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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 20.01.2014

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 C 13.2197   

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https://dejure.org/2014,1781
VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 C 13.2197 (https://dejure.org/2014,1781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2014 - 10 C 13.2197 (https://dejure.org/2014,1781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 10 C 13.2197 (https://dejure.org/2014,1781)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 20.08.1997 - 8 C 96.4230
    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 C 13.2197
    15 Danach setzt die Anordnung der Ersatzzwangshaft als zur Zwangsgeldandrohung akzessorisches Zwangsmittel (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.1987 - 22 B 85 A.1920 - BayVBl 1988, 372/373) insbesondere voraus, dass zur Durchsetzung der zu vollstreckenden Verpflichtung ein Zwangsgeld angedroht und bei der Androhung des Zwangsgelds auf die Möglichkeit der Anordnung der Ersatzzwangshaft hingewiesen worden ist und dass das angedrohte Zwangsgeld uneinbringlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.1982 - 22 C 81 A.958 - BayVBl 1982, 340/341; B.v. 20.8.1997 - 8 C 96.4230 - NVwZ-RR 1998, 310).

    Jedoch bezieht es sich damit auf einen völlig anderen Zeitraum als das Betretungsverbot in der Fassung des Bescheids vom 30. August 2010 (vgl. im Gegensatz dazu BayVGH, B.v. 20.8.1997 - 8 C 96.4230 - NVwZ-RR 1998, 310 ff., wo sich angedrohtes uneinbringliches Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft auf dasselbe unbefristete Aufenthaltsverbot bezogen).

  • VG Würzburg, 26.01.2017 - W 5 E 17.3

    Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen offensichtlicher Verjährung …

    Rn. 27 Ein Erlöschen liegt vor allem dann vor, wenn die Pflicht erfüllt wurde oder sich die Verpflichtung sonst erledigt hat (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.1993 - 24 B 93.22 - BayVBl 1994, 310; B.v. 7.1.2008 - 11 C 07.3164 - juris; B.v. 17.1.2014 - 10 C 13.2197 - juris).
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VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2014 - 10 C 13.2197 (https://dejure.org/2014,1855)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 10 C 13.2197 (https://dejure.org/2014,1855)
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