Rechtsprechung
| AG Königswinter, 25.11.2005 - 10 C 148/05 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Königswinter, 25.11.2005 - 10 C 148/05
Der verbleibende Betrag liegt bei 36 - 40 % des üblichen Mletepreises (vgl. BGH In.NJW 2005, 277 ff.).Insbesondere hat der Bundasgerichtshof eindautig bereits dargelegt, dass die Werte In der Tabelle von Sanden/Danner/Küpperebusch auf durchschnittlichen Mistwagensätzen beruhen und nicht auf überhähten Unfallersatztarlfan (vgl. BGH in NJW 2005, 277 (277)).
- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Königswinter, 25.11.2005 - 10 C 148/05
Gerade das Angebot des Unfallersatztarifs im Rahmen einer Unfallsituatlon suggeriert dem Normalbürger, dass dieser Tarif besonders geeignet lat (vgl. zum Ganzen BGH in NJW 2005, 1933 ff, BGH in NJW 2005, 51 ff., BGH in NZV 2005, 34 ff),. - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04
Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs
Auszug aus AG Königswinter, 25.11.2005 - 10 C 148/05
Gerade das Angebot des Unfallersatztarifs im Rahmen einer Unfallsituatlon suggeriert dem Normalbürger, dass dieser Tarif besonders geeignet lat (vgl. zum Ganzen BGH in NJW 2005, 1933 ff, BGH in NJW 2005, 51 ff., BGH in NZV 2005, 34 ff),. - VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04
Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil
Auszug aus AG Königswinter, 25.11.2005 - 10 C 148/05
Eraparte Elgenbetriebskosten als Berechnungsfaktor für dan Nutzungsausfall wurden bei der Nutzungsausfallentschädigungsberschnung bereits barticksichtigt (vgl, Wenning in NZV 2005, 168 ff. aowla zur Berechnung NJW 2005, 32 ff.). - BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Königswinter, 25.11.2005 - 10 C 148/05
Gerade das Angebot des Unfallersatztarifs im Rahmen einer Unfallsituatlon suggeriert dem Normalbürger, dass dieser Tarif besonders geeignet lat (vgl. zum Ganzen BGH in NJW 2005, 1933 ff, BGH in NJW 2005, 51 ff., BGH in NZV 2005, 34 ff),.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 2 D 60/22
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmängeln
Hierzu hätte auch deshalb Veranlassung bestanden, weil sich - wie der Antragsgegnerin bekannt war - bereits im Jahre 2007 die Eigentümerin des nördlich an den östlichen Bereich des Bebauungsplans angrenzenden Grundstücks Z.-straße 13 an die Antragsgegnerin und an die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin im Verfahren 2 D 81/22.NE gewandt und von letzterer Schadensersatz verlangt hatte, da ein Mieter einer Wohnung in ihrem Gebäude erfolgreich vor dem Amtsgericht X. mit Urteil vom 17. Februar 2006 - 10 C 148/05 - geltend gemacht hatte, dass sich "wohnwertmindend … die auf dem Eckgrundstück … gelegene Autowaschanlage" auswirke, "von der Waschgeräusche zu vernehmen seien". - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2024 - 2 D 81/22
Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans; Unbestimmtheit von Festsetzungen zu den …
Hierzu hätte auch deshalb Veranlassung bestanden, weil sich - wie der Antragsgegnerin bekannt war - bereits im Jahre 2007 die Eigentümerin des nördlich an den östlichen Bereich des Bebauungsplans angrenzenden Grundstücks H.-straße 13 an die Antragsgegnerin und an die Rechtsvorgängerin der hiesigen Antragstellerin gewandt und von letzterer Schadensersatz verlangt hatte, da ein Mieter einer Wohnung in ihrem Gebäude erfolgreich vor dem Amtsgericht D. mit Urteil vom 17. Februar 2006 - 10 C 148/05 - geltend gemacht hatte, dass sich "wohnwertmindend … die auf dem Eckgrundstück … gelegene Autowaschanlage" auswirke, "von der Waschgeräusche zu vernehmen seien".
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