Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.07.2008 - 10 CS 08.1154 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sportwetten; Hauptsacheerledigung; Streitwert; Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3798
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; …
Nach Erkenntnissen der Beklagten wurden seit Oktober 2007 in der ... durch den Geschäftsführer der Klägerin (vgl. hierzu VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.6002) sowie seit März 2008 in der ... durch die B. GmbH (vgl. hierzu VG München vom 11. April 2008 Az. M 22 S 08.1463 und BayVGH vom 22. Juli 2008 Az. 10 CS 08.1154) Sportwetten vermittelt.Zwar ist vorliegend mit der dauerhaften Einstellung der Sportwettvermittlung in den Betriebsstätten ... sowie ... durch die Klägerin im Oktober 2007 bzw. März 2008 der Regelungszweck des angefochtenen Bescheids endgültig entfallen, da sich dieser lediglich auf die im Betreff angeführten Betriebsstätten und nicht auch auf sonstige Betriebsstätten der Klägerin im Stadtgebiet der Beklagten bezog (vgl. BayVGH vom 22. Juli 2008 Az. 10 CS 08.1154), so dass sich die betriebsstättenbezogene Untersagungsanordnung erledigt hat (vgl. BVerwG vom 15.11.1990 NVwZ 1991, 570).
- VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.4078
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; …
Das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss des BayVGH vom 22. Juli 2008 (Az. 10 CS 08.1154) eingestellt, wobei der BayVGH die Auffassung vertrat, der streitgegenständliche Bescheid habe sich nur auf die Betriebsstätte ... und nicht auf Betriebsstätten der Klägerin im gesamten Stadtgebiet bezogen.Zwar ist vorliegend mit der dauerhaften Einstellung der Sportwettvermittlung in der Betriebsstätte ... durch die Klägerin im November 2007 der Regelungszweck des angefochtenen Bescheids endgültig entfallen, da sich dieser nach Auffassung des BayVGH im Verfahren Az 10 CS 08.1154, der sich das Gericht anschließt, lediglich auf die im Betreff angeführte Betriebsstätte ... und nicht auch auf sonstige Betriebsstätten der Klägerin im Stadtgebiet der Beklagten bezog, so dass sich die betriebsstättenbezogene Untersagungsanordnung erledigt hat (vgl. BVerwG vom 15.11.1990 NVwZ 1991, 570).
- VG München, 09.10.2008 - M 22 K 07.2833
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer …
Danach spricht es beispielsweise für die Annahme einer (nur) betriebsstättenbezogenen Untersagung der Tätigkeit, obwohl der Tenor des Bescheids die Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung nicht auf eine einzelne Betriebsstätte bezieht, wenn im Betreff des Bescheids ("Vollzug des LStVG, Unterbindung illegaler Sportwetten; hier: Betriebsstätte K.str.") eine konkrete Betriebsstätte genannt wird (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 10 CS 08.1154) oder wenn die Bescheidsbegründung ihrem Wortlaut nach auf das einzige, im Zeitpunkt des Bescheidserlasses betriebene Geschäftslokal abstellt (BayVGH vom 6.12.2006 Az. 24 CS 06.2460). - VG München, 09.10.2008 - M 22 K 07.5909
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung in einer …
Danach spricht es beispielsweise für die Annahme einer (nur) betriebsstättenbezogenen Untersagung der Tätigkeit, obwohl der Tenor des Bescheids die Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung und -veranstaltung nicht auf eine einzelne Betriebsstätte bezieht, wenn im Betreff des Bescheids ("Vollzug des LStVG, Unterbindung illegaler Sportwetten; hier: Betriebsstätte K.str.") eine konkrete Betriebsstätte genannt wird (BayVGH vom 22.7.2008 Az. 10 CS 08.1154) oder wenn die Bescheidsbegründung ihrem Wortlaut nach auf das einzige, im Zeitpunkt des Bescheidserlasses betriebene Geschäftslokal abstellt (BayVGH vom 6.12.2006 Az. 24 CS 06.2460). - VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.3797
Untersagung der unerlaubten Sportwettvermittlung nach dem 26. März 2006; Betrieb …
Nach Mitteilung der Beklagten wurden seit Oktober 2007 in der ... durch den Geschäftsführer der Klägerin persönlich (vgl. hierzu VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.6002) sowie seit März 2008 in der ... durch die ebenfalls vom Geschäftsführer der Klägerin gegründete B. GmbH (vgl. hierzu VG München vom 11. April 2008 Az. M 22 S 08.1463 und BayVGH vom 22. Juli 2008 Az. 10 CS 08.1154 sowie VG München vom 18. September 2008 Az. M 22 K 07.4078) erneut Sportwetten an ausländische Veranstalter ohne die erforderliche Erlaubnis vermittelt.
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