Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.08.2015 - 10 C 14.2181 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Recht eines Ehegatten; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als besondere Härte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Recht eines Ehegatten; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als besondere Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 10 C 14.2181
Denn eine besondere Härte in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung (§ 31 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 AufenthG), die hier allein in Betracht kommt, kann sich nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang stehen, nicht aber mit sonstigen Härten, die im Zusammenhang mit der Rückkehrverpflichtung entstehen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 -1 C 11.08 - juris Rn. 24). - BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10
Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 10 C 14.2181
Ein durchgehender Besitz ("seit…im Besitz") liegt erst ab Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken am 7. Oktober 2008 wieder vor, nachdem die der Klägerin zuvor am 16. Oktober 2006 erteilte Aufenthaltserlaubnis der Beklagten für ein anderes Studium mit ihrer Exmatrikulation am 13. August 2008 erloschen war und die Klägerin erst am 3. September 2008 erneut einen Antrag bei der dann zuständigen Stadt C. gestellt hatte, der aber keine Fiktionswirkung entfaltet hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 13.2241
Prozesskostenhilfe Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt; hinreichende …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 10 C 14.2181
Die Rechtsverfolgung der Kläger bietet aber zum für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 2 m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
- VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435
Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv …
Rn. 12 1. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das die streitbefangene Sicherstellung betreffende Eil- (M 7 S 15.1151) und Klageverfahren (M 7 K 15.1868) liegen nicht vor, weil die Rechtsverfolgung sowohl im einstweiligen Rechtsschutz- als auch im Hauptsacheverfahren (Anfechtungsklage des Antragstellers nach § 42 Abs. 1 1. Alt. VwGO) zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 10 C 14.2181 - Rn. 2) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
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