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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31393
VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791 (https://dejure.org/2012,31393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2012 - 10 CS 12.1791 (https://dejure.org/2012,31393)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2012 - 10 CS 12.1791 (https://dejure.org/2012,31393)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053

    Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Hund sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 , vom 21.12.2011 Az. 10 B 10.2806 RdNr. 20, vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNrn. 25 f.).
  • VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53

    Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Hund sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 , vom 21.12.2011 Az. 10 B 10.2806 RdNr. 20, vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNrn. 25 f.).
  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 10.2806

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Die durch einen Hund verursachten Verletzungen sind dem Hund sicherheitsrechtlich auch dann zuzurechnen, wenn sie (mit) auf einem Fehlverhalten anderer Personen beruhen (BayVGH vom 7.4.2004 Az. 24 CS 04.53 , vom 21.12.2011 Az. 10 B 10.2806 RdNr. 20, vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNrn. 25 f.).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG bedeutet, dass der Adressat in die Lage versetzt werden muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BVerwG vom 15.2.1990 Az. 4 C 41/87 RdNr. 29).
  • VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198

    Aufenthaltsverbote gegen Dealer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Es genügt, wenn der Adressat auch gegebenenfalls erst im Zusammenhang mit den Gründen des Bescheids und den zugrunde liegenden Umständen die Regelung, die den Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennen kann, dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BayVGH vom 18.2.1999 Az. 24 CS 98.3198 RdNr. 34).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Das kommt insbesondere im Bereich des Sicherheitsrechts in Betracht (vgl. BayVGH vom 10.3.2008 Az. 11 CS 07.3453 RdNr.16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 13 B 1461/08

    Pflicht zur Angabe des zur Erreichung des erwünschten Ziels einzusetzenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kann es allerdings notwendig sein, dass die Behörde nur das Ziel festlegt, das der Adressat durch eigene Maßnahmen erreichen muss, so dass eine Festsetzung der einzusetzenden Mittel entweder überhaupt nicht erfolgt oder dem Adressaten die Freiheit der Wahl zwischen mehreren vorgegebenen Handlungsalternativen eingeräumt wird (vgl. OVG NRW vom 6.11.2008 Az. 13 B 1461/08 RdNr. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.11.2011 - 10 ZB 11.1837

    Anordnungen zur Haltung eines Hundes; Gefahrenprognose; Zeitablauf zwischen …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Ist es in der Vergangenheit zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, regelmäßig geboten (st.Rspr. d. Senats; vgl. zuletzt Beschluss vom 18.11.2011 Az. 10 ZB 11.1837 RdNr. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.11.2005 - 24 CS 05.2714
    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
    Rn. 28 Das Verwaltungsgericht ist weiter zutreffend davon ausgegangen, dass eine Kombination von Leinen- und Maulkorbzwang nicht von vornherein gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt (vgl. BayVGH vom 21.11.2005 Az. 24 CS 05.2714 RdNr. 34).
  • VG Regensburg, 18.03.2021 - RN 4 S 20.3099

    Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG nach Beißattacken - Formelle Zuständigkeit …

    Ist es in der Vergangenheit bereits zu Beißvorfällen oder sonstigen Zwischenfällen gekommen, dann ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Vorliegen einer konkreten Gefahr auszugehen (…B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673, juris Rn. 8), mit der Folge, dass Maßnahmen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG regelmäßig geboten sind (B.v. 31.7.2014 - 10 ZB 14.688, juris Rn. 9, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791, juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 31.05.2021 - B 1 S 21.575

    Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenzwang in der Öffentlichkeit, Beschränkung der …

    Dem genüge der Begriff "in der Öffentlichkeit" unter Verweis auf den Beschluss des BayVGH vom 28. September 2012 - 10 CS 12.1791.

    Die Kammer schließt sich den Ausführungen des VG Augsburg in seinem Beschluss vom 26. April 2012 - Au 5 S 12.316 (…BeckRS 2012, 51328 Rn. 52) und der Bestätigung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. September 2012 - 10 CS 12.1791 (BeckRS 2012, 58260 Rn. 27) im Ausgangspunkt an: Danach bedeutet das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, dass der Adressat in die Lage versetzt werden muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird.

    Dem mag zugrunde gelegen haben, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sodann feststellte, dass der dortige Antragsteller hinreichend klar erkennen könne, "dass er seine Hunde außerhalb seines Grundstücks oder anderer Privatgrundstücke (…) innerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine und mit Maulkorb ausführen" müsse (BayVGH, B.v. 28.9.2012, a.a.O.).

    Hätte die Antragsgegnerin dem eine andere Bedeutung beimessen wollen, als dem objektiven Erklärungsinhalt der Formulierung nach allgemeinem Verständnis zukommt, müsste sie die getroffene Anordnung gegebenenfalls ergänzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 a.a.O. Rn. 27).

    Denn es liegt auf der Hand, dass ein Hund bzw. Hunde, der bzw. die schon in einen Beißvorfall verwickelt war/en, wieder zubeißen wird/werden, wenn nicht besondere Umstände eintreten, die diese Gefahr ausschließen (BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - BeckRS 2012, 58260 Rn. 24).

  • VG Augsburg, 22.07.2026 - Au 8 S 26.2088

    Anordnung von Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde innerhalb und außerhalb …

    Die Annahme einer konkreten Wiederholungsgefahr entfällt grundsätzlich nicht schon dadurch, dass es über einen längeren Zeitraum zu keinen Zwischenfällen gekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 7 B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 7;… U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 27;… B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235

    Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen …

    Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nach dem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit einem Beißvorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Beißvorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v,. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 10 ZB 19.2474

    Anordnung des Leinenzwangs aufgrund konkreter Gefahren

    Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nach dem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Vorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 27;… B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 25.08.2014 - 10 ZB 12.2673

    Anordnungen zur Hundehaltung; Leinenzwang; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit …

    In solchen Fällen sind Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG zur Abwehr einer Gefahr, die sich in der Vergangenheit bereits realisiert hat, auch nicht nur zulässig, sondern regelmäßig sogar geboten (st.Rspr.;… vgl. zuletzt BayVGH, B.v.31.7.2014 - 10 ZB 14.688 - juris Rn. 9; B.v.28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24; 10 ZB 11.1837 m.w.N.).

    Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nach dem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit einem Beißvorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch die vorherigen Beißvorfälle indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 10.11.2000 - 24 ZS 00.2789 - juris Rn. 10; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 10 BV 13.1151

    Einzelfallanordnungen zur Hundehaltung nach Art. 18 Abs. 2 LStVG können auch für …

    Denn mangels eines Erfahrungssatzes, nachdem ein Hund, der über einen bestimmten Zeitraum unauffällig war, es auch in Zukunft bleiben wird, widerlegt ein längerer seit dem Vorfall verstrichener Zeitraum nicht per se die durch den vorherigen Vorfall indizierte Gefahrenlage (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 -10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 23.06.2025 - 10 CS 25.838

    Anordnungen zur Hundehaltung

    Diese Annahme einer konkreten Wiederholungsgefahr entfällt grundsätzlich nicht schon dadurch, dass es unter Umständen über einen längeren Zeitraum hinweg zu keinen weiteren Zwischenfällen gekommen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 7; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann vielmehr allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne weitere Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 7;… U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 27;… B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25).

  • VG Augsburg, 08.04.2026 - Au 8 S 26.899

    Leinenzwang, Maulkorbzwang, konkrete Gefahr, Verhältnismäßigkeit, Anhörung, …

    Die Annahme einer konkreten Wiederholungsgefahr entfällt grundsätzlich nicht schon dadurch, dass es über einen längeren Zeitraum zu keinen Zwischenfällen gekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25;… BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 7).

    Von einem Wegfall der konkreten Gefahr kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn über den bloßen Zeitablauf ohne Zwischenfälle hinaus Tatsachen vorliegen, aus denen der sichere Schluss gezogen werden kann, dass von dem betroffenen Hund inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 25;… B.v. 25.8.2014 - juris Rn. 8;… U.v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 27;… B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 7).

  • VG München, 14.11.2019 - M 22 K 17.6060

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen zur Hundehaltung

    Eine konkrete Gefahr für die in Art. 18 Abs. 1 LStVG genannten Rechtsgüter ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es in der Vergangenheit bereits zu einem Beißvorfall gekommen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2014 - 10 ZB 12.2673 - juris Rn. 8; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24).

    Auch mögliche Fehlreaktionen von Passanten sind als eine von Hunden ausgehende Gefahr einzustufen, sodass im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, nämlich dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Hunden, etwaige nicht "hundegerechte" Reaktionen ihnen zuzuordnen sind (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.4.2004 - 24 CS 04.53 - juris Rn. 22; B.v. 28.9.2012 - 10 CS 12.1791 - juris Rn. 24 m.w.N.).

  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG; …

  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 10 ZB 13.1645

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit des Rechtsmittels; erforderliche …

  • VG Bayreuth, 29.07.2021 - B 1 S 21.806

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung im …

  • VG Ansbach, 23.07.2018 - AN 15 S 17.02338

    Anordnung zur Hundehaltung - Leinenzwang

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 1 S 22.166

    Maulkorb- und Leinenzwang für große Hunde

  • VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554

    Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall

  • VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460

    Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls

  • VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 15 S 20.00379

    Unbegründeter Eilrechtsantrag gegen partielles Hundehaltungsverbot und …

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