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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 9/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4437
OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 9/82 (https://dejure.org/1982,4437)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.07.1982 - 10 C 9/82 (https://dejure.org/1982,4437)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juli 1982 - 10 C 9/82 (https://dejure.org/1982,4437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1983, 140
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 9/82
    So wie nämlich das Rechtsstaatsprinzip eine rechtliche Bindung der öffentlichen Gewalt "in allen ihren Äußerungen ... durch klare Kompetenzordnung und Funktionentrennung" fordert, verlangt das Demokratieprinzip, dass "jede Ordnung eines Lebensbereichs durch Sätze objektiven Rechts" der Willensentschließung des zur Rechtsetzung berufenen Organs vorbehalten bleiben muss (vgl. dazu im Einzelnen BVerfGE 33, 125 [158]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 9/82
    Diese Möglichkeit findet nur dort ihre Grenzen, wo sie zu einer versteckten Verlagerung der Normsetzungsbefugnis führt, was immer dann der Fall ist, wenn durch die Bezugnahme oder die Verweisung der Inhalt der Regelung (in Zukunft) vom Willen eines nicht mit der konkreten Normsetzungsbefugnis versehenen anderen Normgebers oder gar der Verwaltung abhängig gemacht wird (BVerfGE 47, 285 [311 f.]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 9/82
    In diesem Zusammenhang ist - im Hinblick darauf, dass die Richtsatzsammlung überhaupt keiner besonderen Veröffentlichungsform unterliegt - daher allein von Interesse, ob der auf dem Rechtstaatsprinzip beruhende Grundsatz verwirktlicht ist, wonach der Abgabenpflichtige in einen (Kenntnis-)Stand versetzt werden muss, der es ihm ermöglicht, die Abgabe berechnen und im erforderlichen Ausmaß voraussehen zu können (vgl. BVerfGE 19, 253 [267]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1981 - 6 A 266/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 9/82
    Daher ist bei der Erfassung des Vorteils eine Pauschalierung und Typisierung zulässig, wie sie durch die Bezugnahme auf die amtlichen Steuerrichtsätze zum Ausdruck kommt; durchgreifende rechtliche Bedenken können daraus nicht hergeleitet werden (vgl. dazu im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz AS 15, 116, 120; KStZ 1968, 244, 245; KStZ 1979, 110, 111, sowie Urteil vom 03. Juni 1980 - 6 A 48/79 und Urteil vom 22. September 1981 - 6 A 266/80 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1980 - 6 A 48/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1982 - 10 C 9/82
    Daher ist bei der Erfassung des Vorteils eine Pauschalierung und Typisierung zulässig, wie sie durch die Bezugnahme auf die amtlichen Steuerrichtsätze zum Ausdruck kommt; durchgreifende rechtliche Bedenken können daraus nicht hergeleitet werden (vgl. dazu im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz AS 15, 116, 120; KStZ 1968, 244, 245; KStZ 1979, 110, 111, sowie Urteil vom 03. Juni 1980 - 6 A 48/79 und Urteil vom 22. September 1981 - 6 A 266/80 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 1 C 10737/10

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds bei Bauleitplanung

    Zwar weist die Antragsgegnerin zutreffend darauf hin, dass der frühere Normenkontrollsenat des erkennenden Gerichtes (Urteil vom 2. Dezember 1985 - 10 C 9/82 -) seinerzeit die Auffassung vertreten hatte, dass der aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages oder eines ähnlichen schuldrechtliches Verhältnisses bestehende Besitz eines Ratsmitgliedes an einem Grundstück im Plangebiet in der Regel kein Ausschließungsgrund im Sinne des § 22 Abs. 1 GemO bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 10041/18

    Eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags ist insgesamt nichtig, …

    Die Heranziehung der (niedrigsten) Reingewinnsätze aus einer Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung zur typisierenden Schätzung des Gewinnanteils der unterschiedlichen Betriebsarten zum Zwecke der Bemessung der Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeiträge ist nach der ständigen Rechtsprechung zulässig (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. August 2011 - 6 A 10497/11.OVG -, Umdruck S. 4; OVG RP, Urteile vom 7. August 1998 - 6 A 12779/97.OVG, Umdruck S. 10, und vom 6. Juli 1982 - 10 C 9/82 -, Umdruck S. 7; vgl. auch aus der Rspr. anderer Obergerichte BayVGH…, Beschluss vom 2. März 2018 - 4 ZB 17.689 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

    Der Beitragsmaßstab im Allgemeinen knüpft damit an die objektive Möglichkeit der Erzielung eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils an, ohne dass es auf die tatsächliche Erzielung ankäme (…vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 46 bzw. Rn. 52; und Urteil vom 6. Juli 1982 - 10 C 9/82 -, KStZ 1983, 116, 188).
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