Rechtsprechung
| AG Rheine, 10.10.1997 - 10 C 223/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
Es ist nämlich in ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.03.1959, Az.: VI ZR 90/58, u.a. in: BGHZ 30, Seiten 29 ff.; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.07.2011, Az.: 22 U 95/08, u.a. in: "juris"; LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 29.09.2016, Az.: 5 S 177/15, u.a. in: "juris"; LG Heidelberg, Urteil vom 24.06.2013, Az.: 5 S 52/12, u.a. in: MDR 2013, Seite 902; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 01.09.2014, Az.: 31 C 32/14, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 1227 ff.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 18.07.2012, Az.: 31 C 211/10, u.a. in: SVR 2012, Seiten 425 f.; AG Rheine, Urteil vom 10.10.1997, Az.: 10 C 223/97, u.a. in: WuM 1998, Seite 250) anerkannt, dass beim Ersetzen einer gebrauchten Sache durch eine neue eine Minderung der Ersatzpflicht eintreten kann, wenn durch den Austausch beim Geschädigten eine messbare Vermögenserhöhung eintritt, die sich für ihn günstig auswirkt, und wenn dem Geschädigten die Anrechnung dieser Vermögensmehrung zumutbar ist.
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