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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44728
VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267 (https://dejure.org/2019,44728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2019 - 10 C 19.2267 (https://dejure.org/2019,44728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2019 - 10 C 19.2267 (https://dejure.org/2019,44728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; Gefahrenprognose; Aussetzung; Raub-Delikten; Ermessen; Erledigung; Verhandlung; Verlustfeststellung; ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 94 ; FreizüG/EU § 6 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens; Fehlende Vorgreiflichkeit der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung des Strafrests zu Bewährung für ein Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer Verlustfeststellung; Rechtmäßigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung sowie - wie im vorliegenden Verfahren - einer Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts (stRspr, siehe z.B. BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 22); das Verwaltungsgericht hat also die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner mündlichen Verhandlung zur Grundlage seiner Beurteilung zu machen.

    Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (stRspr, siehe z.B. BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 30.06.2017 - 22 C 16.1554

    Genehmigung von Windkraftanlagen - Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267
    Das Beschwerdegericht hat eine Kostenentscheidung zu treffen, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen worden ist, denn in diesem Fall entstehen Gerichtskosten (Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 GKG), die der erfolglose Beschwerdeführer zu tragen hat (BayVGH, B.v. 30.6.2017 - 22 C 16.1554 - juris Rn. 49 m.w.N.;… Peters/Schwarzburg in Sodan/ Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 94 Rn. 30;… a.A.: Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 94 Rn. 8).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 ZB 17.993

    Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Drogendelikten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267
    Dementsprechend ist es nicht erforderlich, mit der ausländerrechtlichen Gefahrenprognose bis zum Zeitpunkt der Haftentlassung bzw. einer Entscheidung über die vorzeitige Haftentlassung abzuwarten (BayVGH, B.v. 27.10.2017 - 10 ZB 17.993 - juris Rn. 16).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-193/16

    E - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267
    Dass der Kläger sich derzeit in Haft befindet und eine (ggf. vorzeitige) Entlassung noch nicht bevorsteht, schließt nicht aus, dass sein Verhalten eine gegenwärtige, ein Grundinteresse der Gesellschaft berührende Gefahr im Sinn des § 6 Abs. 2 FreizügG/EU bedeutet, so dass zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit im Sinn von § 6 Abs. 5 FreizügG/EU vorliegen; denn die Tatsache, dass er sich in Haft befindet, kann nicht als Umstand angesehen werden, der einen Bezug zum persönlichen Verhalten des Betroffenen hat (EuGH, U.v. 13.7.2017 - C-193/16 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 10 ZB 18.2494

    Maßstab für die Ausweisung eines Staatsangehörigen der Schweiz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267
    Von einem Fortfall der Wiederholungsgefahr kann nicht ausgegangen werden, solange der Kläger nicht eine erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und - darüber hinaus - die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 1.3.2019 - 10 ZB 18.2494 - juris Rn. 10).
  • OVG Saarland, 28.05.2019 - 2 A 41/19

    Ausweisung von Straftätern; Betäubungsmittelkriminalität; Resozialisierung zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267
    Es besteht auch keine Verpflichtung, mit einer Ausweisung bzw. Verlustfeststellung so lange zuzuwarten, bis dem Kläger aufgrund einer Haftverbüßung und einer - möglicherweise - erfolgreichen Therapie schließlich doch noch eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann (vgl. OVG Saarl, B.v. 28.5.2019 - 2 A 41/19 - juris Rn. 13); der Kläger räumt auch selbst ein, es "vollkommen unklar", wie sein Zustand nach Abschluss der Therapie sein werde.
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens

    Dabei braucht die andere Entscheidung das Prozessgericht nicht zu binden, vielmehr genügt jeder rechtliche Einfluss, auch etwa für die Beweiswürdigung (BayVGH, B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Aussetzung soll erfolgen, wenn das Prozessgericht an die vorgreifliche Entscheidung nach deren Ergehen rechtlich gebunden ist; sie muss erfolgen, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist, etwa wenn es selbst an der Beantwortung der vorgreiflichen Frage rechtlich gehindert ist (BayVGH, B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - 3 L 133.20

    Aussetzung eines auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug gerichteten …

    Eine Aussetzung nach § 94 VwGO kommt vor dem Hintergrund des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) dagegen insbesondere dann nicht in Betracht, wenn ein Stillstand des Verfahrens für einen der Beteiligten mit der Gefahr der Rechtsvereitelung verbunden wäre (vgl. VGH München…, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 C 15.2578 - juris Rn. 13; Beschluss vom 26. November 2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 ZB 19.2250

    Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts eines Unionsbürgers durch Inhaftierung

    Das Verwaltungsgericht hat daher zu Recht einen Zusammenhang zwischen der Straffälligkeit und dem Drogenproblem des Klägers angenommen und auf die Rechtsprechung des Senats zur Wiederholungsgefahr bei nicht therapierten Suchterkrankungen abgestellt (stRspr, siehe z.B. BayVGH, B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.752

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt aus zwingenden Gründen der …

    Rn. 9 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht einen Zusammenhang zwischen der Straffälligkeit und der Drogenabhängigkeit des Klägers angenommen und auf die Rechtsprechung des Senats zur Wiederholungsgefahr bei nicht therapierten Suchterkrankungen abgestellt (stRspr, siehe z.B. BayVGH, B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.11.2025 - 10 ZB 25.1911

    Verlustfeststellung, Gefahrenprognose

    Abgesehen davon, dass es keinen Anspruch gegen eine Behörde oder ein Gericht gibt, mit der Entscheidung über eine Ausweisung oder Verlustfeststellung so lange zuzuwarten, bis bestimmte, für den Betroffenen günstige Umstände eingetreten sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 10;… OVG Saarl, B.v. 28.5.2019 - 2 A 41/19 - juris Rn. 13), kommt es hierauf mit Blick auf die maßgebliche Entscheidungsrichtigkeit des Urteils schon deswegen nicht an, weil der Senat den Beschluss des Amtsgerichts nunmehr zu berücksichtigen hat (dazu sogleich).
  • VGH Bayern, 12.12.2025 - 10 ZB 25.2178

    Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration, Grundkenntnisse der Rechts- …

    Es besteht nach gefestigter Rechtsprechung des Senats grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass das Gericht mit seiner Entscheidung zuwartet, bis ein der Klagepartei günstiger Umstand eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.11.2025 - 10 ZB 25.1911 - zu Veröffentlichung vorgesehen; B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 10;… OVG Saarl, B.v. 28.5.2019 - 2 A 41/19 - juris Rn. 13).
  • VG Potsdam, 23.06.2021 - 3 L 179/21
    Der Annahme einer tatsächlichen und gegenwärtigen Gefahr steht nicht allein der Umstand entgegen, dass sich der Antragsteller seit September 2016 in Polen und sodann in Deutschland in Haft befindet (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-193/16 -, juris, Rn. 27; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 10 C 19.2267 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.2024 - 3 O 119/24

    Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Ermessensausübung

    Die Aussetzung soll erfolgen, wenn das Prozessgericht an die vorgreifliche Entscheidung nach deren Ergehen rechtlich gebunden ist; sie muss erfolgen, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist, etwa wenn es selbst an der Beantwortung der vorgreiflichen Frage rechtlich gehindert ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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