Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Untersagungsanordnung an die Muttergesellschaft neben der Tochtergesellschaft; Fortgeltung des Internetverbots; Störerauswahl
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV, Art. 7 PAG, Art. 9 LStVG
Glücksspielrecht: Störerauswahl zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft | Untersagungsanordnung an die Muttergesellschaft neben der Tochtergesellschaft; Fortgeltung des Internetverbots; Störerauswahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 13 B 645/10
Hinreichend bestimmte Ordnungsverfügung bei einer durch den Verwaltungsakt …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670
Rn. 18 Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem OVG NRW (vom 30.6.2010 Az. 13 B 645/10 ) und der Kommentarliteratur (…Dietlein/Hüsken in: Dietlein/Hecker/Rutting, Glücksspielrecht, 2008, § 2 RdNr. 4 und Postl, a.a.O., § 4 RdNr. 27) davon aus, dass Veranstalter des Glücksspiel ist, wer verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Spielverträgen ermöglicht (BayVGH vom 1.4.2011 Az. 10 CS 10.589 RdNr. 17).Aufgrund der Tatsache, dass die Antragstellerin 100 Prozent der Anteile an der Tochtergesellschaft hält, ist ein beherrschender Einfluss der Antragstellerin auf die Tochter zu vermuten (OVG NRW vom 30.6.2010 a.a.O. RdNr. 23 ff. und VGH BW vom 19.7.2011 Az. 6 S 444/11 RdNr. 8).
- VGH Bayern, 01.04.2011 - 10 CS 10.589
Glücksspielrechtliches Internetverbot gilt unabhängig von der Wirksamkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670
Rn. 18 Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem OVG NRW (vom 30.6.2010 Az. 13 B 645/10 ) und der Kommentarliteratur (…Dietlein/Hüsken in: Dietlein/Hecker/Rutting, Glücksspielrecht, 2008, § 2 RdNr. 4 und Postl, a.a.O., § 4 RdNr. 27) davon aus, dass Veranstalter des Glücksspiel ist, wer verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Spielverträgen ermöglicht (BayVGH vom 1.4.2011 Az. 10 CS 10.589 RdNr. 17).Rn. 20 Auf die Frage, ob die Antragstellerin unmittelbare Veranstalterin des verbotenen Glücksspiels ist oder es mittels ihrer Tochtergesellschaft veranstaltet, kommt es nicht entscheidungserheblich an, weil es grundsätzlich zulässig ist, eine Untersagungsverfügung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV an den sog. Zweckveranlasser neben dem Handlungsstörer oder einen Handlungsstörer neben einem anderen Handlungsstörer (hier das Tochterunternehmen) zu richten (BayVGH vom 1.4.2011 a.a.O. RdNr. 32 und OVG Lüneburg vom 3.4.2009 a.a.O. RdNr. 41).
- VGH Bayern, 10.01.2005 - 24 BV 04.456
Sicherheitsrechtliches Einschreiten bei einem Hangrutsch, Auswahlermessen bei …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670
Denkbar ist es auch, mehrere Störer in Anspruch zu nehmen (vgl. BayVGH vom 10.1.2005 Az. 24 BV 04.456 RdNrn. 45 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 6 S 444/11
Ordnungsrechtliche Inanspruchnahme einer die Konzernspitze bildenden Gesellschaft …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670
Aufgrund der Tatsache, dass die Antragstellerin 100 Prozent der Anteile an der Tochtergesellschaft hält, ist ein beherrschender Einfluss der Antragstellerin auf die Tochter zu vermuten (OVG NRW vom 30.6.2010 a.a.O. RdNr. 23 ff. und VGH BW vom 19.7.2011 Az. 6 S 444/11 RdNr. 8).
- OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16
Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; …
Veranstalter von Glücksspiel ist, wer verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Glücksspielverträgen ermöglicht (Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1670 -, juris, Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2010 -, juris, Rn. 4;… Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18
Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit; …
Veranstalter von Glücksspiel ist, wer verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Glücksspielverträgen ermöglicht (Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1670 -, juris, Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2010 -, juris, Rn. 4;… Dietlein/Hecker/ Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16
Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele; …
Veranstalter von Glücksspiel ist, wer verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Glücksspielverträgen ermöglicht (Bayerischer VGH, Beschl. v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1670 -, juris, Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2010 -, juris, Rn. 4;… Dietlein/Hecker/ Ruttig, Glücksspielrecht, 2. Aufl., § 2 Rn. 4).
- VG München, 15.02.2017 - M 9 K 16.4641
Zweckentfremdung von Wohnraum
Dieser hat bereits mehrfach entschieden, dass es ohne weiteres möglich ist, Untersagungsverfügungen neben einem Handlungsstörer an einen weiteren Handlungsstörer zu richten (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1670 - juris Rn. 20).Unter anderem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist bereits mehrfach entschieden worden, dass es ohne weiteres möglich ist, Untersagungsverfügungen neben einem Handlungsstörer an einen weiteren Handlungsstörer zu richten (vgl. nur BayVGH, B. v. 24.1.2012 a.a.O.).
- VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19 Als Betreiberin der hier inmitten stehenden Wettvermittlungsstelle ist sie Veranstalterin eines Glücksspiels (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 CS 11.1670 -, juris Rn. 18), das im vorliegenden Fall unerlaubt ist (s. oben 3. aa. [1]).
- VGH Hessen, 24.06.2026 - 8 B 154/23
Glückspielrechtliches Auskunfts- und Vorlageverlangen
Zu Recht ist das Verwaltungsgericht insofern nicht der rechtsfehlerhaften Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz gefolgt, sondern hat mit der obergerichtlichen Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - darauf abgestellt, dass Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 GlüStV 2021, soweit keine Adressaten benannt sind, nach den allgemeinen gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften insbesondere gegen Handlungs-, Zustands- oder Anscheinsstörer, Verrichtungsgehilfen, Zweckveranlasser und ordnungsrechtlich Nichtverantwortliche gerichtet werden können (…vgl. Peters, in: Dietlein/Ruttig, GlückspielR, 3. Auflage 2022, § 9 GlüStV Rn. 11 m. w. N., u. a. auf Bay. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 CS 11.1670 -, juris Rn. 17). - VGH Bayern, 07.02.2012 - 10 CS 11.1212
Untersagung einer Hausverlosung; Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet
31 Veranstaltet wird ein Glücksspiel von demjenigen, der verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Spielverträgen ermöglicht (vgl. BayVGH vom 01.04.2011 Az. 10 CS 10.589 RdNr. 17; BayVGH vom 24.01.2012 Az. 10 CS 11.1670). - VG München, 22.02.2017 - M 9 K 16.4248
Zweckentfremdungsrechtlicher Bescheid
Ein Problem ergibt sich auch nicht daraus, dass der Kläger als Handlungsstörer neben dem Hauptmieter - ebenfalls als Handlungsstörer - in Anspruch genommen wird: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass es ohne Weiteres möglich ist, Untersagungsverfügungen neben einem Handlungsstörer an einen weiteren Handlungsstörer zu richten (z.B. ausdrücklich BayVGH, B.v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1670 - juris). - VG Ansbach, 06.04.2020 - AN 15 S 18.00350
Glücksspielstaatsvertrag 2012, Untersagung von unerlaubtem Glücksspiel, …
Veranstalter von Glücksspiel ist, wer verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels schafft und der Bevölkerung dadurch den Abschluss von Glücksspielverträgen ermöglicht (BayVGH, B.v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1670 - juris Rn. 18). - VG München, 22.02.2017 - M 9 K 16.4276
Zweckentfremdung von Wohnraum durch "Vermieterkette"
Dieser hat bereits mehrfach entschieden, dass es ohne Weiteres möglich ist, Untersagungsverfügungen neben einem Handlungsstörer an einen weiteren Handlungsstörer zu richten (vgl. bspw. ausdrücklich BayVGH, B.v. 24.1.2012 - 10 CS 11.1670 - juris). - VG München, 08.11.2021 - M 8 K 19.6467
Nutzungsuntersagung für Wohnnutzung, Nutzung des Kellergeschosses als Wohnung, …
- VG München, 24.04.2017 - M 9 S 17.1340
Nutzungsuntersagung wegen Zweckentfremdung von Wohnraum
- VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 13.00811
Verbot von Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer Einzelfallanordnung; …
- VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.01018
Verbot von Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer Einzelfallanordnung; …
- VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 4 K 12.01074
Verbot von Werbung für Internetglücksspiel in Bayern; Bestimmtheit einer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".