Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.12.2000 - 10 CS 00.2957 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Unbefristete Verlängerung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis; Anwendung der Neufassung des § 19 AuslG bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 14.09.2000 - B 3 S 00.847
- VGH Bayern, 13.12.2000 - 10 CS 00.2957
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97
Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß; …
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- VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 13 S 2194/01
Ehebestandszeit - Altfall; Härtefallregelung
In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob diese Neuregelung auch auf solche Fallkonstellationen Anwendung findet, in denen sich die Eheleute bereits vor deren Inkrafttreten am 1.6.2000 getrennt haben (bejahend: Bay. VGH, Beschluss vom 13.12.2000 - 10 CS 00.2957 -, InfAuslR 2001, 274; OVG NRW, Beschluss vom 4.5.2001 - 18 B 1908/00 - EZAR 023 Nr. 23; OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.9.2001 - 4 B 281/01 -, NVwZ-Beil. - VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 11 S 541/01
Anwendung der Neuregelung zur Mindestehebestandszeit auf Altfälle
Die Frage, ob die Neufassung des § 19 Abs. 1 AuslG auch auf Fälle anwendbar ist, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft - wie im vorliegenden Fall - vor dem 1.6.2000 aufgehoben war, wird von der Rechtsprechung allerdings unterschiedlich beantwortet (bejahend: Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.12.2000 - 10 CS 00.2957 -, InfAuslR 2001, 274; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4.5.2001 - 18 B 1908/00 -, EZAR 023 Nr. 23 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.9.2001 - 4 B 281/01 -, AuAS 2001, 230; in diesem Sinne auch die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 19.2.2001, 4-1310/57; verneinend: Hessischer VGH, Beschluss vom 1.9.2000 - 12 UZ 2783/00 -, NVwZ-Beilage Nr. 1 1/2001 S. 1; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6.3.2001 - 11 MA 690/01 -, InfAuslR 2001, 281 und OVG Berlin, Beschluss vom 6.7.2001 - 8 S 9.01 -, AuAS 2001, 204, Leitsatz; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.6.2001 - 1 S 269/01 -, InfAuslR 2001, 435).
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