Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 49/86
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86
In diesem Zusammenhang ist jedoch der Hinweis angebracht, daß der Senat gegen diese (Teil-)Regelung keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken zu erkennen vermag, weil sie sich noch im Rahmen der im Abgabenrecht zulässigen Typisierungs- und Pauschalierungsmöglichkeit hält (vgl. im einzelnen dazu Urteil des Senats vom 24. Juni 1987 - 10 C 49/86 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.1984 - 10 C 16/83
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 44/86
Der dort enthaltene Maßstab für den Kostenträger Oberflächenwasser, der an die Grundstücksfläche in Verbindung mit Abflußbeiwerten anknüpft, ist hinreichend bestimmt und auch geeignet, den der Beitragserhebung zugrunde liegenden Vorteil zu erfassen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Mai 1984 - 10 C 16/83 -).
- VG Neustadt, 11.04.2014 - 1 L 215/14
Musikwiedergabegerät in einer Spielhalle nicht vergnügungssteuerpflichtig
Dies gilt umso mehr, als die Abgabenlast für den potenziellen Abgabenschuldner im Voraus bestimmbar sein muss (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 11057/22
Abgeltung der für die Schmutzwasserbeseitigung anfallenden laufenden Kosten nach …
Hiernach muss der Abgabepflichtige zwar ohne Schwierigkeiten erkennen können, mit welcher Abgabenart welcher Teil der umlagefähigen Kosten auf die Abgabenpflichtigen verteilt wird und welcher Verteilungsmaßstab dabei jeweils zugrundegelegt werden soll (OVG RP, Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 -, AS 21, 233 [237] = UA S. 9). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1999 - 12 A 11783/98
Benutzungsgebühren; Wiederkehrende Beiträge; Abschreibungen; Anlagevermögen
Dies bedeutet auch, dass die Normunterworfenen unter Rückgriff auf den Norminhalt in der Lage sein müssen, sich in einen Wissensstand zu versetzen, der es ihnen ermöglicht, ohne einen für einen durchschnittlichen Bürger unzumutbaren Aufwand zumindest in Grundzügen die Art und Weise der Abgabenermittlung nachzuvollziehen, was voraussetzt, dass der Norminhalt eine eindeutige, unmissverständliche und ohne weiteres nachvollziehbare Regelungsaussage trifft (Urteil vom 24. Juni 1987 - 10 C 44/86 -, AS 21, 233, 236 f.; Urteil vom 16. Dezember 1993 - 12 A 11410/93.OVG -, Umdr. S. 5).
dejure.org
Übersicht OVG Rheinland-Pfalz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.