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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.01.2008 - 10 CS 07.3104   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76632
VGH Bayern, 15.01.2008 - 10 CS 07.3104 (https://dejure.org/2008,76632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.01.2008 - 10 CS 07.3104 (https://dejure.org/2008,76632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 10 CS 07.3104 (https://dejure.org/2008,76632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Wechsel des Studiengangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2008 - 7 B 11227/08

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke; Fachrichtungswechsel

    Bei einer Änderung der Fachrichtung liegt daher entgegen der Auffassung der Antragstellerin grundsätzlich ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor (…vgl. Nr. 16.2.4 und 16.2.5 Satz 1 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz - VAH - BayVGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 24 CS 06.3454 -, juris, Rn. 13 und vom 15. Januar 2008 - 10 CS 07.3104 -, juris, Rn. 7; VGH BW, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 13 S 2774/07 -, juris; Hamb OVG…, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 Bs 390/05 -, juris, Rn. 7;… Walther, in: GK-AufenthG, Stand August 2008, § 16 AufenthG Rn. 18;… Renner, AuslR, 8. Auflage 2005, § 16 AufenthG Rn. 17).

    Nicht als Zweckwechsel angesehen wird hingegen eine bloße Schwerpunktverlagerung, bei der die betroffenen Studiengänge bis zum Wechsel identisch sind oder die im zunächst durchgeführten Studiengang verbrachten Semester auf den anderen Studiengang voll oder überwiegend angerechnet werden (vgl. Nr. 16.2.6 VAH; BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2008, a.a.O.).

    Dem in Nr. 16.2.5 Satz 5 VAH enthaltenen Hinweis, dass ein (weiterer) Studiengang- oder Studienfachwechsel nur zugelassen ist, wenn das Studium innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden kann, lässt sich dies nicht entnehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 19.02.2008 - Au 1 K 07.1280

    Russische Staatsangehörige; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu …

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 15. Januar 2008 zurück (Az. 10 CS 07.3104).

    Damit kommt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schon im Hinblick auf die in der Aufenthaltserlaubnis vom 9. November 2005 enthaltene Auflage nicht mehr in Betracht (vgl. auch BayVGH vom 15.01.2008 Az. 10 CS 07.3104).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt, wie ausgeführt, nicht vor (s. auch BayVGH vom 15.01.2008 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.09.2010 - 19 CS 10.1681

    Studiengang- bzw. Studienfachwechsel nach Ablauf der Orientierungsphase

    Rn. 8 Hiervon ausgehend hat sich in Anlehnung an die Vorläufigen Anwendungshinweise (VAH) und die nunmehr geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVV-AufenthG) eine Verwaltungspraxis entwickelt, die auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3.7.2008 - 19 CS 08.1697 - juris; s. auch BayVGH, Beschluss vom 1.8.2005 - 24 CE 05.1015 - juris; Beschluss vom 21.6.2007 - 24 CS 06.3454 - juris und Beschluss vom 15.1.2008 - 10 CS 07.3104 - juris) durchgängig zugrunde gelegt wird.
  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 19 CS 10.1955

    Studiengang- bzw. Studienfachwechsel nach Ablauf der Orientierungsphase

    Rn. 5 Hiervon ausgehend hat sich in Anlehnung an die Vorläufigen Anwendungshinweise (VAH) und die nunmehr geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz (AVV-AufenthG) eine Verwaltungspraxis entwickelt, die auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3.7.2008 - 19 CS 08.1697 - juris; s. auch BayVGH, Beschluss vom 1.8.2005 - 24 CE 05.1015 - juris; Beschluss vom 21.6.2007 - 24 CS 06.3454 - juris und Beschluss vom 15.1.2008 - 10 CS 07.3104 - juris) durchgängig zugrunde gelegt wird (zuletzt BayVGH, Beschluss vom 7.9.2010 - 19 CS 10.1681 - juris).
  • VG München, 03.12.2009 - M 12 K 09.1502

    Wechsel des Studiengangs; Fachrichtungswechsel; Regelversagung

    Dies folgt aus der Tatsache, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG für einen bestimmten Studiengang erteilt wird (BayVGH v. 15.1.2008 - 10 CS 07.3104).
  • VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 19 S 10.01934

    Prozesskostenhilfe; einstweiliger Rechtschutz - Fiktionswirkung; Verlängerung der …

    Der Höchstaufenthaltsdauer von 10 Jahren (Ziffer 16.2.5 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz) ist lediglich die Bedeutung eines grundsätzlich zusätzlich zu berücksichtigenden Kriteriums zuzumessen, sei es bei der Prüfung eines Ausnahmefalls, sei es im Rahmen des bei Bejahung eines Ausnahmefalls eröffneten Ermessens (VG Rheinland Pfalz, 10.12.2008, 7 B 11227/08, BayVGH, Beschluss vom 15.1.2008, 10 CS 07.3104).
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