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Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987

Rechtsprechung
   AG Tübingen, 08.05.1985 - 10 C 25/85   

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https://dejure.org/1985,23785
AG Tübingen, 08.05.1985 - 10 C 25/85 (https://dejure.org/1985,23785)
AG Tübingen, Entscheidung vom 08.05.1985 - 10 C 25/85 (https://dejure.org/1985,23785)
AG Tübingen, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - 10 C 25/85 (https://dejure.org/1985,23785)
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85   

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https://dejure.org/1987,7151
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85 (https://dejure.org/1987,7151)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.1987 - 10 C 25/85 (https://dejure.org/1987,7151)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 1987 - 10 C 25/85 (https://dejure.org/1987,7151)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1982 - 5 S 1359/81

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zur Sicherung der künftigen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85
    Dabei ist zu prüfen, ob ohne Schutzvorkehrungen eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das zur Versorgung benötigte Grundwasser hygienisch oder geschmacklich in seiner Eignung für Trinkwasserzwecke beeinträchtigt wird, und ob das Wasservorkommen schutzwürdig und ohne unverhältnismäßige Beschränkungen der Rechte anderer schutzfähig ist (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 1985 - 10 C 28/84 - VGH Bad.-Württ. in ESVGH 33, 117 [119] und in ZfW 1972, 182 [184 f.] jeweils m.w.N.).

    Solche einseitigen Belastungen sind wegen der natürlichen Gegebenheiten von Grundwasservorkommen unvermeidlich und von den Kommunen hinzunehmen (zum Ganzen vgl. BVerwGE 74, 124 [132]; BVerwG, Beschluß vom 18. März 1987 - 7 C 28.85 - VGH Bad.-Württ. in ESVGH 33, 117 [122 ff.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 28/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85
    Eine noch weitergehende Konkretisierung wäre nicht sachgerecht, weil dann beim Vollzug der Rechtsverordnungen etwaigen Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr hinreichend Rechnung getragen werden könnte (zum Ganzen vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 1985 - 10 C 28/84 -).

    Dabei ist zu prüfen, ob ohne Schutzvorkehrungen eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das zur Versorgung benötigte Grundwasser hygienisch oder geschmacklich in seiner Eignung für Trinkwasserzwecke beeinträchtigt wird, und ob das Wasservorkommen schutzwürdig und ohne unverhältnismäßige Beschränkungen der Rechte anderer schutzfähig ist (vgl. Urteil des Senats vom 2. Dezember 1985 - 10 C 28/84 - VGH Bad.-Württ. in ESVGH 33, 117 [119] und in ZfW 1972, 182 [184 f.] jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85
    Denn der Sicherung des Grundwassers zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung kommt für die Allgemeinheit eine überragende Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 58, 300 [344]), die auch weitgehende Beschränkungen der Rechte Dritter rechtfertigt.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85
    Solche einseitigen Belastungen sind wegen der natürlichen Gegebenheiten von Grundwasservorkommen unvermeidlich und von den Kommunen hinzunehmen (zum Ganzen vgl. BVerwGE 74, 124 [132]; BVerwG, Beschluß vom 18. März 1987 - 7 C 28.85 - VGH Bad.-Württ. in ESVGH 33, 117 [122 ff.]).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85
    Solche einseitigen Belastungen sind wegen der natürlichen Gegebenheiten von Grundwasservorkommen unvermeidlich und von den Kommunen hinzunehmen (zum Ganzen vgl. BVerwGE 74, 124 [132]; BVerwG, Beschluß vom 18. März 1987 - 7 C 28.85 - VGH Bad.-Württ. in ESVGH 33, 117 [122 ff.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.1984 - 10 C 3/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 25/85
    Eine solche Situation liegt indessen dann nicht vor, wenn die Nutzungsverbote und Schutzanordnungen im Wege einer verfassungskonformen Auslegung dahin verstanden werden können, daß sie diejenigen Fälle, in denen sie zum Schutz des Grundwassers nachweislich nicht erforderlich sind, von vornherein nicht erfassen (zum Ganzen vgl. Urteile des Senats vom 14. November 1984 - 10 C 3/84 - und vom 24. Juli 1985 - 10 C 7/85 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1992 - 10 C 11067/91
    Dabei ist zu prüfen, ob ohne Schutzvorkehrungen eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das zur Versorgung benötigte Grundwasser hygienisch oder geschmacklich in seiner Eignung für Trinkwasserzwecke beeinträchtigt wird, und ob das Wasservorkommen schutzwürdig und ohne unverhältnismäßige Beschränkungen der Rechte anderer schutzfähig ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1987 - 10 C 25/85 - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1992 - 10 C 10084/88
    Dabei ist zu prüfen, ob ohne Schutzvorkehrungen eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß das zur Versorgung benötigte Grundwasser hygienisch oder geschmacklich in seiner Eignung für Trinkwasserzwecke beeinträchtigt wird, und ob das Wasservorkommen schutzwürdig und ohne unverhältnismäßige Beschränkungen der Rechte anderer schutzfähig ist (vgl. Urteile des Senats vom 24. Juni 1987 - 10 C 25/85 - und vom 27. September 1989 - 10 C 42/88 -, mit Hinw. auf BVerwG, DVBl 1984, 342; VGH Bad.-Württ., ZfW 1972, 182, 185; VGH Bad.-Württ., ESVGH 21, 41, 47 und 33, 117 und 118).
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