und Bringdienst; Erfordernis der …

    Nach dem maßgeblichen spezifisch personenbeförderungsrechtlichen Betriebskostenbegriff sind Betriebskosten im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt 2 PBefG lediglich die durch den Beförderungsvorgang verursachten sog. beweglichen Kosten der Fahrt (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019 - BVerwG 10 C 1.19 - juris Rn 19 ff).

    Rn. 20 a. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 8. Mai 2019 - BVerwG 10 C 1.19 - (juris) entschieden, dass ein Fahrdienst, wie ihn die Klägerin durchführt, sowohl eine entgeltliche als auch eine geschäftsmäßige Personenbeförderung im Sinne von § 1 Abs. 1 PBefG darstellt.

    Ein solches Übersteigen liegt hier vor, wie sich aus den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Mai 2019 (a.a.O., juris Rn. 19 bis 23 m.w.N.) ergibt.

    Danach kann offen bleiben, ob und in welcher Höhe der Klägerin durch den Fahrdienst zudem mittelbare wirtschaftliche Vorteile im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG entstanden sind, die als Entgelt anzusehen wären, wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 8. Mai 2019, a.a.O., juris Rn. 21 m.w.N.) ausgeführt hat.

    Auch dieses Ergebnis ist nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Mai 2019 (a.a.O., juris Rn. 24 ff.) nicht zweifelhaft.

    Das für die Beförderungen zu entrichtende Entgelt im Sinne von § 1 Satz 1 Nr. 4 letzter Halbsatz FrStllgV ist nur das unmittelbar von den Beförderten selbst entrichtete Entgelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019, a.a.O., juris Rn. 25 m.w.N.; VG Augsburg…, Urteil vom 4. August 2009 - Au 3 K 08.1669 - juris Rn. 45;… Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, FrStllgV Rn. 10 und 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Mai 1991 - 3 Ss OWi 462/91 - juris Rn. 6 f.).

    Rn. 29 Die Revision ist nicht zuzulassen, da die Rechtssache überwiegend rechtsgrundsätzlich geklärt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019 - BVerwG 10 C 1.19 - juris a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 10.12.2025 - 3 Bf 160/24

    Personenbeförderungsrechtliches Genehmigungserfordernis für Transferfahrten von …

    Dies steht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2019 (10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris), in dem es in Bezug auf einen Fahrdienst, wie ihn die Klägerin durchführt, auch eine entgeltliche sowie eine geschäftsmäßige Personenbeförderung im Sinne von § 1 Abs. 1 PBefG bejaht hat.

    Das ist hier - wie bereits soeben aufgezeigt - nicht der Fall (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris Rn.15 f.).

    Danach sind als Entgelt auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris Rn. 21).

    Der Gesetzgeber hat dem Betrag nach § 5 Abs. 2 BRKG ausdrücklich das Gesamtentgelt gegenübergestellt (so auch noch zu dem Begriff der Betriebskosten: BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris Rn. 21).

    Beide Einrichtungsarten setzen eine stationäre Behandlung der Patienten, d.h. eine Unterbringung in einer Primäreinrichtung und nicht nur - wie hier - eine stundenweise Aufnahme an Werktagen voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris Rn. 27 ff.).

    Rn. 68 (3) Darüber hinaus stehen die Transferfahrten zwischen der Einrichtung und dem Wohnort nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Therapieplan bzw. Behandlungsverlauf (BVerwG, Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris Rn. 30;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.11.2019, OVG 1 B 7.18, juris Rn. 24;… OVG Weimar, Urt. v. 24.11.2015, 2 KO 131/13, VRS 130, 155, juris Rn. 44;… Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Dez. 2023, § 1 FrStllgV Rn. 86;… Fey/Fromm, in: Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 5. Aufl. 2022, § 1 FrStllV Rn. 10; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: Nov.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat überzeugend ausgeführt (Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris Rn. 29), dass zwar die Einführung teilstationärer Behandlungen und teilstationärer (Tages-)Kliniken die hergebrachte Vorstellung, Krankenhausbehandlungen seien stets vollstationär, verändert hat, aber eine Erstreckung des § 1 Satz 1 Nr. 4 lit. e FrStllgV auf teilstationäre Behandlungen und teilstationäre (Tages-)Kliniken ausdrücklich abgelehnt.

    Zudem beschäftigt sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 8.5.2019, 10 C 1/19, BVerwGE 165, 282, juris) mit diesem Themenkomplex.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2025 - 13 S 1456/24

    Führen eines Kraftfahrzeugs mit Niqab

    Beide Einrichtungsarten setzen eine stationäre Behandlung von Patienten und somit eine Unterbringung in einer Primäreinrichtung voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2019 - 10 C 1.19 - juris Rn. 27 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25.11.2019 - OVG 1 B 7.18 - juris Rn. 24; VG Hamburg…, Urteil vom 27.06.2024 - 5 K 3655/21 - juris Rn. 45).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 514/18

    Personenbeförderungsrecht: Umgehung der Genehmigungsbedürftigkeit des …

    Die Anwendung der Vorschrift soll keine umfassende betriebswirtschaftliche Kalkulation erfordern, vielmehr soll die Bestimmung handhabbar bleiben (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2019 - 10 C 1.19 -, juris, Rn. 19).
  • VG Cottbus, 09.10.2024 - 3 K 506/22

    Personenbeförderungsrecht, Verkehr mit behinderten Personen von und zu …

    Anders für den Fall des § 1 S. 1 Nr. 4 e) FrStllgV, wonach teilstationäre Behandlungen nicht der hergebrachten Vorstellungen über ein Krankenhaus entsprochen haben und die Verkehre letztlich auch nicht aus Gründen der Beschäftigungstherapie realisiert werden, mithin es als Sache des Verordnungsgebers angesehen wurde, den Freistellungstatbestand zu erweitern (vgl. insoweit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Mai 2019 - 10 C 1/19 - juris, Rn. 29), kann der hier in Rede stehende Verkehr ohne weiteres unter § 1 S. Nr. 4 g) FrStllgV subsumiert werden.
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