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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12948
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86 (https://dejure.org/1987,12948)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.1987 - 10 C 44/86 (https://dejure.org/1987,12948)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 (https://dejure.org/1987,12948)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 49/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86
    In diesem Zusammenhang ist jedoch der Hinweis angebracht, daß der Senat gegen diese (Teil-)Regelung keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken zu erkennen vermag, weil sie sich noch im Rahmen der im Abgabenrecht zulässigen Typisierungs- und Pauschalierungsmöglichkeit hält (vgl. im einzelnen dazu Urteil des Senats vom 24. Juni 1987 - 10 C 49/86 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.1984 - 10 C 16/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86
    Der dort enthaltene Maßstab für den Kostenträger Oberflächenwasser, der an die Grundstücksfläche in Verbindung mit Abflußbeiwerten anknüpft, ist hinreichend bestimmt und auch geeignet, den der Beitragserhebung zugrunde liegenden Vorteil zu erfassen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Mai 1984 - 10 C 16/83 -).
  • VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14

    Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle nicht vergnügungssteuerpflichtig

    Dies gilt umso mehr, als die Abgabenlast für den potenziellen Abgabenschuldner im Voraus bestimmbar sein muss (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22

    Abgeltung der für die Schmutzwasserbeseitigung anfallenden laufenden Kosten nach …

    Hiernach muss der Abgabepflichtige zwar ohne Schwierigkeiten erkennen können, mit welcher Abgabenart welcher Teil der umlagefähigen Kosten auf die Abgabenpflichtigen verteilt wird und welcher Verteilungsmaßstab dabei jeweils zugrundegelegt werden soll (OVG RP, Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 -, AS 21, 233 [237] = UA S. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1999 - 12 A 11783/98

    Benutzungsgebühren; Wiederkehrende Beiträge; Abschreibungen; Anlagevermögen

    Dies bedeutet auch, dass die Normunterworfenen unter Rückgriff auf den Norminhalt in der Lage sein müssen, sich in einen Wissensstand zu versetzen, der es ihnen ermöglicht, ohne einen für einen durchschnittlichen Bürger unzumutbaren Aufwand zumindest in Grundzügen die Art und Weise der Abgabenermittlung nachzuvollziehen, was voraussetzt, dass der Norminhalt eine eindeutige, unmissverständliche und ohne weiteres nachvollziehbare Regelungsaussage trifft (Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 -, AS 21, 233, 236 f.; Urteil vom 16. Dezember 1993 - 12 A 11410/93.OVG -, Umdr. S. 5).
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