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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.08.2016 - 10 CE 16.1516   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26376
VGH Bayern, 24.08.2016 - 10 CE 16.1516 (https://dejure.org/2016,26376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2016 - 10 CE 16.1516 (https://dejure.org/2016,26376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2016 - 10 CE 16.1516 (https://dejure.org/2016,26376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60 Abs. 5 ; AufenthG § 60 Abs. 7
    Vorliegen eines Duldungsgrundes im Rahmen des Anspruchs auf Aussetzung der Abschiebung eines Asylbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Duldungsgrundes im Rahmen des Anspruchs auf Aussetzung der Abschiebung eines Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446

    Prozesskostenhilfe; Duldung; Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2016 - 10 CE 16.1516
    Die Antragsgegnerin ist als Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylG an die Entscheidung des Bundesamtes über das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Abschiebungsverbote gebunden (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729

    Kein Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr

    Rn. 6 Soweit der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung erneut auf seine "besondere Schutzbedürftigkeit", die sich aus der "Ausweglosigkeit des Falles im Kosovo" ergebe, verweist und hierzu die familiäre Situation und seine Erkrankung darstellt, ist dem entgegenzuhalten, dass die Ausländerbehörde und ebenso das erkennende Gericht hinsichtlich solcher sog. zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse gemäß § 42 AsylG an die inzwischen bestandskräftige (negative) Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebunden sind (vgl. BayVGH, B. v. 24.8.2016 - 10 CE 16.1516 - juris Rn. 13;… BayVGH, B. v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 3;… BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 5).
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