Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.2015 - 10 C 5.15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer als freiberuflicher Architekt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 10 Buchst c EGRL 36/2005, Art 46 EGRL 36/2005, Anh V Nr 5.7.1 EGRL 36/2005, Art 4 Abs 4 S 2 Arch/IngKG BY, Art 4 Abs 5 S 1 Arch/IngKG BY
Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer als freiberuflicher Architekt - Wolters Kluwer
Begehren der Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer als freiberuflicher Architekt; Voraussetzungen eines fachlich einschlägigen Hochschulstudiums von bestimmter Dauer und einer nachfolgenden praktischen Tätigkeit in der betreffenden ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 10 Buchst. c, Art. 21 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Anhang V Nr. 5.7.1 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie); Art. 4 BauKaG
Architektenrecht: Ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" ist dem deutschen Architekten nicht gleichwertig | Anerkennung von Berufsqualifikationen; Zugang zum Architektenberuf als österreichischer Planender Baumeister (Maria-Theresianisches Privileg) mit ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 10 Buchst. c, Art. 21 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Anhang V Nr. 5.7.1 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie); Art. 4 BauKaG
Architektenrecht: Ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" ist dem deutschen Architekten nicht gleichwertig | Anerkennung von Berufsqualifikationen; Zugang zum Architektenberuf als österreichischer Planender Baumeister (Maria-Theresianisches Privileg) mit ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begehren der Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer als freiberuflicher Architekt; Voraussetzungen eines fachlich einschlägigen Hochschulstudiums von bestimmter Dauer und einer nachfolgenden praktischen Tätigkeit in der betreffenden ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ein "Planender Baumeister" ist kein Architekt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fachausbildung bei der Bundeswehr - und die anschließende Kriegsdienstverweigerung
Besprechungen u.ä. (2)
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 10 Buchst. c, Art. 21 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Anhang V Nr. 5.7.1 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie); Art. 4 BauKaG
Architektenrecht: Ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" ist dem deutschen Architekten nicht gleichwertig | Anerkennung von Berufsqualifikationen; Zugang zum Architektenberuf als österreichischer Planender Baumeister (Maria-Theresianisches Privileg) mit ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Planender Baumeister ist kein Architekt! (IBR 2016, 159)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZBau 2016, 315
- BauR 2016, 722
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 10 C 5.15
Rn. 18 1. Der Entscheidung des Rechtsstreits muss das Revisionsgericht dasjenige Recht zugrundelegen, welches das Berufungsgericht anwenden müsste, wenn dieses an seiner Stelle entschiede (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ; stRspr). - BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2015 - 10 C 5.15
Rn. 18 1. Der Entscheidung des Rechtsstreits muss das Revisionsgericht dasjenige Recht zugrundelegen, welches das Berufungsgericht anwenden müsste, wenn dieses an seiner Stelle entschiede (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ; stRspr).
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.2021 - 9 S 4172/20
Anerkennung der in Ungarn erworbenen Ausbildung zum Gesundheits- und …
Rn. 53 Allerdings mag in Ansehung der Entscheidungen EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-477/13 [Angerer] -, juris Rn. 27 ff. und BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 10 C 5.15 -, juris Rn. 20 ff. manches dafür sprechen, dass ein Rückgriff auf das in Kapitel I der Richtlinie geregelte Verfahren der individuellen Anerkennung im Hinblick auf die in den Kapiteln II und III geregelten Berufe nach der Systematik der Richtlinie 2005/36/EG nur dann in Betracht kommt, wenn der Antragsteller sich auf einen der in Art. 10 lit. a) - g) RL 2005/36/EG geregelten Ausnahmetatbestände berufen kann und er - kumulativ - die den Kapiteln II und III genannten Voraussetzungen aus "besonderen und außergewöhnlichen Gründen" nicht erfüllt. - VGH Baden-Württemberg, 17.06.2021 - 9 S 368/20
Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Anerkennung ausländischer …
Zwar mag in Ansehung der Entscheidungen EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-477/13 [Angerer] -, juris Rn. 27 ff. und BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 10 C 5.15 -, juris Rn. 20 ff. manches dafür sprechen, dass ein Rückgriff auf das in Kapitel I der Richtlinie geregelte Verfahren der individuellen Anerkennung im Hinblick auf die in den Kapiteln II und III geregelten Berufe nach der Systematik der Richtlinie nur dann in Betracht kommt, wenn der Antragsteller sich auf einen der in Art. 10 lit. a) - g) RL 2005/36/EG geregelten Ausnahmetatbestände berufen kann und er - kumulativ - die den Kapiteln II und III genannten Voraussetzungen aus "besonderen und außergewöhnlichen Gründen" nicht erfüllt. - VG München, 19.06.2017 - M 16 M 16.2867
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für eine zweite Person zur Wahrnehmung …
Rn. 2 Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2015 (10 C 5.15) wurden die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 22. September 2009 (M 16 K 09.3302) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2011 (22 B 10.2360) geändert und die Klage abgewiesen.
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