Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versammlungsverbot; Gefahrenprognose; Darlegungs- und Beweislast der Behörde für das Vorliegen von Verbotsgründen; Routenänderung eines Aufzugs; Verbot und Beschränkung der Mitführung von Fahnen
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Die für den 1. Mai 2010 angemeldete Versammlung in Schweinfurt kann stattfinden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Die für den 1. Mai 2010 angemeldete Versammlung in Schweinfurt kann stattfinden
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330
- VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09
Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029
Rn. 12 Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung des versammlungsrechtlich gebotenen Prognose- und Prüfungsmaßstabs zutreffend ausgeführt, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Verbotsgründen - hier: unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei Durchführung der Versammlung - die Behörde trifft und insoweit bloße Verdachtsmomente und Vermutungen für sich allein nicht ausreichen (vgl. zuletzt BVerfG vom 4.9.2009 NJW 2010, 141 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.04.2009 - 10 CS 09.956
Versammlung am 1. Mai 2009 in Weiden i.d.Opf. darf stattfinden
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029
Voraussetzung für eine derart gravierende Beschränkung wäre, dass im Zeitpunkt der erforderlichen Gefahrenprognose von einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und einem überwiegenden Interesse an der verfügten Änderung und Beschränkung der Aufzugsroute auszugehen wäre (vgl. BayVGH vom 28.4.2009 Az. 10 CS 09.956 RdNr. 24).
- VG Bayreuth, 23.04.2012 - B 1 S 12.351
Rechtswidriges Versammlungsverbot
Dies ist auch für Versammlungen mit wesentlich größerer Teilnehmerzahl und mehr Gegendemonstranten - wie z.B. den Heß-Kundgebungen in Wunsiedel - schon wiederholt entschieden worden (vgl. u.a. BVerfG vom 4.9.2010 Az. 1 BvR 2298/10, vom 12.5.2010 Az. 1 BvR 2636/04 in NVwZ-RR 2010, 625, vom 9.6.2006 Az. 1 BvR 1429/06, vom 14.8.2003 Az. 1 BvQ 30/03 in NJW 2003, 3689 und vom 24.3.2001 Az. 1 BvQ 13/01 in BayVBl 2001, 624 = NJW 2001, 2069; BayVGH vom 29.4.2010 Az. 10 CS 10.1040, vom 28.4.2010 Az. 10 CS 10.1029, vom 30.4.2009 Az. 10 CS 09.1008, vom 28.4.2009 Az. 10 CS 09.956, vom 17.8.2004 Az. 24 CS 04.2254 und vom 16.8.2002 Az. 24 CS 02.1986 in BayVBl 2003, 52).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.