Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32671
VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156 (https://dejure.org/2014,32671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.10.2014 - 10 CS 14.2156 (https://dejure.org/2014,32671)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Oktober 2014 - 10 CS 14.2156 (https://dejure.org/2014,32671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versammlungsrechtliche Beschränkungen; Seitentransparente; veränderte Streckenführung; Gefahrenprognose

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
    Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung liegt dabei bei der Behörde (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19).

    Rn. 9 Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen können als Indizien für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit herangezogen werden, soweit die früheren Versammlungen bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
    Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung liegt dabei bei der Behörde (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 09.12.2005 - 24 CS 05.3215
    Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
    Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2005 - 24 CS 05.3215 - juris Rn. 21;… B.v. 5.2.2004 - 24 CS 04.347 - juris Rn. 16, U.v. 3.11.1997 - 24 B 95.3713 - juris Rn. 55 ff.).
  • VGH Bayern, 03.11.1997 - 24 B 95.3713
    Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
    Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2005 - 24 CS 05.3215 - juris Rn. 21; B.v. 5.2.2004 - 24 CS 04.347 - juris Rn. 16, U.v. 3.11.1997 - 24 B 95.3713 - juris Rn. 55 ff.).
  • VGH Bayern, 05.02.2004 - 24 CS 04.347

    Sicherheitskonferenz 2004: Verbot von Seitentransparenten bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
    Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2005 - 24 CS 05.3215 - juris Rn. 21; B.v. 5.2.2004 - 24 CS 04.347 - juris Rn. 16, U.v. 3.11.1997 - 24 B 95.3713 - juris Rn. 55 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2017 - 15 B 1371/17

    Zeigen des Bildnisses von Abdullah Öcalan bei einer öffentlichen Versammlung; …

    Rn. 13 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 3. Oktober 2014 - 10 CS 14.2156 -, juris Rn. 5, vom 12. April 2013 - 10 CS 13.787 -, juris Rn. 4, vom 9. Dezember 2005 - 24 CS 05.3215 -, juris Rn. 21 f., und vom 5. Februar 2004 - 24 CS 04.347 -, juris Rn. 16, Urteil vom 3. November 1997 - 24 B 95.3713 -, juris Rn. 54 f.
  • VG Bayreuth, 11.11.2021 - B 7 S 21.1184

    Versammlungsrechtliche Auflagen, Höhenbeschränkung von Seitentransparenten, …

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. insgesamt auch: BayVGH, B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris).

    Rn. 20 Die von der Antragstellerseite vorgetragene Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 bzw. B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156) und des VG München (B.v. 17.9.2021 - M 13 S 21.4924) zum Mitführen von Seitentransparenten steht der streitgegenständlichen Ziffer III. 2. b) des Bescheids vom 08.11.2021 schon deswegen nicht entgegen, weil diese Entscheidungen das generelle Verbot des Mitführens von Seitentransparenten zum Gegenstand hatten.

    Insoweit führte der BayVGH (B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris) u.a. aus: "Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden.

    Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen können insoweit auch als Indizien für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit herangezogen werden, soweit die damalige Versammlung bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der streitgegenständlichen Versammlung aufweisen (BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris).

  • OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 199/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsrecht; Auflage; Transparente; …

    Eine derartige Prognose kann die Versammlungsbehörde auch mit konkreten Vorfällen belegen, die sich in der Vergangenheit bei vergleichbaren Versammlungen ereignet haben (…vgl. zum Mitführen von [Seiten-]Transparenten: OVG NRW, Beschl. v. 3. November 2017 - 15 B 1371/17 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschl. v. 3. Oktober 2014 - 10 CS 14.2156 - , juris Rn. 5;… Beschl. v. 12. April 2013 - 10 CS 13.787 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 9. Dezember 2005 - 24 CS 05.3215 -, juris Rn. 21 f.;… zu den Kriterien der Vergleichbarkeit: BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17).

    So wie das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden kann, es vielmehr konkreter und nachvollziehbarer Anhaltspunkte dafür bedarf, dass das Mitführen der Transparente die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (…OVG NRW, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 3. Oktober 2014 a. a. O.), stellt auch die Verdeckung des Gesichts durch das Hochhalten von Transparenten für sich genommen noch keine "unmittelbare Gefährdung" i. S. v. § 15 Abs. 1 SächsVersG dar.

  • VG Ansbach, 29.11.2017 - AN 4 K 16.02167

    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen

    Rn. 13 Eine Auflage, wie sie in Ziffer 1.15 vorgenommen worden sei, sei nur dann rechtmäßig, wenn Vorfälle aus der Vergangenheit vorliegen würden, bei denen durch den Veranstalter der Versammlung ein solcher Missbrauch durch Seitentransparente betrieben worden sei (so BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156).

    Dies entspreche dem in der Klagebegründung angeführten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Oktober 2014 (10 CS 14.2156).

  • VG München, 17.09.2021 - M 13 S 21.4924

    Kundgebungsmittel auf einer Versammlung

    Eine allgemeine Möglichkeit eines Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern genügt nicht; vielmehr bedarf es nachvollziehbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass das Mitführen von Seitentransparenten die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (…BayVGH, B. v. 12.04.2013 - 10 CS 13.787 - Rn. 4, juris; B. v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - Rn. 5 juris jeweils mwN).
  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 10 CS 21.2781

    Beschränkung des Mitführens von Seitentransparenten

    Eine derartige Prognose kann die Versammlungsbehörde auch mit konkreten Vorfällen belegen, die sich in der Vergangenheit in vergleichbaren (Versammlungs-)Situationen ergeben haben (…zuletzt BayVGH, B.v. 14.2.2020 - 10 CS 20.322 - Rn. 4;… B.v. 7.2.2020 - 10 CS 20.270 - Rn. 13; BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris Rn. 5;… OVG NW, B.v. 3.11.2017 - 15 B 1371/17 - juris Rn. 11;… SächsOVG, U.v. 31.5.2018 - 3 A 199/18 - juris Rn. 25 f. jeweils m.w.N.).
  • VG München, 07.02.2020 - M 13 S 20.498

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beschränkung einer öffentlichen Versammlung

    Es bedarf vielmehr insoweit konkreter und nachvollziehbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass das Mitführen der Transparente die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (vgl. BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 3.11.2017 - 15 B 1371/17 - juris).
  • VG Bayreuth, 11.11.2022 - B 7 S 22.1053

    Beschränkende Verfügungen zu einer Versammlung, Verlegung der Auftaktkundgebung, …

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. insgesamt auch: BayVGH, B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris).
  • VG München, 01.10.2019 - M 13 K 18.2994

    Verbot des Mitführens von Transparenten und Schildern parallel zur …

    Dementsprechend können Auflagen hinsichtlich des Mitführens von Transparenten und Schildern parallel zur Bewegungsrichtung nicht lediglich von einer allgemeinen Möglichkeit des Missbrauchs zum unerkannten Begehen von Straftaten abhängig gemacht werden, sondern es bedarf auch insoweit konkreter und nachvollziehbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass das Mitführen von Transparenten und Schildern parallel zur Bewegungsrichtung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (vgl. BayVGH, B. v. 03.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris Rn. 5;… vgl. BayVGH, B. v. 12.04.2013 - 10 CS 13.787 - juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht