Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Umzugskostenvergütung - Erstattung von Maklergebühren - Abschluß des Mietvertrages mit der Ehefrau des Maklers als Inhaberin einer Firma für Haus- und Grundstücksverwaltung - Entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 03.07.1992 - 1/3 648/87
- VGH Hessen, 03.08.1994 - 2 UE 1514/92
- BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Papierfundstellen
- BVerwGE 100, 214
- NVwZ 1997, 187
- DVBl 1996, 1152
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Da der Kläger vor Abschluß des Mietvertrages keine Kenntnis von der Interessenkollision hatte, hat der Ehegatte als Wohnungsvermittler keine provisionspflichtige Leistung erbracht (BGH, NJW 1987, 1009 unter Ziff. 3 a.E.).Wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, würde ein Provisionsanspruch des Maklers voraussetzen, daß der Kläger nachträglich das Handeln des Maklers in dem Bewußtsein gebilligt hat, daß dieser eine provisionspflichtige Leistung nicht erbracht hat, der Kläger also "ein von der Maklerleistung unabhängiges Provisionsversprechen nachträglich abgegeben" hat (BGH, NJW 1987, 1009 unter Ziff. 3 a. E.).
- BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 1008 f.), der sich der Senat anschließt, kann ein Maklerlohnanspruch nicht entstehen, wenn eine deutliche, nicht offengelegte Interessenkollision vorhanden ist, die eine sachgemäße Wahrung der Interessen des Auftraggebers schon grundsätzlich nicht erwarten läßt.Daß ein späterer Zeitpunkt nicht maßgebend ist, ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1986 (NJW 1987, 1008 [1009 unter Ziff. 3]).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Durch wen die Kenntnis von der Interessenkollision erlangt werde, sei gleichgültig (BVerfGE 78, 128 [130 ff.]; vgl. auch BVerfGE 76, 126 [129 f.], in der das Bundesverfassungsgericht noch offengelassen hatte, ob die tragenden Gründe der o. a. Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang stehen).
- BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Durch wen die Kenntnis von der Interessenkollision erlangt werde, sei gleichgültig (BVerfGE 78, 128 [130 ff.]; vgl. auch BVerfGE 76, 126 [129 f.], in der das Bundesverfassungsgericht noch offengelassen hatte, ob die tragenden Gründe der o. a. Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang stehen). - BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 13.78
Eigennutzung der Wohnung - Mietentschädigung - Weitervermietung - Versetzung - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit eine Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten bzw. Soldaten oder eines Dritten zuzuordnen sind; ihre Übernahme kann "billigerweise" nicht erwartet werden (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236 m.w.N.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 94.80 - Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 10 B 2.92 -). - BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 94.80
Umzugskosten - Anlaß der Versetzung - Dienstliche Versetzung - Soldat - …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit eine Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten bzw. Soldaten oder eines Dritten zuzuordnen sind; ihre Übernahme kann "billigerweise" nicht erwartet werden (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236 m.w.N.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 94.80 - Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 10 B 2.92 -). - BVerwG, 01.09.1992 - 10 B 2.92
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit eine Grenze, wenn und soweit eine Mehraufwendung ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn hat, sondern durch Umstände geprägt ist, die dem persönlichen Bereich des Beamten bzw. Soldaten oder eines Dritten zuzuordnen sind; ihre Übernahme kann "billigerweise" nicht erwartet werden (Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - ZBR 1979, 236 m.w.N.; Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 94.80 - Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 10 B 2.92 -). - VGH Baden-Württemberg, 22.01.1985 - 4 S 400/84
Beihilfefähigkeit einer Auslandskur
Auszug aus BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Dementsprechend sind "notwendig" solche Wohnungsvermittlungsgebühren, zu deren Zahlung der Soldat nach dem Maklervertrag verpflichtet war (…Meyer/Fricke, Umzugskosten im öffentlichen Dienst, 5. Aufl. (1994), § 9 BUKG Rn. 10; Kopicki/Irlenbusch, Das Umzugskostenrecht des Bundes, Bd. I - Teil B, § 9 BUKG Anm. 3; ebenso OVG Münster, ZBR 1986, 26 - nur Leitsatz).
- BVerwG, 20.03.2002 - 10 B 2.02
Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen; Berücksichtigung von …
Ein Anspruch auf Erstattung von notwendigen Auslagen für das Befördern des Umzugsgutes besteht daher nur dann, wenn sich diese als eine "Mehraufwendung" darstellen (vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 10 C 1.94 - BVerwGE 100, 214 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19
Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische …
Die Ausgleichspflicht des Dienstherrn findet im Lichte der Kriterien der Fürsorgepflicht und Billigkeit daher - insoweit ist dem Verwaltungsgericht zuzustimmen - regelmäßig eine Grenze, wenn und soweit Mehraufwendungen ihre Ursache nicht in der Personalmaßnahme und damit ihren Grund nicht in der Sphäre des Dienstherrn haben, sondern durch Umstände geprägt sind, die dem persönlichen Bereich des Bediensteten oder eines Dritten zuzuordnen sind; in diesem Fall kann die Übernahme von Kosten regelmäßig "billigerweise" nicht erwartet werden (…BVerwG, Urteile vom 20.06.2000 - 10 C 3.99 -, Juris Rn. 24, vom 19.12.1995 - 10 C 1.94 -, Juris Rn. 26 [zum BUKG], …und vom 19.12.1994 - 10 C 1.92 -, Juris Rn. 7 [zum BUKG];… vgl. auch Senatsurteil vom 13.02.2019 - 4 S 2821/17 -, Juris Rn. 25 ). - BVerwG, 01.04.1998 - 10 B 3.97
Beamtenrecht - Umzugskostenrecht
- VG Ansbach, 08.02.2011 - AN 15 K 10.02504
Klage auf Zusage einer Umzugskostenvergütung
Ihre Übernahme kann billigerweise nicht erwartet werden (vgl. BVerwG Urteil vom 19.12.1995 = BVerwGE 100, 214; = NVwZ 1997, 187; ferner Juris; Urteil vom 17.12.1980 ZBR 1981, 322). - VG Köln, 21.02.2018 - 23 K 5275/16
Anspruch eines Berufssoldaten auf vollständige Erstattung der Kosten für einen …
Rn. 25 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2002 - 10 B 2/02 -, juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 10 C 1.94 - BVerwGE 100, 214 m.w.N.
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