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| VGH Bayern, 26.01.2000 - 10 CE 99.3428 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung einer Betretenserlaubnis für das Bundesgebiet zur Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung; Zwingende Gründe für die persönliche Teilnahme an einer Verhandlung; Gerichtsverfahren von existenzieller Bedeutung; Verlust der abschreckenden Wirkung einer Ausweisung ...
Verfahrensgang
- VG München, 29.11.1999 - M 17 E 99.5086
- VGH Bayern, 26.01.2000 - 10 CE 99.3428
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VG München, 02.03.2000 - M 17 K 99.2317 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 03.08.1983 - 9 C 1007.81
Mündliche Verhandlung - Revisionsverfahren - Einfachrechtliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 18.04.2002 - 11 ME 122/02
Abschiebung; Aufenthalt; Ausländer; Ausweisung; Betretenserlaubnis; …
Es hat zugleich aber im Anschluss an den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2000 - 10 CE 99.3428 - (InfAuslR 2000, 191) im Fall "M." zutreffend hervorgehoben, dass die Versagung einer Betretenserlaubnis für den Antragsteller im Sinne des § 9 Abs. 3 AuslG eine unbillige Härte bedeuten würde. - VGH Bayern, 16.12.2008 - 19 C 08.3203
Prozesskostenhilfe
Das Verwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung vom 26. November 2008 zu Recht davon ausgegangen, dass im Falle des Klägers ein zwingender Grund im Sinne von § 11 Abs. 2 AufenthG vorliegt, der seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.1.2000 - 10 CE 99.3428 -, InfAuslR 2000, 191; Beschluss vom 19.6.2008 - 10 CE 08.1263 -, juris). - VG München, 05.05.2008 - M 9 E 08.1952
Betretenserlaubnis
Eine unbillige Härte liegt nicht vor, da das Betreten des Bundesgebiets für den Antragsteller nicht von existenzieller Bedeutung ist und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (BayVGH vom 26.1.2000, Az.: 10 CE 99.3428 - Juris).
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