Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.10.2010 - 10 CS 10.1324 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Familiennachzug zu ausländischem Ehemann; Sicherung des Lebensunterhalts; erforderliches Visumverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CS 10.1662
Familiennachzug zur pflegebedürftigen Mutter; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2010 - 10 CS 10.1324
Rn. 5 Der Lebensunterhalt des Ausländers muss nicht nur zu Beginn des Aufenthalts gesichert sein, sondern es bedarf vielmehr einer positiven Prognose, dass sein Lebensunterhalt in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel als der in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG genannten gesichert ist (std. Rspr.; vgl. zuletzt BayVGH vom 23.9.2010 Az. 10 CS 10.1662 RdNr. 12).
- VG München, 30.06.2011 - M 12 K 10.5231
Aufenthaltserlaubnis; Geburt im Bundesgebiet; Lebensunterhalt; Reisepass; …
Der Lebensunterhalt des Ausländers muss in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel als der in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG genannten gesichert sein (BayVGH v. 5.10.2010 - 10 Cs 10.1324 ). - VG Hamburg, 21.02.2011 - 15 E 220/11
Keine Aufenthaltserlaubnis für Mazedonier nach dem Stabilisierungs- und …
Die in der Rechtsprechung weiterhin diskutierte Frage, ob alle oder gegebenenfalls welche der Anspruchsvoraussetzungen für den begehrten Aufenthaltstitel innerhalb des aufgrund der Einreise als Tourist für maximal drei Monate legalen Aufenthalts erfüllt werden müssen (für die Erfüllung aller Voraussetzungen während der Dreimonatsfrist VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 16.9.2009, 13 S 1975/09, Juris Rn. 7, OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 20.4.2009, 7 B 10037/09, Juris Rn. 11 und wohl auch BayVGH, Beschluss vom 5.10.2010, 10 CS 10.1324, Juris Rn. 4; a.A. OVG Hamburg…, Beschluss vom 27.9.2010, 2 Bs 183/10, Juris Rn. 6) , stellt sich deshalb hier nicht mehr. - VG Hamburg, 04.06.2012 - 4 K 887/11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für langfristig Aufenthaltsberechtigte in …
Es bedarf mithin der positiven Prognose, dass der Lebensunterhalt des Ausländers und seiner hier lebenden sowie nachziehenden unterhaltsberechtigten Familienangehörigen in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG, Beschl. v. 16.11.2010, 1 C 20/09, juris; VGH München, Beschl. v. 5.10.2010, 10 CS 10.1324, juris). - VG München, 14.04.2011 - M 12 K 11.561
Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt; Ausweisungsgrund
Der Lebensunterhalt des Ausländers muss in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel als der in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG genannten gesichert sein (BayVGH v. 5.10.2010 - 10 Cs 10.1324 ).
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