Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - 10 C 10835/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufsuchungsrecht; Gewinnungsrecht; Plangebiet; Grundstückseigentümer; Abwehrrechte gegen Abbautätigkeit; Bergrechtliche Betriebsplanzulassung
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Dieses würde nur dann fehlen, wenn die Unwirksamkeitserklärung des angegriffenen Bebauungsplans ihr offensichtlich weder einen rechtlichen noch einen tatsächlichen Vorteil brächte, so dass die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erschiene (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.1993 - 10 C 10835/91 - Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 16. Aufl., § 47 Rdnr. 89).Die Gemeinde P... hat es nämlich unterlassen, das Interesse der Antragstellerin daran, im südlichen Bereich des Bergwerksfeldes R... auf einer Gewinnungsfläche von insgesamt 18, 17 ha im Tagebau Gips abzubauen, in die Abwägung einzubeziehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.1993, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 8 A 2662/11
Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen …
2001 - 4 BN 15/01 -, NVwZ 2002, 8 = juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 8 CS 06.2705 -, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 29. Januar 1993 - 10 C 10835/91 -, NuR 1994, 44 = juris Rn. 18; VG Ansbach, Urteil vom 29. März 2007 - AN 16 K 05.03074 -, ZfB 2007, 291 = juris Rn. 35 f. - OVG Sachsen, 28.09.1995 - 1 S 442/94
Normenkontrolle; Natur- und Landschaftsschutz - Antragsbefugnis; …
Die Antragstellerin läuft nämlich Gefahr, daß ihr das Vorliegen der einstweiligen Sicherstellung gerade auch im Verfahren zum Erlaß des Rahmenbetriebsplanes entgegengehalten wird (vgl. zur Antragsbefugnis von Bergbauberechtigten OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 29.1.1993 - 10 C 10835/91.OVG -, n.v.). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1999 - 1 C 11884/98
Naturschutz, einstweilige Sicherstellung, private Belange, Abwägung, …
Mit Blick auf diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in einem Normenkontrollverfahren, das die Festsetzung eines Naturschutzgebietes betraf, einen dem vorliegenden Fall also vergleichbaren Sachverhalt, bestehen entgegen der Auffassung des Antragsgegners keine Bedenken, das Urteil des früheren Normenkontrollsenats des erkennenden Gerichts vom 29. Januar 1993 (10 C 10835/91.OVG), in dem entschieden worden ist, dass das eigentumsrechtlich geschützte Aufsuchungs- und Gewinnungsrecht als Belang auch dann in die planerische Abwägung einzustellen ist, wenn eine bergrechtliche Betriebsplanzulassung (noch) nicht vorliegt, auch bei der hier zu prüfenden Abwägung zu berücksichtigen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Juni 1988, BGHZ 115 ff. [18]). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.1996 - 1 S 285/95 Ihr steht mit dem Bergwerkseigentum ein absolutes Recht zu, das bei der Abwägung für die hier streitige Verordnung zu berücksichtigen ist (…vgl. bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 28.9.1995, SächsVBl. 1996, 68 ; OVG Rh.-Pf., NK-Urt. v. 29.1.1993, NuR 1994, 44).
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