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| OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1978 - 10 C 7/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1966 - 6 A 10/66
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1978 - 10 C 7/77
Eine derartige Interessenkollision kann nicht nur wenn auch hauptsächlich bei Individualentscheidungen auftreten, sondern auch im Rechtsetzungsverfahren, nämlich dann, wenn eine im äußeren Gewand eines Rechtssatzes erlassene Regelung nicht nur, wie es im allgemeinen dem Wesen einer Norm entspricht, eine generelle Regelung für eine unbestimmte Personenmehrheit trifft, sondern bereits selbst ohne Konkretisierung durch eine nachfolgende Verwaltungsentscheidung individuelle Wirkung erlangt (vgl. Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 01. August 1966 6 A 10/66 AS 10, 200 ff. [202 f.]).
- VG Neustadt, 28.02.2011 - 3 K 958/10
Umwandlung eines verkehrsberuhigten Bereichs in Tempo-30-Zone: Befangenheit von …
Wie es der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht (vgl. Urteile vom 17. Januar 1978 - 10 C 7/77.OVG - [AS RP-SL 15, 77 ff.], 7. Dezember 1983 - 10 C 9/83.OVG - [NVwZ 1984, 670], 13. Juni 1995 - 7 A 10875/94.OVG - [AS RP-SL 25, S. 161 ff.], 23. April 1998 - 1 C 10789/97.OVG - [NVwZ-RR 2000, 103 ff.] und 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG - [AS RP-SL 37, 361] entspricht, verfolgt das gesetzliche Mitwirkungsverbot das Ziel, kommunale Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken. - VG Neustadt, 29.06.2026 - 3 L 847/26
Kommunalrecht - Ausschluss von einer Gemeinderatssitzung
Rn. 11 Wie es der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht (vgl. Urteile vom 17. Januar 1978 - 10 C 7/77.OVG - esovg; 13. Juni 1995 - 7 A 10875/94.OVG - esovg;… 23. April 1998 - 1 C 10789/97.OVG - esovg und 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09.OVG - juris, Rn. 12), verfolgt das gesetzliche Mitwirkungsverbot das Ziel, kommunale Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken. - OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1988 - 10 C 8/88
Planung; Wohngebiet; Tierhaltung; Immissionen; Gutachten; Sachverständiger
Nach alledem wäre nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 17. Januar 1978 - 10 C 7/77 -, As 15, 77 [78 f.]) ein zur Nichtigkeit des angegriffenen Bebauungsplans führender Verfahrensfehler zu bejahen. - OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1979 - 10 C 15/79 Hiergegen hat sich der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 17. Januar 1978 10 C 7/77 gewandt und dazu ausgeführt:.
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