Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bei der Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, den die Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis mit Geltung über das Gemeindegebiet ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 80 Abs. 5; LStVG Art. 37 Abs. 1 S. 1
Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit als feststellender Verwaltungsakt durch die Gemeinde mit Geltung über das Gemeindgebiet hinaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit als feststellender Verwaltungsakt durch die Gemeinde mit Geltung über das Gemeindgebiet hinaus
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 22.05.2012 - AN 5 S 12.762
- VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 981
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367
Die Rechtsprechung des Senats zur Zuordnung von Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zum übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 RdNr. 20, vom 20.1.2011 Az. 10 B 09.2966 RdNr. 20) lässt sich ohne weiteres auf die Ausstellung eines Negativattests übertragen, weil die Feststellung in ihren Auswirkungen und ihrer Tragweite gerade nicht auf das jeweilige Gemeindegebiet beschränkt ist. - VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 B 09.2966
Hundehaltung; Labrador; Leinenzwang
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367
Die Rechtsprechung des Senats zur Zuordnung von Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zum übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 RdNr. 20, vom 20.1.2011 Az. 10 B 09.2966 RdNr. 20) lässt sich ohne weiteres auf die Ausstellung eines Negativattests übertragen, weil die Feststellung in ihren Auswirkungen und ihrer Tragweite gerade nicht auf das jeweilige Gemeindegebiet beschränkt ist. - VGH Bayern, 03.02.2009 - 10 CS 09.14
Hundehaltung; Halteverbot; Ermessen; Sachverhaltsermittlung; Verhältnismäßigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2012 - 10 CS 12.1367
Nicht von Art. 18 Abs. 2 LStVG erfasst sind jedoch Anordnungen, die nicht die Art und Weise der Hundehaltung, sondern die Hundehaltung als solche betreffen, zum Beispiel die Wegnahme des Hundes (vgl. BayVGH vom 3.2.2009 Az. 10 CS 09.14 RdNr. 14).
- OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18
Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund …
Die Bindungswirkung eines solchen Beschlusses hindert die Behörde deshalb im Grundsatz nicht daran, den früheren Bescheid aufzuheben und einen neuen Verwaltungsakt zu erlassen (BVerwG…, Urteil vom 25.03.1981 - 8 C 69/80 -, BVerwGE 62, 80 -86, Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 06.07.2012 - 10 CS 12.1367 -, Rn. 22, juris;… Schmidt in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung , 12. Aufl., § 80 Rn. 99). - VG Aachen, 24.10.2019 - 1 K 221/18
Kommissaranwärter wegen Falschangaben zu Recht entlassen
Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 8 C 69.80 -, juris, Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 -, juris, Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 10 CS 12.1367 -, juris, Rn. 22. - VG Augsburg, 24.10.2022 - Au 8 S 22.1562
Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für einen …
Das Negativzeugnis ist als feststellender Verwaltungsakt zu qualifizieren, welcher die Vermutung, der Hund sei ein Kampfhund, entfallen lässt mit der Rechtsfolge, dass die Haltung des jeweiligen Hundes keiner Erlaubnis nach Art. 37 Abs. 1 LStVG bedarf (vgl. auch BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - juris Rn. 25).Hält er folglich einen Kampfhund ohne die erforderliche Erlaubnis (formelle Illegalität), begeht er (fortwährend) eine, auch die Prognose einer konkreten Gefahr gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG stützende, Ordnungswidrigkeit gemäß Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG (vgl. auch BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - juris Rn. 26), ohne dass es (insoweit) darauf ankommt, ob der Halter zwischenzeitlich die erforderliche Erlaubnis beantragt hat oder aber ob die Voraussetzungen für deren Erteilung vorliegen (…vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2020 - 10 ZB 19.459 - juris Rn. 28;… B.v. 12.1.2016 - 10 CS 15.2239 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 12.01.2016 - 10 CS 15.2239
Erlaubnispflicht für die Haltung eines Kampfhundes
Bei der sowohl sach- als auch personenbezogenen Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes (…vgl. Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, Bayrisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG -, Stand: September 2014, Art. 37 Rn. 57) handelt die zuständige Gemeinde als Sicherheitsbehörde grundsätzlich im übertragenen Wirkungskreis, weil diese Entscheidung in ihrer Auswirkung und Tragweite, jedenfalls was ihren personenbezogenen Regelungsgehalt angeht (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit des Halters) grundsätzlich unabhängig vom Aufenthaltsort des Hundes und damit nicht auf das jeweilige Gemeindegebiet beschränkt ist (…vgl. Luderschmid, a. a. O., Rn. 45;… VG München, B. v. 14.11.2003 - 22 S 03.1253 - juris Rn. 49 m. w. N.;… VG Ansbach, U. v. 6.12.2001 - AN 5 K 00.01170 - juris Rn. 20; zur auf die Wesenseigenschaft des Hundes bezogenen Erteilung eines Negativattests nach § 1 Abs. 2 KampfhundeV vgl. BayVGH, B. v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - juris Rn. 25). - VG Regensburg, 15.10.2019 - RO 4 K 18.1997
Feststellung Kampfhundeigenschaft - Rottweilerrüde
"Vorlage eines Gutachens einer für das Hundewesen sachverständigen und nicht befangenen Person" erfolgt (BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 16.09.2013 - 22 AS 13.1672
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Bei der den übertragenen Wirkungskreis betreffenden Entscheidung, ob die in § 1 Abs. 2 der Kampfhunde-VO aufgestellte Vermutung widerlegt ist (vgl. BayVGH B.v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - BayVBl 2013, 374/375), sind die Amtsträger ihrerseits nicht frei, sondern haben die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen, die auch in Verwaltungsvorschriften zum Ausdruck gelangen können. - VG Augsburg, 07.03.2022 - Au 8 S 22.290
Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenpflicht
Soweit im Schreiben der Antragsgegnerin vom 2. November 2021 als Rechtsgrundlage Art. 18 Abs. 2 LStVG zitiert wird (Bl. 39 der Behördenakte), begegnet dies Bedenken, da die Anordnung einer Begutachtung keine Anordnung zum Halten eines Hundes darstellt (BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 10 CS 12.1367 - juris Rn. 24;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand August 2018, Rn. 75 zu Art. 18).
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