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| VGH Bayern, 28.09.2010 - 10 C 10.2103 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Beendigung des Verfahrens nach beiderseitiger Erledigungserklärung; keine hinreichenden Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 28.09.2010 - 10 CS 10.2097
Hauptsacheerledigung
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2010 - 10 C 10.2103
Rn. 2 Der Zulässigkeit der Beschwerde steht nicht entgegen, dass das Eilrechtsschutzverfahren des Antragstellers durch die beiderseitigen Erledigungserklärungen der Parteien mit Beschluss des Senats vom gleichen Tag (Az. 10 CS 10.2097) eingestellt und der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2010 insoweit (d.h. bezüglich der Nrn. I. und III.) für wirkungslos erklärt worden ist.Eine über den Zeitpunkt der Eheschließung hinausgehende Aussetzung seiner Abschiebung war jedenfalls nicht geboten (vgl. auch den Senatsbeschluss vom 28.9.2010 im Verfahren 10 CS 10.2097).
- VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746
Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten; …
Rn. 3 Das Verlöbnis des Antragstellers mit einer kosovarischen Staatsangehörigen vermittelt keinen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG, da ein Eheschließungstermin wegen der noch fehlenden Dokumente nicht feststeht bzw. bestimmbar ist (stRspr. des Senats vgl. Az. 10 C 10.2103 u. 10 CE 10.2026 jeweils juris).
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