Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1987 - 10 C 41/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13
Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg
Rn. 42 Zwar wäre es der Antragsgegnerin nicht verwehrt gewesen, nach § 41 Abs. 2 Satz 1 und 3 StrG auch die Gegenüberlieger zu verpflichten, um es bei der bisherigen Satzungslage zu belassen, und die gemeinsame Verpflichtung im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung des von ihr angeführten Verwaltungsaufwands nunmehr durch eine alternierende Verpflichtung (etwa durch einen wöchentlichen oder jährlichen Turnus) praktikabel auszugestalten (vgl. Senatsbeschl. v. 23.05.1989 - 5 S 3298/88 -, BWVPr 1989, 272;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.11.1985 - 1 S 2439/84 - SächsOVG, Urt. v. 21.03.2014, - 5 C 27/12 -, juris Rn. 58; auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 13.05.1987 - 10 C 41/86 -, juris: "Regelungsmodell" für eine entsprechende freiwillige Vereinbarung).
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