Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Versammlungsrechtliche Beschränkungen; Seitentransparente; veränderte Streckenführung; Gefahrenprognose
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung liegt dabei bei der Behörde (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17; B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19).
Rn. 9 Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen können als Indizien für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit herangezogen werden, soweit die früheren Versammlungen bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung liegt dabei bei der Behörde (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn.17;… B.v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 09.12.2005 - 24 CS 05.3215
Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2005 - 24 CS 05.3215 - juris Rn. 21;… B.v. 5.2.2004 - 24 CS 04.347 - juris Rn. 16, U.v. 3.11.1997 - 24 B 95.3713 - juris Rn. 55 ff.). - VGH Bayern, 03.11.1997 - 24 B 95.3713
Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2005 - 24 CS 05.3215 - juris Rn. 21; B.v. 5.2.2004 - 24 CS 04.347 - juris Rn. 16, U.v. 3.11.1997 - 24 B 95.3713 - juris Rn. 55 ff.). - VGH Bayern, 05.02.2004 - 24 CS 04.347
Sicherheitskonferenz 2004: Verbot von Seitentransparenten bestätigt
Auszug aus VGH Bayern, 03.10.2014 - 10 CS 14.2156
Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden (…vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2005 - 24 CS 05.3215 - juris Rn. 21; B.v. 5.2.2004 - 24 CS 04.347 - juris Rn. 16, U.v. 3.11.1997 - 24 B 95.3713 - juris Rn. 55 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2017 - 15 B 1371/17
Zeigen des Bildnisses von Abdullah Öcalan bei einer öffentlichen Versammlung; …
Rn. 13 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 3. Oktober 2014 - 10 CS 14.2156 -, juris Rn. 5, vom 12. April 2013 - 10 CS 13.787 -, juris Rn. 4, vom 9. Dezember 2005 - 24 CS 05.3215 -, juris Rn. 21 f., und vom 5. Februar 2004 - 24 CS 04.347 -, juris Rn. 16, Urteil vom 3. November 1997 - 24 B 95.3713 -, juris Rn. 54 f. - VG Bayreuth, 11.11.2021 - B 7 S 21.1184
Versammlungsrechtliche Auflagen, Höhenbeschränkung von Seitentransparenten, …
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. insgesamt auch: BayVGH, B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris).Rn. 20 Die von der Antragstellerseite vorgetragene Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 bzw. B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156) und des VG München (B.v. 17.9.2021 - M 13 S 21.4924) zum Mitführen von Seitentransparenten steht der streitgegenständlichen Ziffer III. 2. b) des Bescheids vom 08.11.2021 schon deswegen nicht entgegen, weil diese Entscheidungen das generelle Verbot des Mitführens von Seitentransparenten zum Gegenstand hatten.
Insoweit führte der BayVGH (B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris) u.a. aus: "Dementsprechend kann auch das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden.
Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen können insoweit auch als Indizien für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit herangezogen werden, soweit die damalige Versammlung bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der streitgegenständlichen Versammlung aufweisen (BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris).
- OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 199/17
Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsrecht; Auflage; Transparente; …
Eine derartige Prognose kann die Versammlungsbehörde auch mit konkreten Vorfällen belegen, die sich in der Vergangenheit bei vergleichbaren Versammlungen ereignet haben (…vgl. zum Mitführen von [Seiten-]Transparenten: OVG NRW, Beschl. v. 3. November 2017 - 15 B 1371/17 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschl. v. 3. Oktober 2014 - 10 CS 14.2156 - , juris Rn. 5;… Beschl. v. 12. April 2013 - 10 CS 13.787 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 9. Dezember 2005 - 24 CS 05.3215 -, juris Rn. 21 f.;… zu den Kriterien der Vergleichbarkeit: BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17).So wie das Mitführen von Seitentransparenten nicht allein wegen der allgemeinen Möglichkeit ihres Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern untersagt werden kann, es vielmehr konkreter und nachvollziehbarer Anhaltspunkte dafür bedarf, dass das Mitführen der Transparente die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (…OVG NRW, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 3. Oktober 2014 a. a. O.), stellt auch die Verdeckung des Gesichts durch das Hochhalten von Transparenten für sich genommen noch keine "unmittelbare Gefährdung" i. S. v. § 15 Abs. 1 SächsVersG dar.
- VG Ansbach, 29.11.2017 - AN 4 K 16.02167
Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen
Rn. 13 Eine Auflage, wie sie in Ziffer 1.15 vorgenommen worden sei, sei nur dann rechtmäßig, wenn Vorfälle aus der Vergangenheit vorliegen würden, bei denen durch den Veranstalter der Versammlung ein solcher Missbrauch durch Seitentransparente betrieben worden sei (so BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156).Dies entspreche dem in der Klagebegründung angeführten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Oktober 2014 (10 CS 14.2156).
- VG München, 17.09.2021 - M 13 S 21.4924
Kundgebungsmittel auf einer Versammlung
Eine allgemeine Möglichkeit eines Missbrauchs zur Verhinderung der Identifizierung von Störern genügt nicht; vielmehr bedarf es nachvollziehbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass das Mitführen von Seitentransparenten die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (…BayVGH, B. v. 12.04.2013 - 10 CS 13.787 - Rn. 4, juris; B. v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - Rn. 5 juris jeweils mwN). - VGH Bayern, 12.11.2021 - 10 CS 21.2781
Beschränkung des Mitführens von Seitentransparenten
Eine derartige Prognose kann die Versammlungsbehörde auch mit konkreten Vorfällen belegen, die sich in der Vergangenheit in vergleichbaren (Versammlungs-)Situationen ergeben haben (…zuletzt BayVGH, B.v. 14.2.2020 - 10 CS 20.322 - Rn. 4;… B.v. 7.2.2020 - 10 CS 20.270 - Rn. 13; BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris Rn. 5;… OVG NW, B.v. 3.11.2017 - 15 B 1371/17 - juris Rn. 11;… SächsOVG, U.v. 31.5.2018 - 3 A 199/18 - juris Rn. 25 f. jeweils m.w.N.). - VG München, 07.02.2020 - M 13 S 20.498
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beschränkung einer öffentlichen Versammlung
Es bedarf vielmehr insoweit konkreter und nachvollziehbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass das Mitführen der Transparente die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (vgl. BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 3.11.2017 - 15 B 1371/17 - juris). - VG Bayreuth, 11.11.2022 - B 7 S 22.1053
Beschränkende Verfügungen zu einer Versammlung, Verlegung der Auftaktkundgebung, …
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. insgesamt auch: BayVGH, B.v. 12.4.2013 - 10 CS 13.787 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris). - VG München, 01.10.2019 - M 13 K 18.2994
Verbot des Mitführens von Transparenten und Schildern parallel zur …
Dementsprechend können Auflagen hinsichtlich des Mitführens von Transparenten und Schildern parallel zur Bewegungsrichtung nicht lediglich von einer allgemeinen Möglichkeit des Missbrauchs zum unerkannten Begehen von Straftaten abhängig gemacht werden, sondern es bedarf auch insoweit konkreter und nachvollziehbarer tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass das Mitführen von Transparenten und Schildern parallel zur Bewegungsrichtung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (vgl. BayVGH, B. v. 03.10.2014 - 10 CS 14.2156 - juris Rn. 5;… vgl. BayVGH, B. v. 12.04.2013 - 10 CS 13.787 - juris Rn. 4).
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