Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; Fehlende Heimreisepapiere; Geltungsdauer einer Duldung; Auflösende Bedingung einer Duldung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der auflösenden Bedingung einer Duldung mit dem Inhalt "Die Duldung erlischt nach Bekanntgabe des Abschiebetermins mit dem Zeitpunkt der Abschiebung"; Bestimmung der Geltungsdauer einer Duldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - 2 M 124/10
Ankündigung der Abschiebung bei Erlöschen der Duldung durch auflösende Bedingung
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183
Davon zu trennen ist die Frage, in welcher Form die Beklagte eine etwaige bevorstehende Abschiebung ankündigen muss, um gegebenenfalls den Anforderungen des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG zu genügen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 - juris Rn. 5). - OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183
Eine Nebenbestimmung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207
Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung in Form einer auflösenden Bedingung i.S.d. § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG ist, dass das den Eintritt der Bedingung auslösende Ereignis sowohl der Sache nach als auch dem abstrakten Eintrittszeitpunkt nach so eindeutig und klar umschrieben ist, dass nicht bereits zum Zeitpunkt der Beifügung der Bedingung ein Streit zwischen den Beteiligten absehbar ist, ob die Bedingung eingetreten ist oder nicht (…Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 93; BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2207 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.06.1957 - I B 11.57
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183
Rn. 24 Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass eine solche Nebenbestimmung einer Duldung gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 (jetzt: § 61 Abs. 1e) AufenthG beigefügt werden kann (…vgl. Funke-Kaiser in Gemeinschaftskommentar, AufenthG, § 60a Rn. 91;… BayVGH, B.v. 10.9.2008 - 19 C 08.2007 - juris Rn. 4; OVG Bremen, B.v. 29.3.2011 - 1 B 11.57 - juris Rn. 10).
- OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18
Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung; …
Rn. 12 Der Senat teilt nicht die zum Teil in der ober- und instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.2.2015 - 10 C 14.1183 -, juris Rn. 24, und v. 19.1.2015, a.a.O., Rn. 23;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 -, Rn. 4;… VG Berlin, Beschl. v. 19.7.2005 - 25 A 90.05 -, juris Rn. 7;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 95. EL Februar 2016, AufenthG § 60a Rn. 111 a.E.;… Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, AufenthG § 60a Rn. 46, etwas weniger eindeutig indes Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 41;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.9.2000 - 13 S 2260/99 -, juris Rn. 21, und Funke-Kaiser, in: GK-AuslR II, Stand: 58. EL Januar 2000, AuslG 1990 § 56 Rn. 35;… Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, § 43 Rn. 748; die drei Letztgenannten jeweils für die Vorläufernorm in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG 1990 in der seit dem 1.11.1997 geltenden Fassung) vertretene Auffassung, auf das Erlöschen einer Duldung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung sei generell oder zumindest im Falle einer nur vom Willen der Behörde abhängigen Potestativbedingung § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG analog anzuwenden.Rn. 29 Auch das für eine Analogie ins Feld geführte Argument des Bayerischen VGH (Beschl. v. 16.2.2015, a.a.O., Rn. 24), durch eine auflösende Bedingung, deren Eintritt die Ausländerbehörde selbst beeinflussen könne, drohe andernfalls die Ankündigungspflicht aus (heute) § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG umgangen zu werden, ist bei Lichte besehen nicht stichhaltig, wenn und weil schon die Vorläufernorm § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG 1990 n.F. diesen Erlöschensgrund bewusst nicht mehr der Rechtsfolge einer Ankündigungspflicht mit Wartefrist unterworfen hat.
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