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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14611
VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029 (https://dejure.org/2010,14611)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2010 - 10 CS 10.1029 (https://dejure.org/2010,14611)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2010 - 10 CS 10.1029 (https://dejure.org/2010,14611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot; Gefahrenprognose; Darlegungs- und Beweislast der Behörde für das Vorliegen von Verbotsgründen; Routenänderung eines Aufzugs; Verbot und Beschränkung der Mitführung von Fahnen

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Die für den 1. Mai 2010 angemeldete Versammlung in Schweinfurt kann stattfinden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029
    Rn. 12 Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung des versammlungsrechtlich gebotenen Prognose- und Prüfungsmaßstabs zutreffend ausgeführt, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Verbotsgründen - hier: unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei Durchführung der Versammlung - die Behörde trifft und insoweit bloße Verdachtsmomente und Vermutungen für sich allein nicht ausreichen (vgl. zuletzt BVerfG vom 4.9.2009 NJW 2010, 141 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.04.2009 - 10 CS 09.956

    Versammlung am 1. Mai 2009 in Weiden i.d.Opf. darf stattfinden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2010 - 10 CS 10.1029
    Voraussetzung für eine derart gravierende Beschränkung wäre, dass im Zeitpunkt der erforderlichen Gefahrenprognose von einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und einem überwiegenden Interesse an der verfügten Änderung und Beschränkung der Aufzugsroute auszugehen wäre (vgl. BayVGH vom 28.4.2009 Az. 10 CS 09.956 RdNr. 24).
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